Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS-...)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich sehe keinen Grund, warum die Aufwendungen auf einer Palliativstation nicht erfasst werden sollten. \"Abgerechnet\" wird da aber nichts, nur dokumentiert (z. Z. ohne Abrechnungrelevanz).

  • Guten Tag,
    eine Palliativstation ist eine Spezialstation.
    Auszug aus dem Anhang zum OPS:

    Zitat


    Der PKMS ist nur auf der „Normalstation“ zu kodieren. Es sind keine Kalendertage auf Intensivstationen, Überwachungseinheiten, Intermediate-Care-Stationen, Stroke units etc. für die Kodierung des PKSM heranzuziehen.

    Grosse Frage: was verbirgt sich hier hinter \"etc.\"?

    Wenn Sie auf der Palliativstation dann die Palliativkomplexbehandlung abrechnen (wollen) werden sie schnell den Unterschied zwischen Normalstation und Palliativstation erklärt bekommen.
    Diese Auffassung wurde mir im übrigen auch schon von dem einen oder anderen Kollegen vom MDK bestätigt (natürlich nicht mit der Genehmigung zum Zitat).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von sschmitz:

    - Es gibt nicht Mehr, sondern der vorhandene Kuchen wird nur in anders große Stücke geschnitten.


    Aus dem KHRG: Die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 9 beauftragen ihr DRG-Institut, Kriterien zu entwickeln, nach denen ab dem Jahr 2012 diese zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen des DRG-Vergütungssystems zielgerichtet den Bereichen zugeordnet werden, die einen erhöhten pflegerischen Aufwand aufweisen.“

    Siehe auch http://www.deutscher-pflegerat.de/DRG%202010.html

    Nochmals zusammen gefasst: PKMS kommt nur bei Patienten zur Anwendung, die in PPR A3 (voll abhängig) sind UND mehr als 300 bis 500 € mehr Pflegepersonalkosten verursachen als in A3. Die fünf Kategorien und 11 Gründe müssen gut dokumentiert sein, wobei diese Dokumentation als Ersatz für die sonstige Pflegedokumentation gilt.

    Die Universitätsklinik Freiburg nimmt als eines von zehn KH am Pretest in den Monaten 11 + 12 / 2009 teil. Ca. 15 % der A3-Pat. und drei bis fünf Prozent aller Fälle sind betroffen. Für die Dokumentation sind ca. eine bis vier Minuten pro Tag erforderlich. Schulung ist erforderlich. (Alles Aussagen von Dr. Zaiss beim Kodiertag der BWKG und VWA am 04.12.2009 in Neuhausen / Filder)

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Guten Tag,
    eine Palliativstation ist eine Spezialstation.

    Das ist dann eine Kinderstation auch. Sollen dort dann die entwickelten Kodes ebenfalls nicht angewendet werden?
    Auch unsere Querschnittstation ist eine Spezialstation. Selbstverständlich wird dort der Schlüssel erfasst werden.
    Eine Palliativstation kann ich nicht in der Verlängerung von der Aufzählung \"Intensivstationen, Überwachungseinheiten, Intermediate-Care-Stationen, Stroke units \" sehen. Ich habe das Problem bereits beim DIMDI angesprochen und werde es mit in die AG-OPS des KKG nehmen. Wenn es zur Veröffentlichung brauchbare Ergebnisse gibt, werde ich berichten.

  • Hallo -

    Zitat


    Aus dem KHRG

    Sie meinten sicher: Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo -

    ja Denkfehler - KHRG ändert KHEntgG. Sorry. Wir haben auch im Pflegedienst eingestellt. Die Frage ist, ob die Mittel aber nicht doch schon im System sind?

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:


    Grosse Frage: was verbirgt sich hier hinter \"etc.\"?

    Das ist in der Tat die Frage und wird sicherlich Anlass zur Diskussion geben. Hier besteht also dringend Handlungsbedarf in dem Sinne, dass eine klare Definition der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Bereiche stattfindet.

    Es kann aber keineswegs darauf geschlossen werden, dass jeder Bereich, für den es einen Komplex-OPS oder ein Zusatzentgelt gibt, ausgeschlossen ist. Ich würde den PKMS auf Palliativstationen, in der Geriatrie oder auf Querschnittsstationen (gerade dort) anwenden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,

    zur Frage des Dokumentationsweges:
    Zufällig habe ich erfahren, dass die bei uns verwendete Groupersoftware ein PKMS-Modul enthält. Daraufhin habe ich unseren konzernweiten IT-Dienstleister gebeten, den Zugriff auf dieses Modul aus den Stationsarbeitsplätzen mit dem Jahreswechsel einzurichten. Das erschien mir für die Pflegenden auf den Stationen zumindest ein bisschen erträglicher als sie mit A3-Zetteln zu schocken.
    Ich bekam aber eine irritierend abschlägige Antwort. Außer unserem (kleinen) Haus habe bisher niemand Interesse an einer solchen Lösung gezeigt. Ich solle doch lieber bis 2011 warten, bis der KIS-Anbieter ein eigenes Modul integriert hätte, zumal der PKMS ja eh kein Geld bringen würde.
    Gibt es sonst noch irgendwo die Haltung, dass die Kodierung des PKMS eher als fakultativ anzusehen ist?

    Viele Grüße aus Niedersachsen!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es kann nirgendwo die Haltung resultieren, dass es fakultativ sei. Der Kode ist (wie alle anderen OPS-Kodes auch) ab dem 1.1. zu erfassen. Wer es nicht macht, handelt gegen die verbindlichen Vorgaben.