OPS-Definition "Amputation"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich möchte an dieser Stelle dazu aufrufen, Vorschläge zur Definition \"Amputation\" vorzustellen. Dies besonders auch unter dem Aspekt der Revision eines Amputationsstumpfes. Wann wollen wir also eine \"Nachamputation\" im Sinne einer \"Amputation\" kodieren und wann sind Einzelmaßnahmen zu kodieren (Debridement Weichteile/Knochen, Hautplastik, ...). Die Replantation ist ja bezogen auf durchzuführende Einzellmaßnahmen mittlerweile im OPS definiert, bei der Amputation/Nachamputation gibt es regelmäßig Streit.

    Ich bitte um Vorschläge. Ich würde dies dann im Revisionsverfahren 2011 mit einbringen.

    Wir haben schon einige Threads zur Amputation, aber jeweils mit spezifischer Lokalisation. Daher hier ein eigenständiger Thread mit klarer Überschrift.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich hole den Thread immer mal wieder nach oben, da es von nicht zu unterschätzender DRG-Relevanz ist. Siehe z. B. Definition \"Replantation\" mit der erheblichen Einschränkung der Anwendung des Kodes mit resultierender Vergütungsstruktur! Hier sind dann vorallem die Kollegen aus der UCH und Hand-Plast-Wiederherstellungschirurgie gefragt.
    Man kann mir seine Vorstellungen auch gerne per PM schicken, denke aber, dass eine öffentliches Brainstorming zielführender ist.

  • Hallo Dirk,

    ich werfe mal den wahrscheinlich naheliegendsten Vorschlag in den Ring.

    Orientiert man sich an der Definition der Replantation, dann ergeben sich für die Amputation m.E. nach folgende Mindestanforderungen:

    Bei einer Amputation (Abtrennung eines Körperabschnitts) bzw. Nachamputation müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden:
    - Durchtrennung/Teilresektion eines Knochens bzw. Exartikulation eines Gelenkes
    - Durchtrennung und Verschluss von zwei Blutgefäßen, davon mindestens eine Arterie
    - Durchtrennung eines Nervs
    - Durchtrennung einer Sehne

    Oder habe ich jetzt irgendwas Grundlegendes übersehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    zur konstruktiven Kritik reicht es noch nicht, daher zunächst erst einmal so viel:

    Die von Herrn Hollerbach vorgeschlagene Definition erfasst nicht - ebenso wie leider auch der Replantations-OPS - Ringavulsions-Verletzungen z.B. (bzw. typischerweise) von Fingern. Da kann ja der Knochen stehengeblieben sein, aber der gesamte Weichteilmantel - auch zirkulär - defekt sein... Ist in der Versorgung aufwändiger als eine \"einfache\" (Teil-)Amputation.

    Vielleicht sollte man modifizieren: Eine Knochen-/Gelenk-Verletzung kann durch durch Durchtrennung/Versorgung von zwei weiteren großen Gefäßen ersetzt werden... oder man fordert eine mindestens 55%ige Durchtrennung der Zirkumferenz... oder so ähnlich.

    Mal sehen, wer noch konstruktivere Vorschläge hat...

    Viele Grüße, J.Helling

  • Hallo Herr Helling,

    Sie haben Recht, aber das Problem bei der Aushülsverletzung ist doch \"nur\" die fehlende Osteosynthese, oder nicht? Das ließe sich für die Replantation evtl. durch einen entsprechenden Hinweis, bei 5-860.- bspw.

    \"Eine Osteosynthese/Arthrodese (außer bei Avulsionverletzung der Finger)\"

    lösen.

    Bei einer (Nach-)Amputation sehe ich das Problem eigentlich nicht, da hier ja im Prinzip die gleiche Versorgung erfolgt wie bei einer normalen Amputationsverletzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier sollte das Thema eigentlich die Amputation betreffen, nicht die Replantation (war nur Beispiel für Definition). Aber wenn wir halt dabei sind: Wenn der Knochen komplett steht, ist es doch keine Amputation. Ich habe dann die Verletzungen einzeln zu kodieren (Gefäße, Nerven, Sehnen, ...). Wenn keine Amputation vorliegt, erfolgt auch keine Replantation, es werden die einzelnen Maßnahmen kodiert (Nerven-, Gefäß-, Sehnennaht, ...). Das ist kein Problem der Kodierung, höchstens eines der DRG-Zuordnung, bzw. daraus resultierende Entgelthöhe.

    Aber: Mir geht es um die Definition \"Amputation\". Gerade \"Nachamputationen\" sind ja oft als solche kodiert. Auch gerne, wenn am Stumpf nur etwas Knochen und Weichteile debridiert werden. Es stellt sich nun die Frage, wann amputiere ich und kodiere entsprechend, wann sind Einzelmaßnahmen zu kodieren (Debridement,...).

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    da wie schon Herr Hollerbach bemerkt, die Amputation die Abtrennung eines Körperteils/Gliedmaß darstellt, verstehe ich entsprechend unter Nachamputation nur das komplette Absetzen eines weiteren Abschnittes des betroffenen Gliedes - also eben nicht ein bischen nachhobeln (natürlich mit dem Exklusivum der Exartikulation). Das würde dann z.B. heißen, nach distaler US-Amputation Nachamputation prox. US, anschließend OS-Amputation.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Vielleicht noch der Hinweis auf die Arten der Amputationen:
    1. Amputation als Therapie
    2. Amputation als Folge einer Verletzung

    Dann gibt es noch die verschieden Amputationstechniken wie Major-, Minor- und Grenzamputation (Amputationstechniken)

    Diese Definition finde ich kurz, jedoch auf den Punkt gebracht:
    Amputation: Removal of part or all of a body part enclosed by skin.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da dass Vorschlagsverfahren bald Annahmeschluss hat, bitte ich noch mal in sich zu gehen und ggf. weiter Vorschläge zu formulieren. Bisher ist dies als Diskussionsgrundlage existent:

    5-860ff - 5-865ff:
    Bei einer Amputation (Abtrennung eines Körperabschnitts) bzw. Nachamputation müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden:
    - Durchtrennung/Teilresektion eines Knochens [c=#ff0024]bzw. Exartikulation eines Gelenkes[/code]
    - Durchtrennung und Verschluss von zwei Blutgefäßen, davon mindestens eine Arterie
    - Durchtrennung eines Nervs
    - Durchtrennung einer Sehne

    Farbig Markiertes würde ich streichen, weil die Exartikulation eigene Kodes hat.

  • Hallo Dirk,

    Zitat

    Farbig Markiertes würde ich streichen, weil die Exartikulation eigene Kodes hat.

    der wesentliche Grund für die Einführung dieses Hinweises ist doch die Abgrenzung einer Nachamputation von einer Stumpfrevision, Debridement usw., oder nicht? Dann sollte sich der Hinweis m.E. auch explizit auf die Exartikulation beziehen.

    Bei einer traumatischen Fingerteilamputation z.B. ist es ja nicht selten so, dass im Krankenhaus nur noch der Knochen gekürzt und mit den Weichteilen gedeckt wird. Im Falle einer Exartikulation (bspw. der Endphalanx im DIP-Gelenk) käme bei Streichung der Passage ein Kode aus 5-863.- zur Anwendung, bei einer Knochenkürzung außerhalb des Gelenkes aber nicht, da ja die o.g. Definition nicht erfüllt ist. Das scheint mir inkonsistent und in Bezug auf Ressourcenverbräuche etc. auch nicht zielführend. Ich möchte daher vorschlagen, den markierten Passus beizubehalten und den Begriff \"Exartikulation\" noch zusätzlich in den ersten Satz aufzunehmen (\"Bei einer Amputation(..), Exartikulation bzw. Nachamputation müssen mindestens...\").

    Vielleicht könnte man bei dieser Gelegenheit auch noch darüber nachdenken, ob die Differenzierung der Fingeramputation bzw. -exartikulation in Verfahren mit und ohne Haut- oder Muskelplastik wirklich notwendig bzw. sinnvoll ist, zumal diese ja ohnehin die gleichen DRGs triggern, soweit ich das übersehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    verstehe nicht ganz, was du sagen willst. Wenn wir eine Amputation definieren wollen, kann man nicht die Exartikulation als möglichen Bestandteil nennen, weil dies ja eben keine Amputation mehr ist, sondern über eigene OPS-Kodes von der Amputation unterschieden wird. Die Probleme bei der Kodierung habe ich nie im Bereich der Exartikulation gesehen oder davon gehört. Es ist ziemlich klar, was bei einer Exartikulation gemacht wird, im Gegenteil zu einer \"Amputation\". Gerade im Sinne von \"Nachamputation\", wie im 1. Post beschrieben.

    Nur wenn man dann Amputation/Exartikulation gemeinsam definiert, macht es Sinn, den Passus stehen zu lassen. So hast du es ja dann auch schon bemerkt. Also:

    5-860ff - 5-865ff:
    Bei einer Amputation oder Exartikulation (Abtrennung eines Körperabschnitts) bzw. Nachamputation müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden:

    - Durchtrennung/Teilresektion eines Knochens bzw. Exartikulation eines Gelenkes
    - Durchtrennung und Verschluss von zwei Blutgefäßen, davon mindestens eine Arterie
    - Durchtrennung eines Nervs
    - Durchtrennung einer Sehne

    Kann ich so auch akzeptieren.