Hallo,
das Problem kenne ich auch, teilweise wird die Zahlung auch dann verweigert, wenn zwischen vorstationärer und stationärer Behandlung 6-8 Wochen liegen.
In der von ihnen genannten Konstellation könnte ich mir vorstellen, dass es irrelevant ist, ob der Patient den Eingriff abgelehnt hat, da er wohl innerhalb der 5 Tage wieder vorstellig wurde... Letztlich wurde die stationäre Aufnahme nun doch wegen der gleichen Problematik durchgeführt.
Soweit ich weis, gibt es zu dieser Urteil auch ein SG Urteil...
Werde mal auf die Suche gehen.
Beste Grüße in den Norden.