Verdachtsdiagnosen DKR nur für HD?

  • Hallo allen Kollegen,
    mir ist ein GA unterkommen in dem Gutachter behauptet, die DKR für Verdachtsdiagnosen sei nur für die HD geeignet!?

    Kann ich mir nicht vorstellen 8o Leider betrifft es einen Altfall (2006) und der Fall droht zu verjähren... Es geht um einen N39.0 als ND der ohne Bak-Kultur (aber mit Klinik und Labor) antibiotisch behandelt wurde

    Ich bitte um Rückmeldung.

    Vielen Dank
    Vinzenz (Sturm in Niedersachsen)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    wir behandeln Patienten (Klinik!) und keine Laborwerte!!

    Siehe auch:

    Die Diagnose des akuten symptomatischen Harnwegsinfektes basiert auf der Anamnese und der klinischen Symptomatik.
    ... .
    Die diagnostische Sicherheit der Anamnese ist mit einer Sensitivität von über 80% höher als die der verfügbaren Labortests und steigt sogar noch, wenn die Patientin bereits einen Harnwegsinfekt hatte und zusätzliche Symptome hinzukommen, wie suprapubischer Schmerz, neu und akut aufgetretene Dranginkontinenz und Nykturie, blutiger, trüber und übel riechender Urin (11).


    http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/015-009.htm


    Gruß

    E Rembs

  • Schönen guten Tag Vinzenz,

    abgesehen davon, dass ich mich inhaltlich Herrn Rembs anschließe und ebenfalls der Meinung bin, dass die klinische Untersuchung und Diagnose heuzutage meist zu kurz kommt, steht die Kodierrichtlinie D008b Zu Verdachtsdiagnosen völlig eigenständig in den allgemeinen Kodierrichztlinien ohne irgendeine auschließliche Verbindung zu Haupt oder Nebendiagnosen. Außerdem heißt es dort:

    Zitat

    DKR D008b
    Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.


    Also auch hier keine Einschränkung auf Haupt- oder Nebendiagnosen! Empfehlen Sie daher dem Kollegen vom MDK, die Kodierrichtlinien doch noch einmal durchzulesen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    natürlich ist es kodiertechnischer völliger Unsinn, wenn man HD und ND hier unterscheiden will. Das funktioniert nur, wenn sich Scheuklappen aufzieht.
    Die Kodierung von Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen ist z. B. (unsinnigerweise) unter der D002 erläutert, gilt aber selbstverständlich auch für die Kodierung von ND.

    Man könnte dies selbstverständlich durch redaktionelle Änderungen in den DKR mal aus der Welt schaffen, aber leider werden die bisherigen Hinweise darauf ignoriert.

  • Zitat


    Original von Vinzenz:
    ... frage mich wie groß die Ignoranz bei einigen Gutachtern sein kann.

    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

    oder

    Wer das Geld gibt, darf auf der Flöte spielen

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)