Hallo merguet,
zugegeben, innerhalb von 10 Jahren 2 Fälle ist wirklich nicht viel. Da kann ich anderes berichten und finde dies (Gutachen zugunsten des KH) wie auch schon erwähnt, für vollkommen korrekt.
Wie ich eine Rechnung prüfen soll ohne den Fall zu berücksichtigen erklärt sich mir nicht. Vielleicht ist auch hier nur die "formale Rechnungsprüfung" gemeint.
Über die Nachlieferung von Daten nach 4 Wochen ist mir nichts bekannt, evtl. liegts auch am jeweiligen Bundesland...zumindest können Daten ja noch während des lfd. MDK-Verfahrens korrigiert werden.
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz