Kardiologie Kodierung HSM/komp. Klappenkrankheiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich benötige einmal kurz ihren geschätzten Ratschlag. Es geht mir dabei um folgende 2. Problematiken. Zum einen, da ich in letzter Zeit öfter darübergestolpert bin, die HSM-Kodierung im ambulanten Bereich, dass heißt \"Vorhandensein eines HSM\" (Z95.0), welches Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit geben Sie an? G oder Z?

    Meine zweite Frage betrifft die Herzklappenproblematik rheumatisch oder nicht. Jetzt die Frage, wenn sich ein Patient mit einer Insuffizíenz an mehreren Herzklappen vorstellt, welche nachweislich nicht rheumatisch sind, ist nicht eine Nummer aus I08.- zu verwenden? Ich würde die Klappenfehler also alle einzeln verschlüsseln? Oder gibt es einen Kombinationskode bei Nichtrheumatischem Vorliegen?

  • Hallo Frau Chrissi,

    zur zweiten Frage könnte ich die I39.4* empfehlen [Krankheit mehrere Herzklappen bei sonstiger Krankheit].

    G oder Z sind im stationären Bereich kein Thema, daher kann ich hierzu nichts sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Frau Chrissi,

    der HSM ist ja nicht \"Zustand nach\" sondern liegt aktuell gesichert vor: G

    Herzklappenerkrankungen grundsätzlich nie als Kombinationskode angeben, da sie (im Stationären Bereich) verpflichtet sind, so spezifisch wie möglich zu kodieren, so lange dies kein eigener Kombinationskode erlaubt: Die Info der Erkrankung (Insuff. vs. Stenose) sowie die Genese (Rheumatisch) ist im Kombinationskode nicht abbildbar und daher auch nicht zu kodieren.

    Viele Grüße

    Jannis

  • Zum HSM erst mal vielen Dank. Das war auch immer meine Erklärung.

    Jetzt nochmal kurz zu den Herzklappen. Gibt es diesbezüglich für den ambulanten Bereich andere Regelungen?
    Sonst würde es z. B. heißen I34.0 und I36.1 bei Pat. mit Mitralklappeninsuffizienz und Trikuspidalstenose wenn nicht rheumatisch, korrekt? Ich bin mir nur gerade so unschlüssig, weil Sie im\"stationären Bereich\" erwähnten.

  • Hallo miteinander,

    ich komme zwar auch aus dem stationären Bereich aber es ist trotzdem interessant, weil eine neverending story.
    Die Differenzierung zwischen rheumatisch und nicht rheumatisch spielt doch in der Praxis /stationär oder ambulant - außer beim Rheumatologen- und der behandelt die Klappe doch nicht direkt- eher eine untergeordnete Rolle, häufig wissen wir nicht welcher Genese der Klappenfehler ist und für die interventionelle, operative und teilweise konservative Therapie ist es meist irrelevant.
    Nun existieren diese Kodes aber das ist dem internationalen Ursprung des ICD geschuldet.

    Im stationären Bereich ist natürlich so spezifisch wie möglich zu kodieren mit den Argumenten von Jannis, aber wird dabei auch die Nebendiagnosedefinition immer erfüllt- liegt für eine MI I° wirklich ein Ressourcenverbrauch vor?

    Der ICD ist da nicht ganz kongruent, da:
    I08 exkl.: Erkrankungen mehrerer Herzklappen nichtrheumatischer Ursache (I34–I38, Q22–Q23, Q24.8)
    unter I34 Exkl: Nicht näher bezeichnete Ursache, jedoch mit Angabe von:
    • Krankheiten der Aortenklappe (I08.0)

    Streng dem gefolgt ist bei klarer nichtrhemautischer Genese extra zu kodieren, bei unklar und rhematisch I08.

    Spielt das eine Rolle für die KV Abrechnung?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Nochmal kurz eine Frage, gibt es für HSM-Problematik, die ich oben ansprach irgendwo einen genauen \"Gesetzestext\" auf den man sich berufen kann?

  • Hallo Dr. Neiser,
    wir haben uns inzw. darauf geeinigt, die Klappenstörungen nur zu kodieren,
    - wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Krankheitsverlauf stehen (z.B. bei daraus resultiernder Herzinuffizienz)
    - wenn die Patienten deswegen einer zusätzlichen Untersuchung unterzogen werden
    - deswegen verlegt werden,
    - oder deswegen der Behandlungsplan geändert wird.

    I08.- verwenden wir bei Störung mehrerer Klappen bei bekannter rheumatischer und unbekannter Genese. Bei unklarer Genese ist das zwar etwas merkwürdig (es wirkt so, als sei die rheumatische Genese wahrscheinlich), aber wir halten wir es für richtlinienkonform.
    Also - aktuell ist es bei uns nur noch selten Gesprächsinhalt.

    Sind weitere Beispiele für Kodierrelevanz bekannt?

    VG UH

  • Vielen Dank für Ihre Hilfe...

    Ich habe momentan ein erneutes Problem, ambulanter Fall: Patient kommt zum Kardio-MRT zwecks Abklärung Myokarditis, diese bestätigt sich nicht. Ist jetzt als HD die Myokarditis zu verschlüsseln? Oder Z03.5? Vielen Dank

  • Hallo -

    ambulanter Fall und Sie zerbrechen sich den Kopf über die HD?


    MfG

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo -

    dann könnte z.B. eine I40.0 Infektiöse Myokarditis o.ä. aber mit Zusatzkennzeichen A zu erwägen sein. Das ist ja nur ambulant \"erlaubt\".

    MfG

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)