Moin,
habe gerade einen interessanten Fall auf dem Tisch.
1. Aufenthalt: Patientin mit Narbenhernie aufgenommen; Verschluß Narbenhernie, simultane Appendektomie, Ileumteilresektion mit Anastomose durchgeführt.
Während des Aufenthaltes wird eine Anastomoseninsufizienz festgestellt. OP dringendst erforderlich. Trotz mehrfacher Aufklärung über die möglichen folgen lehnt die Patientin die OP ab und geht gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat. Abgerechnete DRG : G18B.
2. Aufenthalt: Am nächsten Tag erneute Aufnahme der Patientin mit Peritonitis und diversen anderen Geschichten. OP wird durchgeführt, abgerechnete DRG : G02Z.
KK Verlangt nunmehr eine FZ bei WA wegen Komplikationen. :devil:
Ich sehe das nicht so, da zwar eine Komplikation vorlag, aber die Eskalation der Gesamtsituation (blödes Wort) eindeutig ein Verschulden der Patientin war.
Sieht das noch jemand so, oder lieg ich damit völlig falsch?