Hallo Herr Berbuir,
das sehe ich nicht so, nur weil der Patient leider letztendlich verstorben ist darf die Diskussion nicht in theoretische Modelle abgleiten (hätte man früher operiert wäre der Pat. auch früher gestorben, oder hätte er dann überlebt? hätte man später operiert, was dann? hätte man überhaupt operieren sollen?) => nee, das führt m.E. zu nix. Ich unterstelle mal in diesem Fall, dass der Patient früher OP-bereit/fähig war (wie zitiert, vor Weihnachten wird die OP gleich zu Anfang des neuen Jahres festgelegt), und da muss die Klinik schon eine Fehlbelegung gegen sich gelten lassen.
Und wie gesagt, eine sekundäre Fehlbelegung entsteht nicht immer erst zum Ende der Behandlung hin.
Gruß
zakspeed