• hallo raxa,

    wofür war denn die inzision notwendig?

    Falls es sich um einen sequester ( isoliert in einer 3. ebene ) handelte, so codierte dies je nach op-technik mit 5-830.1 oder meist 5-831.1, sowie zugang 5-030ff.
    5-033.- kann als zugangscode nicht verwendet werden, bedarf sogar noch eines eigenen zugangcodes aus 5-030ff.

    mfg ETgkv

  • Um nicht keine Verwirrungen zu erzeugen nochmal kurze Zusammenfassung des Falles:

    Wir haben in 2 Etagen die Exzision 5-831.1 und in einer Etage die Dekompression 5-033.1 durchgeführt.
    Um den Zugang geht es mir nicht. Uns ist klar, dass der gesondert zu kodieren ist.
    Es geht darum, dass uns nun die Versicherung die Dekompression streichen möchte, da diese im Exklusivum und laut deren Aussage deswegen nicht gesondert zu kodieren ist. Außerdem bringt die Streichung eine niedrigere DRG.
    Jedoch bin ich nach nun zeitaufwändiger Recherche zu der Lösung gekommen, dass wir beides kodieren dürfen. Dies sagt auch DIMDI:

    Dürfen Kodes, die im \"Exkl.\" eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden?
    Das \"Exkl.\" eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.

    (http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159481.html)

    Oder ist jemand der Meinung, dass wir die Kodes nicht zusammen kodieren dürfen?

    • Offizieller Beitrag

    Würde mich im Zweifelsfall nicht wundern, wenn die Erklärung zu Exklusiva bei Diagnosen nicht als Erklärung für Exklusiva bei Prozeduren anerkannt wird....
    Wobei klar sein dürfte, dass das Prinzip auch für den OPS gilt.

    Wenn Sie an unterschiedlichen Stellen differente Eingriffe durchgeführt haben, der OPS differente OPS-Kodes dafür vorgibt und die eine Prozedur kein integraler Bestandteil der anderen ist, kodieren Sie beide Kodes. Dies sollte in Ihrem Fall dann doch anhand des OP-Berichts dem Prüfer dargestellt werden können.

  • Liebe Raxa,
    ich frage mich, ob in Ihrem Fall nicht 5-839.60 bzw. 5-839.61 statt 5-033.1 der richtige OPS wäre. Das dürfte der Fall sein, sofern es sich um eine knöcherne Dekompression zusätzlich zu den vom Zugangs-OPS und vom Bandscheiben-OPS abgebildeten Maßnahmen handelte.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Weyland,

    ich hatte ja schon den Hinweis auf die Diskussion der knöchernen Dekompression mit oben genanntem Link gegeben.

  • Zitat


    Original von raxa:

    Wir haben in 2 Etagen die Exzision 5-831.1 und in einer Etage die Dekompression 5-033.1 durchgeführt.
    Um den Zugang geht es mir nicht. Uns ist klar, dass der gesondert zu kodieren ist.


    Hallo raxa,

    mit Exzision meinen Sie sicherlich die Exzision einer Bandscheibe. Was verstehen Sie unter Dekompression ? Knöchern (dann ist 5-033.1 falsch), Flavektomie ? (ist im Zugangskode optional enthalten) oder weichteilig. Dann sollte dem OP-Bericht auch der Grund der weichteiligen Inzision zu entnehmen sein. Andernfalls muß dies als durch den Zugangskode abgebildet angesehen werden.

    Sollten Sie dem OP-Bericht jedoch entnehmen können, dass intraspinal Weichteile wie z,B, Narben o.ä. oder wie in 5-033.1 angegeben Flüssigkeit (zumindest eine cystische Struktur sollte vorhanden sein) inzidiert wurden (so lautet nun mal der Kode), dann ist er zu kodieren und wird nicht durch das EXkl. exkludiert. Sie haben dann ja auch über diese Besonderheit eine eigenständige Pathologie.

    Da Sie aber schreiben die Dekompression sei mit 5-033.1 kodiert worden, würde ich mir die Kodierung des Falles noch einmal sehr kritisch ansehen bevor Sie sich auf eine Auseinandersetzung einlassen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da ja nun gewisse Unklarheiten bestehen, wäre es zum Abschluss der Diskussion vielleicht doch möglich:

    Zitat


    Original von Selter:
    Vielleicht sollten Sie den OP-Bericht hier mal in den relevanten Teilen darstellen.

    Wegen der unklaren Situation hatte ich auch nur allgemein von verschiedenen Kodes gesprochen, wenn unterschiedliche Prozeduren vorgenommen wurden und eben keine genaue Zuordnung gewählt.

  • Guten Morgen,

    Ausschnitte aus unserem OP-Bericht sind nicht nötig, wir haben die beiden OPS erbracht. Uns und auch der Versicherung geht es darum, ob beide Kodes zusammen verschlüsselt werden dürfen oder nicht.

    Gruß
    raxa

  • Hallo zusammen,
    ich bin noch ziemlich neu im Forum und habe dazu noch eine Frage!
    Bei uns im Haus wird auch öfters eine knöcherne Dekompression des Spinalkanals durchgeführt - oft über mehrere Etagen und außerdem
    in einer Etage eine Bandscheibe entfernt.
    Bis jetzt noch keine Reklamation von den Krankenkassen.
    Darf man das jetzt so kodieren oder beinhaltet die Bandscheibenexzision die knöcherne Dekompression???

    Gruß
    bp

  • Hallo bp,

    Sie dürfen neben der knöchernen Dekompression die Bandscheibenexzision kodieren.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U