Hallo Forum,
habe folgende Frage:
Ein Patient wird in ein anderes Krankenhaus verlegt, zwei Tage später kommt der zurück. Die DRG des ersten Falles war eine B43Z, also eine unbewertete DRG. Der zweite Fall währe auch ein B43Z.
Werden die beiden Fälle zusammengelegt? Gilt doch eigendlich nicht bei Entgelten nach § 6 Abs. 1.
Mit freundlichem Gruß
Herrmänchen