Hallo Herr Brenk,
suchen Sie doch da, wo der Ärger herkommt: http://www.bundesrat.de
257/2002 ... 20. Dezember 2002
Bundesrat entscheidet über "Rückläufer" aus dem Vermittlungsausschuss
Zustimmung zu Hartz II
Ablehnung der Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Ablehnung von Hartz I, der Beitragssatzsicherung und der Beitragssatzverordnung
vorsorgliche Einsprüche gegen Hartz I und Beitragssatzsicherung [...]
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung [...]
Mit dem Zwölften SGB V-Änderungsgesetz sollen die hohen Steigerungen der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versorgung mit Arzneimitteln und bei den Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Dabei geht es um die Umsetzung dreier Vorhaben: Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen sollen auf dem Stand dieses Jahres eingefroren werden, so genannte Analogpräparate, also hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel mit nur relativ geringfügig höherem Wirkungsgrad gegenüber bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln, sollen künftig wieder in die Festbetragsregelung einbezogen werden. Darüber hinaus geht es um die Verlängerung der DRG-Optionsfrist (DRG = Diagnose Related Groups) für Krankenhäuser; dies betrifft alle Kliniken, die sich nicht bis zum 31. Oktober dieses Jahres entschieden hatten, 2003 nach dem neuen DRG-System abzurechnen, denen man nun aber eine Nachmeldung bis Ende des Jahres einräumen wollte. Nur für solche "Options-Kliniken" soll es eine Ausnahme von der "Nullrunde" geben.
Grüße
Christian Jacobs