Ressourcenverbrauch ND F10.4

  • Liebe Forummitglieder,

    der MDK stellt wiederum die ND F10.4 in Frage, trotz Vorlage eines psychiatrischen Konsils.

    Begründung: Fragestellung V.a. beg. Alkoholentzugssyndrom

    Antwort des Psychiaters beginnendes Alkoholentzungssyndrom ist nicht auszuschließen. Es werden Medikamentvorschläge getätigt und bei Verschlechterung WV.

    Nun der MDK: die Diagnose nicht erwiesen, somit keine Berechtigung und eine medikamentöse Behandlung erfolgte nicht und im Labor keine Alkoholnachweis.

    Nun würde ich ja glatt behaupten, wir hatten aufgrund der Verhaltensveränderung ein psychiatrisches Konsil beauftragt und hatten einen Ressourcenverbrauch.

    Was sagt nun das Forum dazu?

    Lieben Gruß und danke im Voraus.

  • Hallo heidiberlin,

    wie aus Iherer Schilderung zu entnehmen ist, hatte der Pat. Symptome die ein C2-Entzugssyndrom vermuten lassen - so auch die weiterführende Diagnostik von Ihnen die laut D003d Nebendiagnosen einen Aufwand verursacht hat, ebenso wird der Pat. betreut und überwacht worden sein oder?

    Das C2 im Labor nachgewiesen werden muß, ist mir neu bzw. noch nicht bekannt.

    Ich sehe es also genauso wie Sie, Ressourcenverbrauch und Aufwand >0.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Spörk

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von heidiberlin:

    Nun der MDK: und eine medikamentöse Behandlung erfolgte nicht


    Unvollständiges Delir/Alkoholentzugssyndrom

    Klinische Überwachung und Allgemeintherapie bei sehr milden Verläufen
    oder
    Clomethiazol


    http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/030-006.htm


    Zitat


    Original von heidiberlin:

    Nun der MDK: .... und im Labor keine Alkoholnachweis.


    20-100% der Delirkranken bieten einen erhöhten Blutalkohol, meist Zeichen einer erfolglosen Selbstbehandlung mit Alkohol


    http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/030-006.htm


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,
    der Entzug ist dadurch gekennzeichnet, dass der Alkohol zur Neige geht, bzw. nicht mehr da ist. Was einen negativen Bluttest erklären würde.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum,

    ist es denn nicht aber so, dass es sich hierbei um eine Verdachtsdiagnose handelt? Schließlich wurde die Diagnose nicht sicher bestätigt.

    Verdachtsdiagnosen sind aber nur kodierbar, wenn sie auch als solche behandelt wurden. Eine Behandlung ist jedoch nicht erfolgt. (siehe DKR D008b)

    Was das psych. Konsil angeht, stellt es tatsächlich einen Ressourcenverbrauch da. Daher würde ich die Symptome des vermutlichen Alkoholentzuges kodieren und nicht die F104.


    LG

  • ZITAT : der Entzug ist dadurch gekennzeichnet, dass der Alkohol zur Neige geht, bzw. nicht mehr da ist. Was einen negativen Bluttest erklären würde... :biggrin:

    und der alkoholiker kennzeichnet sich dadurch, dass er die nächste tanke bzw kneipe aufsucht und dem labortest danach eine echte chance gibt :i_baeh: :sonne:

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket