Hallo Forum,
im Rahmen der Ablation von Vorhofflimmern codieren wir neben den Codes für die Ablation (8-835.23) und Mapping (1-268.1) auch den Code 1-274.3 für den erforderlichen, transseptalen Zugang. Letzterer ist auch alleiniger Trigger um in die höchstbewertete Ablations-DRG F50A zu gelangen.
Das eine Vorhofflimmer-Ablation wesentlich aufwändiger ist als z.B. eine (geringer bewertete) AVNRT-Ablation steht für mich nicht zur Debatte.
Ich habe nun ein MDK-Gutachten vorliegen, welches den Code 1-274.3 für die Sondierung des Vorhofseptums nicht anerkennt, da dies (O-Ton) \"integraler Bestandteil des - ebenfalls codierten und akzeptierten - Mappings des linken Vorhofes und der Ablation ist\".
In den Codierempfehlungen des MDK ist diese Frage nicht behandelt.
Natürlich kann man prinzipiell argumentieren wie der MDK-Gutachter. Fakt ist aber, dass der Code für transseptale Sondierung existiert und dass diese Maßnahme auch durchgeführt wurde, daher halte ich eine Codierung für gerechtfertigt.
Frage (V.a. an evtl. Forumsmitglieder aus elektrophysiologischen Zentren):
Wie würden Sie codieren/argumentieren (ggf. gestützt auf welche Fakten)?
Hatte jemand schon einmal das gleiche Problem?
Besten Dank und herzliche Grüße