Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe nach Nutzen der Suchfunktion mich doch für ein neues Thema entschieden und möchte die Problematik des Artikels von RA Dr. Thier
aus dem letzten \"Das Krankenhaus\" 5/09
\"MDK-Prüfung der sekundären Fehlbelegung in Bezug auf die untere Grenzverweildauer ist vom Gesetz nicht gedeckt\" (mit Absicht kein Link, da auf der Homepage der Zeitschrift kostenpflichtig)
hier zur Diskussion stellen.
Wie sehen Sie den die Problematik und ist damit die komplette Prüfpraxis der Kassen und Bearbeitungsstrategie der Häuser zu diesem Problem zu ändern?
Mfg von der Küste