Prüfung rein vorstat. Behandlung durch MDK?

  • Zitat


    Original von MiChu:
    Und wenn Sie dann den Pat. aufgrund der Einweisung durch einen Facharzt aufnehmen wird erneut der MDK in die Spur geschickt um Ihnen mitzuteilen, dass die Aufnahme nicht notwendig war, da alles vorstationär bzw. ambulant zu erbringen ist.
    :i_baeh:


    Da kann man nur sagen: Verlogen und verkauft....


    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von doctom99:
    Der Kostenträger behauptet, dass grundsätzlich zunächst ein vertragsärztlicher Facharzt zu kontaktieren ist, der dann über eine stationäre Einweisung entscheiden soll.

    Diese Aussage entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Fragen Sie mal den Kostenträger nach dem entsprechenden Paragrafen.

    Im Übrigen: Selbst wenn es so wäre, läge das Problem nicht bei Ihnen, sondern beim Hausarzt. Was bitte soll denn das Krankenhaus tun, wenn ein Patient mit Einweisung in der Hand vor der Tür steht? Die Einweisung belegt, dass der Hausarzt eine stationäre Behandlung für nötig hält. Sobald das Krankenhaus dies anders sieht, liegt eine Abklärung der stationären Behandlungsnotwendigkeit vor. Damit sind die Voraussetzungen der vorstationären Behandlung erfüllt. Oder möchte die Krankenkasse etwa, dass Ihre Versicherten dann weg geschickt werden mit den Worten: \"Es tut uns leid, aber Ihre Krankenkasse möchte, dass Sie sich zuerst bei einem niedergelassenen Facharzt untersuchen lassen. Die Wartezeit beträgt dort aber x Monate\" ?

    Wenn die Krankenkasse glaubt, die Einweisung sei nicht korrekt, dann muss sie an diejenigen gehen, die die Einweisung unterschrieben haben. Das Krankenhaus hat bei Vorlage einer Einweisung gar keine Handlungsalternative, es kann und darf den Patienten nicht ohne Behandlung oder Abklärung wegschicken.

    Die Krankenkasse macht keinen Finger krumm, die Versorgungssituation im ambulanten Sektor zu verbessern. Sie ignoriert die Wartezeiten ihrer Versicherten in der fachärztlichen Versorgung und unterstützt im Zulassungsausschuss die Blockadepolitik der KVen bei den Ermächtigungen.

    Es geht hier nur ums Geld!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von MiChu:
    Hallo

    Und wenn Sie dann den Pat. aufgrund der Einweisung durch einen Facharzt aufnehmen wird erneut der MDK in die Spur geschickt um Ihnen mitzuteilen, dass die Aufnahme nicht notwendig war, da alles vorstationär bzw. ambulant zu erbringen ist.
    :i_baeh:

    Jau - das ist real-existierender Wahnsinn.
    Selbst Einweisungen von Fachkollegen mit ausreichender Begründung schrecken viele MDKs nicht ab: Gebetsmühlenartig wird die \"Weiterbehandlung mit den Mitteln eines Krankenhauses\" [siehe Beitrag Herr Horndasch] als medizinisch zwingend erforderlich bestritten ;( .
    Für die gemeinsame Visite bei schwerkranken Patienten aber habe ich bislang keinen MDK-Kollegen gewinnen können.......

    Sei froh, lächle und sei glücklich: Es könnte schlimmer kommen.
    Ich war froh, lächelte, war glücklich: Und es kam schlimmer.....

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo - nur so am Rande: der Hausarzt ist meist auch Facharzt und zwar für Allgemeinmedizin. Und wie meist gilt auch hier: die Monetik bestimmt die Ethik. Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Ihnen allen,
    Hallo Herr Schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:


    Die Krankenkasse macht keinen Finger krumm, die Versorgungssituation im ambulanten Sektor zu verbessern. Sie ignoriert die Wartezeiten ihrer Versicherten in der fachärztlichen Versorgung und unterstützt im Zulassungsausschuss die Blockadepolitik der KVen bei den Ermächtigungen.

    Volle Zustimmung!
    Im ambulanten Bereich ist die Zuständigkeit von 08:00 bis 12:00 und 15:30 bis 17:00 Uhr gegeben - Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Eine regelhafte Ausnahme sind Mittwoch ab 13:00 Uhr und die Wochenenden - Freitag 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr.
    In den angegebenen Zeiten laufen unsere Stationen voll - teilweise mit \"telefonisch im Seniorenheim diagnostizierten Pneumonien\" oder Diarrhoen....... Zumeist ist die Aufnahme und Klärung geboten. Aber genau die ist im Sinne vieler MDK die klassische Fehlbelegung schlechthin.
    Versuchen wir aber, einen am Freitag aufgenommenen Patienten bereits am Samstag zu entlassen, haben wir das nächste Problem: Im Zweifelsfalle Neu-Einweisung am Sonntag....oder am Wochenanfang Ärger mit dem niedergelassenen Kollegen ?( .

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von Lunge:
    ....... Zumeist ist die Aufnahme und Klärung geboten. Aber genau die ist im Sinne vieler MDK die klassische Fehlbelegung schlechthin.


    Wer entscheidet?

    der Krankenhausarzt
    Entscheidung ist nachprüfbar
    ( Ass. Arzt, Oberarzt, Chefarzt, ev. zusätzliche Veranlassung von Konsilen)


    oder

    der Gutachter


    der u.U. die med. Praxis schon lange verlassen hat
    der den Patienten nie gesehen hat
    der nur nach Aktenklage (Entlassungsbrief) entscheidet
    der forensische Aspekte außer Acht lässt
    der keine Fachgebietsbezeichnung für das zu begutachtende Fachgebiet nachweisen kann
    der die aktuelle !!! Schnittstellenproblematik stationär/ambulant nicht aus eigener Anschauung kennt
    der den Kontext nicht wahrhaben will (Pat. ist alt, gebrechlich, alleinstehend, multimorbide, dement)


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    tja, wer entscheidet? Also: Bei uns entscheiden Ober- bzw. Chefarzt über die Notwendigkeit der Aufnahme, des Verbleibs im stationären Bereich.
    Aber: Offenbar ist für die Kasse zunächst die Meinung des Gutachters - trotz der von Ihnen aufgezählten (Dis-)Qualifikationen - ausschlaggebend.... :augenroll: Und mit genau denen haben wir alle doch einen nicht erheblichen Anteil unseres Ärgers, unserer Frustrationen, oder.

    JEDER dieser Fälle kostet Zeit und Nerven und verbraucht Ressourcen, welche wir besser zur Versorgung der Patienten nutzen sollten.

    Ich komme zunehmend zu der Erkenntnis, daß einer im Gefüge des Systems stört: Der Patient :d_zwinker:

    Einen schönen Feierabend wünsche ich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Forum,

    die Aussage des Vorredners Hr. Schaffert, daß keine §§ existieren, welche dazu verpflichten zunächst einmal den vertragsärztlichen Facharzt zu konsultieren kann ich bestätigen. Diese §§ brauchts auch gar nicht, denn hierfür genügt eigentlich der normale Verstand. Ich werde kaum bei einer vom Allgemeinarzt diagnostizierten kl. Warze am Finger das Uniklinikum aufsuchen sonder erstmal den ansässigen Dermatologen kontaktieren und der wird die Warzen entfernen und nicht erst nach X Monaten sonder nach Tagen (eigenen Erfahrung!!).

    Tja, und was soll das KH tun wenn der Pat. bereits mit Einweisung in der Türe steht? Wie kommt es dazu? Oftmals überweist der Hausarzt den Patieten z. B. zur Kontrollcolo obwohl er weiß, das die Untersuchung ambulant erbracht werden kann und das aufnehmende KH nicht die Ermächtigung dazu besitzt. Doch die Überweisung erfolgt und warum? Ganz einfach: Weil der Hausarzt den Pat. nicht im \"Feindflug\" verlieren möchte. Dann wird das halt alles stationär abgerechnet, der Beitragszahler wirds schon \"blechen\".

    Zum Schluß: Deutscher Krankenhaustag: Die Kliniken drängen in die amb. Versorgung (siehe Ärzteblatt).

    und warum das nun alles? hier wirds doch auch nicht nur ums Geld gehen oder?

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo -

    Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    Weil der Hausarzt den Pat. nicht im \"Feindflug\" verlieren möchte.

    Was wollen Sie damit sagen? Gerne auch als PN. Hier habe ich eine Wissenslücke (auch die mit mir verheiratete Allgemeinmedizinerin konnte da nicht erklärend helfen).

    Herzlichst.

    P.S. \"Schlechte Beispiele schaden mehr als Sünden.\" - Cicero, Über die Gesetze, III, XIV, 32

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo TT,

    kann ich gerne erklären (außerden ist noch festzustellen, daß es sich hier um ein Zitat eines Klinikers handelt, welches unter Beisein meiner Person ausgesprochen wurde).

    Als \"Feindflug\" ist der Sachverhalt zu bezeichen, wenn der Hausarzt den Pat. z. B. wie beschrieben zur Kontrollcolo ins KH schickt obwohl dies auch ambulant...

    Der Hausarzt hätte den Pat. ggf. auch zum gastroent. tätigen niedergelassenen Internisten überweisen können, doch da läuft er Gefahr entgegen das der Pat. dann gleich bei diesem \"hängen\" bleibt. Bei Überweisung ins KH kann sowas nicht passieren. Es hängt somit also auch einiges vom \"Einweiserverhalten\" ab, welches mir wiederum von Klinikern bestätigt wurde und ich kann durchaus nachvollziehen das der Klinikarzt den Patienten dann einfach auch nicht wieder nach Hause schicken kann.


    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo -

    also dieser (Beispiel-) Hausarzt hat wohl zu wenig Patienten. Zumal der Internist wohl kaum die hauärztliche Versorgung an sich ziehen wird? Kommt mir komisch vor.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)