Hauptdiagnosenstreit: C83.3 versus C79.3

  • Hallo, verehrte DRG-Fans!

    Ein Patient mit einem bifrontalem diffus großzelligem B-NHL = C83.3 kommt zur lokalen Strahlentherapie. Nach DKR 0215 ist der Kode C79.3 zusätzlich anzugeben.

    Der MDK beruft sich nun auf DKR 0201 und will C79.3 als Hauptdiagnose.
    Wir bestehen auf C83.3, da C79.3 nur ein Zusatzkode ist.

    Finanziell geht es um 3.750 Euro.

    Sie sehen SIE den Fall???

    Dank und Gruß
    vom Caseschnüffler

  • Moin,

    insbesondere der Satz ein Lymphom wird als \"nicht-metastatisch\" angesehen duetet auf dei Richtigkeit Ihrer Argumentation.

    by the way...
    Ein paar Jahre zurück war auch dei C793 NHL nicht erlaubt und wurde IMMER herausgestrichen. Tststs.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ich sehe das etwas anders. Zwar wird das Lymphom nicht als metastatisch angesehen, gleichzeitig werden jedoch in derselben Codierrichtlinie zwei Ausnahmen für den Befall bestimmter Organe gemacht: Knochen und ZNS. Man muß sich vor Augen halten, daß es sich dabei nicht um Primärtumoren an Knochen und ZNS handelt, sondern um die Manifestation einer grundsätzlich systemischen Erkrankung.

    In Anlehnung an die 0201f müßte, da es sich bei der ZNS-Radiatio nicht um die Behandlung der Grundkrankheit, sondern um eine lokale Maßnahme handelt, m. E. die C79.3 tatsächlich als HD verschlüsselt werden.

    Ich verstehe die \"zusätzliche\" Angabe von C79.3 nicht so, daß dieser Code als Zusatzcode (wie * oder !-Codes) zu behandeln ist, sondern der Verschlüsselung hinzugefügt wird und bezüglich der Frage von Haupt- und Nebendiagnose genauso behandelt wird wie die anderen Primärcodes auch.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    um noch einen Aspekt anzufügen:
    In der DKR 0201f steht aber auch: \"Erfolgt die Aufnahme des Patienten primär zur systemischen Chemotherapie oder „systemischen“ Strahlentherapie des Primärtumors und/oder der Metastasen, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose zuzuweisen.
    Erfolgt die Aufnahme des Patienten primär zur systemischen Chemotherapie und ist ausnahmsweise der Primärtumor nicht bekannt, wird die Metastase als Hauptdiagnose angegeben.\"

    Dies bedeutet dann ja wohl, dass die C83.3 als HD und gemäß DKR 0215 der Kode C79.3 zusätzlich anzugeben ist.

    Ich halte die Kodierung von Frau/Herrrn Caseschnüffler für korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    deswegen ja auch mein Hinweis, daß es sich um eine grundsätzlich systemische Erkrankung handelt. Diese wird aber durch die lokale Bestrahlung eben nicht therapiert, sondern nur der lokale intrazerebrale Befall. Ihren Einwand kann ich daher nicht nachvollziehen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blasche,

    es handelt sich zweifelsfrei um eine systemische Erkrankung. Da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu.
    Im angesprochenen Fall handelt sich um ein \"bifrontales diffus großzelliges B-NHL\"; d.h. daß neben der systemischen Erkrankung lokal eben doch ein abgrenzbares Pathologikum besteht. Und damit sehe ich die lokale Bestrahlung sehr wohl als - palliative - Therapie.
    Eine systemische Therapie des Lymphoms würde im Sinne der Chemotherapie zu erfolgen haben.

    Analog zur Kodierempfehlung http://www.mdk.de/1534.htm - Kodierempfehlung Nr. 175 - würde ich das Lymphom als Hauptdiagnose kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    Sie wollen also nun darauf hinaus, daß es sich um eine palliative Situation handelt. Dieser Kontext wurde vom Caseschnüffler nicht beschrieben, wäre aber möglich. Allerdings gehört für mich zu einer solchen Situation mehr dazu.

    V. Blaschke

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    das Thema lautet ja \"Hauptdiagnosenstreit\" und nicht etwa \"Streit Blaschke vs. Lunge\".
    Ich denke, unsere Auffassungen liegen nicht sehr weit auseinander. Allerdings verstehe ich nicht recht, warum für Sie \"zu einer solchen Situation mehr dazu\" gehört. Welches \"mehr\" ist es denn? Die Lokalmaßnahme ist ja bestenfalls palliativ, um aufkommenden locoregionalen Problemen vorzubeugen; kurativ ist sie nicht. Aber ist denn aus den DKR eine Unterscheidung zwischen palliativ und kurativ abzuleiten?
    Vielleicht berichtet Caseschnüffler ja später über die Entscheidung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    wir streiten uns ja auch nicht, sondern diskutieren unterschiedliche Ansichten. Um im Rahmen einer palliativen Situation das zugrundeliegende Malignom als HD zu codieren, müßten für mich multiple Manifestationen vorliegen, um dem systemischen Aspekt gerecht zu werden. So bleibt die isolierte Radiatio des Frontalhirns für mich eine lokale Maßnahme, daher halte ich die Codierung des ZNS-Befalls als HD weiterhin für richtigt.

    Aber, wie gesagt, vielleicht fehlen hier auch einfach noch ein paar relevante Angaben zum Fall. Ich denke aber, der Kollege hat nun ein paar Anregungen für die Argumentation erhalten.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    vielen Dank für Ihr nettes Posting. Natürlich war / ist es kein Streit - sollte es auch nicht sein oder werden. Diskussionen sind immer willkommen und zumeist ja auch sehr hilfreich.
    Und wenn wir \"Caseschnüffler\" Anregungen verschafft und von ihm irgendwann ein Feedback erhalten haben, dann wenden wir uns gemeinsam dem nächsten Problem zu. Ich freue mich drauf! \"mydrg\" ist ein Super-Forum!
    Bis neulich, Ihr \"Lunge\".

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Liebe Mitstreiter,
    erst einmal herzlichen Dank für die zahlreichen, sehr fundierten Beiträge, ist einfach großartig!
    Unsere Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen,
    ich werde hier auf jeden Fall berichten.
    Bis dahin
    herzliche Grüße vom
    Caseschnüffler