Vorhandensein Schrittmacher Z95.0

  • Guten Tag
    Zu diesem Thema gibt es bei uns in der Abteilung verschiedene Meinungen.
    Ist bei Z95.0 als Nebendiagnose, grundsätzlich die Erkrankung die zur Schrittmacherimplantation geführt hat zusätzlich zu kodieren???
    Gibt es dafür eine Kodierempfehlung oder ähnliches?
    Habe bisher leider nichts brauchbares gefunden
    Vielen Dank im vorraus
    Mfg

  • Moin Frau/Herr Lehner,

    gemäß spezifischer DKR 0911d \"Schrittmacher/Defibrillatoren\" ist

    Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode
    Z95.0 Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators
    zuzuweisen.

    Da auch kein Verweis aud D003i vorliegt, ist diese Regel wohl immer anzuwenden (Gegen-Bsp. DKR 0601i).

    Viele Grüße

    Jannis

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Diese Kodierrichtlinie ist mir bekannt. Mir geht es darum, ob zusätzlich noch die Erkrankung die zum Schrittmacher/Defibrillator geführt hat zusätzlich kodiert werden darf.

    Bsp. Sick-Sinus-Syndrom.

  • Hallo,

    die zur Implantation geführte Erkrankung ist nicht als ND zu verschlüsseln. Sie können lediglich Z95.0 (Vorhandensein eines Herzschrittmachers) oder, wenn Sie den Schrittmacher routinemäßig kontrolliert haben, mit Z45.0 kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Liebe Mitstreiter,

    man könnte das aber auch anders sehen: Bei fortbestehenden Erkrankungen berechtigt therapeutischer Aufwand die Codierung, also z. B. die medikamentöse Therapie bei Herzinsuffizienz, Hypertonus etc.

    Der Schrittmacher ist nun ebenfalls therapeutischer Aufwand. Im Gegensatz zur medikamentösen Therapie wird dieser aber natürlich nicht von der Klinik \"gegeben\", kann aber im Einzelfall Aufwand verursachen, z. B. durch Kontrolle. Wäre dieser therapeutische Aufwand dann bei nachgewiesenem Aufwand für den SM in Analogie zur Medikamentengabe nicht doch geeignet, die zugrundeliegende Erkrankung zu codieren?

    Ich bin gespannt auf die Diskussion.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Morgen,
    meiner Meinung nach ist es die ursächliche Erkrankung als Nd zu kodieren. Die Erkrankung besteht weiterhin. Sobald der Aufwand größer Null erreicht ist, kann die Erkrankung als ND kodiert werden. Als Beispiel kann hier auch der Pflegeaufwand gesehen werden!
    Gruß
    Maddoc

  • Guten Morgen zusammen,

    Zitat


    Original von Blaschke:
    \"......kann aber im Einzelfall Aufwand verursachen, z. B. durch Kontrolle. Wäre dieser therapeutische Aufwand dann bei nachgewiesenem Aufwand für den SM in Analogie zur Medikamentengabe nicht doch geeignet, die zugrundeliegende Erkrankung zu codieren?\"


    Bei einer SM-Kontrolle würden Sie die Z45.0 kodieren.

    Zitat


    Original von Maddoc:
    \"Die Erkrankung besteht weiterhin. Sobald der Aufwand größer Null erreicht ist, kann die Erkrankung als ND kodiert werden.\"


    Nun, in den meisten Fällen liegt der SM-Implantation wahrscheinlich eine bradykarde Rhythmusstörung zugrunde, z.B. eine Absolute Arrhythmie. Diese wird aber auch unabhängig vom Pacer kodiert mit I48.11.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Guten Tag!
    Was ist dann mit Defi? Die Grunderkrankung ist z.B. eine VT. Würden Sie die ventrikuläre Tachykardie als ND bei einem Patienten mit ICD kodieren:
    * wenn es zur Auslösung kommt und/oder weitere Maßnahmen (Korrektur) erfordert
    * wenn es nicht zur Auslösung kommt, aber wegen einer OP Defi ausgeschaltet werden muss
    * in keinem der beiden Fälle?

    Gruß
    GenS

  • Hallo,

    unter D 0911d ist zu lesen:
    \"Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.
    Für die Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (also nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist der Kode 1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher.

    Bei Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators ist Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators als Hauptdiagnose zuzuweisen, zusammen mit den passenden Verfahrenkodes.\"

    Unter T82.x finden sich nur Hinweise auf \"Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators\".

    Im von Ihnen genannten Beispiel stellt sich ggf. die Frage nach einer Korrektur.
    Wir kodieren zumeist die zugrunde liegende Rhythmusstörung allein deshalb, um bei erneuter stationärer Behandlung am entsprechenden Kode sofort die Art der Rhythmusstörungen erkennen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    na ja, I47.2 hat eben einen CCL-Wert :)
    Ich habe schon Diskussionen mit MDK darüber geführt, in einem Fall hat sogar die Auswertung des ICD-Speichers nicht überzeugen können, da sollte allerdings SG ein Wörtchen einlegen ...
    Wenn allerdings ICD einfach nur \"drin\" war und mit der sonstigen Behandlung nichts zu tun hatte, fehlen mir manchmal die Argumente.
    Gruß
    GenS