Rein vorstationär

  • :kong:

    Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gestatten Sie eine Frage:
    Wie ist es mit Vorstationären (ausserhalb der 5 Tage) unter DRG? Bleibt die rein vorstationäre Behandlungsart?


    mfg


    Dr. Heun-Letsch

    med Controlling

  • Hallo,

    Vorstationäre Behandlung ohne folgende vollstationöre Behandlung wird vom DRG-System nicht erfaßt. Hierfür müssen, laut einer BWKG-Fortbildung, "Ausnahmepflegesätze" in den Budgetverhandlungen mit den Kassen vereinbart werden. Der Betrag ist dabei u.a. abhängig vom jew. Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr.1 SGB V. Ähnlch ist es mit der "Erstuntersuchung". :bombe:

    Viele Grüße

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Optierer im Lande!
    Wie handhabt ihr nun die Abrechnung von rein vorstationären Patienten?
    Doch mit DRG und Abschlägen oder mit einem Pauschalbetrag wie gehabt?

    viele Grüße aus dem verschneiten Sachsen
    D. Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hmm,
    braucht man denn vorstationäre Pauschalen, wenn ein Teil (Endoskopie, Onkologie) mit Ein-Tages Groupierungen in DRG abgedeckt werden ?

    Grüße aus Hanau

    Poschmann

  • Hallo!
    Brauchen ist nicht die Frage, sondern dürfen.
    Tages-DRG: z.B. Onkologie-Patienten zur Chemo halten sich ja auf Station auf (oder in einem organisatorisch zugehörigen Raum), sind also im Sinne vollstationär.
    vorstationäre Patienten kommen bei uns z.B. zur Staging-Untersuchungen, absolvieren ihren Untersuchungsplan und gehen nach Arztgespräch wieder. Werden aber keiner Station zugeordnet, sind also auch nicht teilstationär oder so ähnlich.
    Den Bedarf sehe ich schon nur die Umsetzung ist mir unklar.

    D. Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    die vorstationäre Behandlung dient meist der Vorbereitung, gelegentlich dem Ausschluß einer stationären Behandlung. Wenn der vorstationären Behandlung keine stationäre Behandlung folgt, ist sie über die Pauschale nach Landesvertrag abrechenbar. Jede Fachabteilung hat eine eigene. Wenn stationär folgt, wird über DRG abgerechnet.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.