• Hallo Herr Brenk,

    suchen Sie doch da, wo der Ärger herkommt: http://www.bundesrat.de

    257/2002 ... 20. Dezember 2002

    Bundesrat entscheidet über "Rückläufer" aus dem Vermittlungsausschuss

    Zustimmung zu Hartz II
    Ablehnung der Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
    Ablehnung von Hartz I, der Beitragssatzsicherung und der Beitragssatzverordnung
    vorsorgliche Einsprüche gegen Hartz I und Beitragssatzsicherung [...]

    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung [...]

    Mit dem Zwölften SGB V-Änderungsgesetz sollen die hohen Steigerungen der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versorgung mit Arzneimitteln und bei den Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Dabei geht es um die Umsetzung dreier Vorhaben: Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen sollen auf dem Stand dieses Jahres eingefroren werden, so genannte Analogpräparate, also hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel mit nur relativ geringfügig höherem Wirkungsgrad gegenüber bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln, sollen künftig wieder in die Festbetragsregelung einbezogen werden. Darüber hinaus geht es um die Verlängerung der DRG-Optionsfrist (DRG = Diagnose Related Groups) für Krankenhäuser; dies betrifft alle Kliniken, die sich nicht bis zum 31. Oktober dieses Jahres entschieden hatten, 2003 nach dem neuen DRG-System abzurechnen, denen man nun aber eine Nachmeldung bis Ende des Jahres einräumen wollte. Nur für solche "Options-Kliniken" soll es eine Ausnahme von der "Nullrunde" geben.

    Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    danke für diesen Hinweis (wie peinlich...hätte ich ja auch selber drauf kommen können). :rolleyes:
    Ich hatte natürlich nicht nach dem Begriff "Rückläufer" gesucht....

    viele Grüße
    P.Brenk

  • Wie aus dem BMG heute zu erfahren war, gibt es derzeit noch keinen Beratungstermin im Vermittlungsausschuß zum fraglichen 12. SGB V Änderungsgesetz (Fristverlängerung). Die jüngsten Wahlen hätten ein Zustandekommen verhindert. Man arbeite nach wie vor im Vermittlungsverfahren an einer einvernehmlichen Lösung zur Frage der Fristverlängerung. Der Bundesrat wird dies aber erst in seiner Sitzung am 14.03. entscheiden können, da das Vermittlungsverfahren offensichtlich nicht in den nächsten Tagen abgeschlossen sein wird.
    Diese Information korrespondiert im übrigen mit der jüngsten Tagesordnung des Bundesrates für seine 785. Sitzung am 14.02., in der das 12. SGB V Änderungsgesetz nicht enthalten ist.
    :uhr:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Bundesrat hat entschieden:

    Gruß
    E. Rembs


    Verwaltungsausgaben der Krankenkassen eingefroren


    Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen 2003 nicht mehr für ihre Verwaltung ausgeben als im Vorjahr. Bundesrat und Bundestag stimmten dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Freitag in Berlin einmütig zu.

    Nach dem Beschluss müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Verwaltungskosten in diesem Jahr einfrieren und so etwa 200 Millionen Euro einsparen. Überdies gilt auch für einen Teil der rund 2200 Krankenhäuser eine Nullrunde. Mehr als die Hälfte der Kliniken hat bereits die neue Abrechnung nach Fallpauschalen übernommen und wird deswegen von der Sparmaßnahme ausgenommen. Die Nullrunde soll mindestens 100 Millionen Euro einsparen. Einvernehmlich vertagt wurde die Entscheidung über die Einführung von Festpreisen für «Scheininnovationen» bei patentgeschützten Medikamenten. Dafür soll eine Lösung bei der Gesetzgebung zur Gesundheitsreform gefunden werden.

    Diese drei Punkte von Schmidts Sparpaket zur Jahreswende waren wegen der Zustimmungspflicht des Bundesrats noch offen geblieben. Mit dem Sparpaket waren unter anderem die Ärzte zu einer Nullrunde verpflichtet und Beitragssatzerhöhungen von Krankenkassen eingeschränkt worden.


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    erschienen am 11.04.2003 um 10:41 Uhr
    © WELT.de

  • Hallo Herr Rembs, Hallo Forum,
    auch die DKG meldet die Möglichkeit der Spätoption:
    Kurzinformation zum 12. SGB V Änderungsgesetz

    Beschluss in Bundestag und Bundesrat

    Bundestag und Bundesrat haben am 11.04.2003 den Kompromiss des Vermittlungs-ausschusses zum 12. SGB V Änderungsgesetz durch Beschluss bestätigt. Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.

    Für die Krankenhäuser bedeutet dies:

    *

    Mit der nachträglichen Verlängerung der Optionsfrist bis zum 31.12. 2002 wird für die betroffenen Krankenhäuser die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Teilnahme am DRG-System in 2003 geschaffen.
    *

    Machen die betroffenen Häuser von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist damit die Voraussetzung für die Ausnahme von der Nullrunde in 2003 erfüllt.
    *

    Das bedeutet, dass für die betroffenen Häuser die Veränderungsrate budgetrelevant wird.

    Betroffen hiervon sind die Krankenhäuser, die grundsätzlich am DRG-System teilnehmen können und im Zeitraum 01.11.-31.12.2002 die freiwillige Teilnahme in 2003 erklärt haben. Die Ausnahme für freiwillig am DRG-System teilnehmende Häuser von der Nullrunde ist bereits im Beitragssatzsicherungsgesetz beschlossen. Bislang fehlte jedoch die Rechtsgrundlage, diese Ausnahme auch auf nachoptierende Häuser anzuwenden. Diese Rechtsgrundlage wird nun geschaffen.

    Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Krankenhäuser ebenfalls von der Nullrunde auszunehmen. Möglich ist dies für Krankenhäuser, die grundsätzlich nicht am DRG-System teilnehmen können (Psychiatrie) und Krankenhäuser, deren Leistungen insgesamt aus medizinischen Gründen oder wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten mit dem Fallpauschalenkatalog nicht sachgerecht vergütet werden können. Voraussetzung für die Ausnahme von der Nullrunde ist hier eine Vereinbarung mit den Krankenkassen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schiedsstelle angerufen werden.
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies