Liebe Forummitglieder,
der MDK stellt wiederum die ND F10.4 in Frage, trotz Vorlage eines psychiatrischen Konsils.
Begründung: Fragestellung V.a. beg. Alkoholentzugssyndrom
Antwort des Psychiaters beginnendes Alkoholentzungssyndrom ist nicht auszuschließen. Es werden Medikamentvorschläge getätigt und bei Verschlechterung WV.
Nun der MDK: die Diagnose nicht erwiesen, somit keine Berechtigung und eine medikamentöse Behandlung erfolgte nicht und im Labor keine Alkoholnachweis.
Nun würde ich ja glatt behaupten, wir hatten aufgrund der Verhaltensveränderung ein psychiatrisches Konsil beauftragt und hatten einen Ressourcenverbrauch.
Was sagt nun das Forum dazu?
Lieben Gruß und danke im Voraus.