OPS Code 1-274.3 im Rahmen einer Vorhofflimmer-Ablation

  • Hallo Forum,

    im Rahmen der Ablation von Vorhofflimmern codieren wir neben den Codes für die Ablation (8-835.23) und Mapping (1-268.1) auch den Code 1-274.3 für den erforderlichen, transseptalen Zugang. Letzterer ist auch alleiniger Trigger um in die höchstbewertete Ablations-DRG F50A zu gelangen.

    Das eine Vorhofflimmer-Ablation wesentlich aufwändiger ist als z.B. eine (geringer bewertete) AVNRT-Ablation steht für mich nicht zur Debatte.

    Ich habe nun ein MDK-Gutachten vorliegen, welches den Code 1-274.3 für die Sondierung des Vorhofseptums nicht anerkennt, da dies (O-Ton) \"integraler Bestandteil des - ebenfalls codierten und akzeptierten - Mappings des linken Vorhofes und der Ablation ist\".

    In den Codierempfehlungen des MDK ist diese Frage nicht behandelt.

    Natürlich kann man prinzipiell argumentieren wie der MDK-Gutachter. Fakt ist aber, dass der Code für transseptale Sondierung existiert und dass diese Maßnahme auch durchgeführt wurde, daher halte ich eine Codierung für gerechtfertigt.

    Frage (V.a. an evtl. Forumsmitglieder aus elektrophysiologischen Zentren):

    Wie würden Sie codieren/argumentieren (ggf. gestützt auf welche Fakten)?
    Hatte jemand schon einmal das gleiche Problem?

    Besten Dank und herzliche Grüße

  • Hallo cardiot,

    in meinem OPS 2009 steht als Hinweis bei 8-835:
    Eine durchgeführte kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens ist gesondert zu kodieren (1-265).
    Eine durchgeführte transseptale Punktion des Herzens ist gesondert zu kodieren (1-274 ff.).

    Das heisst, bei der Ablation sind beide Kodes explizit zusätzlich anzugeben!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Yap! Den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen! Vielen Dank für den Hinweis. Das nächste Mal schaue ich zuerst in den \"basics\" (OPS-Katalog) nach.

    Viele Grüße & schönen Tag

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von Cardiot:
    Ich habe nun ein MDK-Gutachten vorliegen, welches den Code 1-274.3 für die Sondierung des Vorhofseptums nicht anerkennt, da dies (O-Ton) \"integraler Bestandteil des - ebenfalls codierten und akzeptierten - Mappings des linken Vorhofes und der Ablation ist\".


    Solche Aussagen sind wieder ein Beispiel dafür, dass erheblicher Schulungsbedarf für \"Gutachter\" besteht. Qualitätskontrolle ist jedenfalls dort wohl kein großes Thema.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • hallo Forum,

    auch wenn ich weiß, das dieses forum mein ansinnen in bausch und bogen ablehnen wird, ich möchte es trotzdem vortragen!

    Ich FORDERE ein RECHT auf ein YAP auch für mdk-gutachters.

    Begründung: Solche Yaps laufen eiskalt den rücken hinab und bilden mehr fort als schulung und qualitätskontrollose zusammengenommen.

    mfg ETgkv
    Ernst Trump

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ETgkv:
    Ich FORDERE ein RECHT auf ein YAP auch für mdk-gutachters.
    Begründung: Solche Yaps laufen eiskalt den rücken hinab und bilden mehr fort als schulung und qualitätskontrollose zusammengenommen.

    Hallo,

    auch wenn wir mittlerweile bei einem allgemeinen Thema sind: Qualität von Gutachtern.

    Wie genau resultiert daraus, dass MDK-\"Gutachter\" sattelfest die DKR und Klassifikationen beherrschen und nicht fortwährend solchen Unsinn behaupten?

    Ich möchte auch gleich wieder klarstellen: Selbstverständlich kodieren Kliniken falsch! Selbstverständlich wird sogar auch mal absichtlich sich bei der Kodierung sich geirrt (kann ich ganz sicher sagen, weil es mir zwischendrin immer mal gestanden wird)! Selbstverständlich sind Prüfungen völlig okay!

    Was aber eben ganz bestimmt nicht okay ist, ist eine \" Pseudogutachter \" der offensichtlich keinerlei Qualifikation besitzt und dadurch der Akzeptanz der gesamten Institution abträglich ist. Das betrifft auch \"Gutachter\", die für andere Kostenträger Abrechnungsgutachten erstellen, also nicht MDK angebunden sind.

    Selbst wenn man nicht zu jedem Punkt alles auswendig abrufen kann, ist es simpelste Voraussetzung, bei einer Fragestellung die DKR in möglicherweise relevanten Abschnitten zu durchblättern und selbstverständlich bei fraglichen Kodes IMMER die Hinweise, Exkl. und Inkl. zu überprüfen. Wer also wenig bis nichts weiß und noch nicht mal sich die Mühe macht, ein Buch aufzuschlagen, hat definitiv nichts in dieser sensiblen Funktion zu suchen.

    Wie lange dürfte wohl ein Schiedsrichter Fußballspiele leiten, wenn er einem Spieler die rote Karte zeigt, weil er sich den Schnürriemen gebunden hat oder einen 11er gibt, weil das Trikot nicht in der Hose war?

    Es gibt bekannte Regeln und wer die nicht beherrscht, hat so eine Funktion einfach nicht auszuüben. Und die Begründung, dass bei dem riesigen Prüfaufkommen nicht genug erfahrene Prüfer zur Verfügung stehen, kann ich nicht akzeptieren. Wir lassen auch niemanden alleine operieren, der gerade erst von der Uni gestoßen wurde. Egal, ob zu wenig Ärzte gerade zur Verfügung stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat

    auch wenn wir mittlerweile bei einem allgemeinen Thema sind: Qualität von Gutachtern.


    Neurowissenschaftler haben herausgefunden dass Entscheidungen und Beurteilungen auch über unbewusste Prozesse ablaufen.
    Unser Gehirn suggeriert uns manchmal das wir Situationen durchschauen, obwohl das gar nicht stimmt.
    Eigeninteresse, emotionale Bindungen oder irreführende Erinnerungen beeinflussen die Prozesse und führen zu Fehlentscheidungen.


    Qualifikation der Gutachter:

    Nachweis der praktischen und wissenschaftlichen
    Qualifikation als Sachverständige? (von der Sache etwas verstehen)


    Gemäß wissenschaftlicher Expertiseforschung gilt:

    Experte: Personen mit Kompetenz, Exzellenz
    Träger von qualifiziertem Wissen
    Ein Experte in einem Gebiet wird man in ca. 6 Jahren bei tgl 6-8 stündiger Übung


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    Original von ETgkv:

    Ich FORDERE ein RECHT auf ein YAP auch für mdk-gutachters.


    Hallo Herr Trump,
    nix dagegen, wenn Sie es denn auch nutzen täten und GA korrigieren (ich gehe davon aus, dass Sie so etwas meinten).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo Herr Horndasch!

    Meine YAP-forderung war sprachlich jux, inhaltlich aber ernst gemeint.

    Wenn man in einem GA dkrs niedergemacht, inklusiva, exklusiva und hinweise übersehen hat, dann kann man doch nur noch (möglichst geräuschlos ) den nonsens einkassieren.
    Ich erinnere mich an 2 fälle. Im ersten fall habe ich mich mündlich bei der controllerin entschuldigt (D006 ), im zweiten hat die kv für mich das übernommen (1403 ).

    Die zeiten von ERembs halte ich da für zutreffend. Falls sie aber ( arbeitsvertrag ) auf 2 hochzeiten tanzen sollen, dann wird es schwierig mit dem fehlerlosen experten-dasein.

    Diese philippika von Herrn Selter gibt mir schon zu denken, vor allem weil ich mir hier im forum schonmal sowas zuzog, von einem anderen arzt.
    Aufgeben werde ich deshalb nicht, ein franke hält das aus.
    Auch sind von den med. diensten einfach zu wenig ärzte hier. Da kann man schlecht verteilen.

    herzliche grüße nach mittelfranken

    ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ETgkv,

    ich möcht mich nicht als \"Brandredner\" verstanden wissen und fehlerfrei ist niemand. Aber man sollte doch bitte die Basics wissen, wenn man als \"Gutachter\" auftritt.

  • Hallo Herr Selter,

    diese Wikipedia- übersetzung ist schrecklich daneben: Angriffs-, Brand- und Kampfrede.

    Ich hatte meinen geschichtslehrer in erinnerung und andere quellen sehen das auch so: leidenschaftliche, strafende Rede.

    mfg ETgkv