Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich benötige einmal kurz ihren geschätzten Ratschlag. Es geht mir dabei um folgende 2. Problematiken. Zum einen, da ich in letzter Zeit öfter darübergestolpert bin, die HSM-Kodierung im ambulanten Bereich, dass heißt \"Vorhandensein eines HSM\" (Z95.0), welches Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit geben Sie an? G oder Z?
Meine zweite Frage betrifft die Herzklappenproblematik rheumatisch oder nicht. Jetzt die Frage, wenn sich ein Patient mit einer Insuffizíenz an mehreren Herzklappen vorstellt, welche nachweislich nicht rheumatisch sind, ist nicht eine Nummer aus I08.- zu verwenden? Ich würde die Klappenfehler also alle einzeln verschlüsseln? Oder gibt es einen Kombinationskode bei Nichtrheumatischem Vorliegen?