Hallo, liebe Mitstreiter in Sachen DRG,
schon im März 2002 habe ich Probleme mit der Bluttransfusion bei Leukämie gehabt, es wird nicht einfacher!
Diesesmal geht es um die Tagesfälle:
Bisher haben wir teilstat. Bluttransfusionen immer (analog der Chemo- bzw. Strahlentherapie) wie folgt dokumentiert.
z.B.
Version 1
HD.: Z51.3 Bluttransfusion ohne angegebene Diagnose
ND.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
Proz. 8-800.4
Leider habe ich auch in den neuen KRL keinen Hinweis erhalten, ob
diese Dokumentation exakt ist!
Nach KRL könnte diese Dokumentation auch wie folgt aussehen, falls nur die Thrombozytopenie behandelt wird:
Version 2
HD.: D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
ND.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
Proz. 8-800.4
Was ist als KHHD anzugeben?
Zum Dritten gibt es die die Regel, bei bösartigen Erkrankungen den Primärtumor/(bzw. die MTS) solange als HD anzugeben, solange er/sie (oder deren Nebenwirkungen) behandelt werden.
Version 3:
HD.: C92.00 Akute myeloische Leukämie ohne Angabe einer Remission
ND.: D69.6 Thrombozytopenie, nnbez
Proz. 8-800.4
Jede dieser Versionen ergibt eine andere DRG.
Welche Version ist die richtige? Welche Regel hat hier Vorrang?
Danke schon im Voraus für die schnelle Hilfe!
Sabine Berg