Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wieder mal Thema Verlegungen.
Wie wird folgende Konstellation abgerechnet:
KH A: Koronare Herzerkrankung. Verlegung in Herzchirurgie
KH B: Koronare Bypassoperation. Zurückverlegung
KH A: Weitere postoperative Versorgung. Komplikation: instabiles Sternum. Zurück in Herzchirurgie zur Revision.
KH B: Revision des instabilen Sternums. Zurück in KH A.
KH A: Abschließende postoperative Versorgung. Entlassung.
Wie rechnet nun KH A ab? In KFPV steht in §2 Abs.3 nur etwas von "...Daten aus beiden Aufenthalten....". Ist diese Regelung auch analog mit drei Aufenthalten durchzuführen?
Grüsse
F.Nusser
Arzt/MedCont
Rosenheim