Hauptdiagnose Neubildung

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich glaub ich brauche mal wieder Ihren fachkundigen Rat.
    Folgender Fall: Pat. stationär wegen Hartmannwiederanschluss nach Coloncarcinom. HD klar C18.2 gemäß DKR 0201f. Wiederaufnahme wegen Serom postoperativ 2 Tage nach Entlassung, greift hier auch die DKR 0201f und somit HD wieder C18.2 oder doch T81.8 als HD?

    grübel...kaum scheint mir die Sonne auf\'s Hirn funktionierts nicht mehr...

    Gruß C.Busch

    Schönen Gruß
    C.Busch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nach D002, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen. Der spezifischste Kode bezüglich der Erkrankung/Störung wird HD.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Busch,

    wieso sollte wieder das Karzinom die HD sein? Die erneute Aufnahme war ja nicht geplant und auch nicht zur Behandlung des Malignoms (z.B. Chemo) gedacht.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für die Hilfestellung, ich war mir nicht mehr sicher weil das Serom ja aufgrund einer Folgebehandlung des Carcinom\'s entstanden ist.

    DR. Balling,

    ich hatte mich an der DKR 0201f \"verbissen\". Hier an der Stelle:\"bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist\".

    Gruß C.Busch

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • PS: Freu mich schon auf die Kassenanfrage: ...liegt eine Fallzusammenlegung vor...?

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Hallo Herr Balling,
    aus meiner Sicht spielt die Frage, ob die erneute Aufnahme geplant oder nicht geplant war, keine Rolle bei der Zuordnung der Hauptdiagnose. Welcher DKR entnehmen Sie Ihre Auffassung?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,


    im genannten Fallbeispiel sind die DKR D002f (Abschnitt: Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen), D005d (Folgezustände und geplante Folgeeingriffe) und 0201f potentiell relevant.

    Es handelte sich nicht um eine geplante Folgemaßnahme, also entfällt D005.

    Unter 0201f findet sich dann der entscheidende Hinweis:

    Zitat

    War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.


    ...womit wir dann beim o.g. Abschnitt der D002f landen.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld