Lieber Herr Bartkowski,
leider habe ich Ihren Beitrag erst jetzt gesehen.
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Original von Bartkowski:
Das DIMDI hat sich vor einiger Zeit zu dem Problem wie folgt geäußer:Der Text zum Kode 5-829.d bedeutet:
Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk(teil)ersatz
ODER
Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Knochen(teil)ersatz
ODER
Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit individuell angefertigten Implantaten
Auch wenn das DIMDI diese Ansicht vertritt muss klar gesagt werden, dass der Kode
1. nicht in diesem Sinne implementiert wurde
2. der Wortlaut des 5-829.d diese Interpretation nicht unterstützt
3. viel zu viel \"aufhebens\" um diesen Kode gemacht wird.
Im Rahmen der AK-Treffen der DGOOC/DGU war in den letzten beiden Jahren dieser Kode jeweils Bestandteil einer Diskussion, das Ergebnis stützt nicht die Aussage des DIMDI.
Das ZE soll Extremkosten durch Materialien (Endoprothesen) abfangen. Diese fallen an bei modularen Endoproothesen bei speziellen Versorgungen (Defektsituationen) und bei speziell angefertigten Implantaten.
Unverhandelt ergibt sich ein Zuschlag von 600 €, welches keinesfalls kostendeckend ist. Die übliche Höhe des verhandelten ZE liegt zwischen 2500 - 3500 €.
Beim Verhandeln müssen im Rahmen der ZE-Kalkulation die Kosten auf den Tisch. Sollten sich die Kassenvertreter mit nicht offensichtlich kalkulierten ZE zufrieden geben sind sie selbst schuld (Dies ist zumindest bei uns nicht der Fall, hier werden exakte Kalkulationen gefordert). Geld verdient man mit dem ZE nicht, zumindest nicht, wenn es regelmäßig seriös kalkuliert und verhandelt wird.
Widersinnig ist es modulare individuell angefertigte Implantate zu fordern. Gerade bei individuell angefertigten Implantaten wird aus Gründen der Bruchsicherheit die Prothese eher aus wenigen Teilen gefertigt. Die allerwenigsten individuellen Prothesen erfüllen die Definition modular und generieren trotzdem extrem hohe Anschaffungskosten.
Um wirklich leistungsgerecht abbilden zu können erscheint die Definition 1. Modular (Schrauben zählen als ein Metallteil) und Defektsituation adäquat. Es wird viel zu viel Merkmal auf die Modularität gelegt und zu wenig auf die Defektsituation. Viel wesentlicher ist es diese exakt zu definieren und einzugrenzen.
Dies sollte eher die Grundlage zur Anwendung dieses Kodes sein, statt über Implantatdesign, welches relativ zügig an die Kodes angepasst werden kann, erschöpfend zu diskutieren.
Auch über die Abbildung von individuell angefertigte Endoprothesen muss erneut nachgedacht werden. Egal welche Interpretation man hier zugrunde legt, fehlt hier jedoch noch die Definition der medizinischen Notwendigkeit solcher Prothesen um im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes medizinisch notwendige Versorgungen von \"Luxusversorgungen\" (Abrechnungsmöglichkeit über Zuzahlung) abzugrenzen.
Viele Grüße