MDK Prüfung korrekt?

  • Moin,

    Trotz aller Abrechnungsbetimmungen empfiehlt sich die MDK-Begutachtung VOR der Leistungserbringung, um die aufgezeigte Diskussion zu umgehen.
    Wir stellen einen Antrag an die Kasse mit der Bitte um Prüfung der Indikation durch den MDK.
    Bei stationären Fällen beschränken wir die Anfrage auf den Aspekt der Zustimmung zur stationären DUrchführung, damit hinterher nicht die Karte amb. Potential gezogen wird.
    Die Ärzte schildern den Sachverhalt, in bisher allen Fällen hat der MDK die Indikation bestätigt. Der Rest war Formsache.
    Die Absprache mit den Kassen wird eingehalten, insofern sind auch hier bisher keine Probleme aufgetaucht.

  • Hallo -

    merguet - Danke für den wichtigen Gesichtspunkt Kommunikation vorher. Diese Therapie ist m.E. schon recht teuer und die Langzeitergebnisse bei dem \"weiten Feld Rückenschmerz nach OP\" durchaus auch eher ernüchternd. Auch dem Kostenträger darf unterstellt werden ein gewisses Interesse zu haben eine Chronifizierung möglichst effektiv - sagen wir etwas unsauber - zu kontrollieren und zwar i.S. von Linderung.

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo liebe Mitstreiter,
    vielen Dank für die zahlreichen Tipps. Habe mich dazu entschlossen den KK-MA direkt anzurufen und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass eine Prüfung nach §33 nicht infrage kommt, da kein Hilfsmittel verordnet wurde.
    Zusätzlich habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass, falls er die Prüfung Hilfsmittel gar nicht so gemeint hat, eine Prüfung nach §275 auf Grund formaler Fehler ebenfalls von mir abgelehnt wird.
    Er hat sich meine Telefonnummer aufgeschriben und wird sich wieder melden.
    Werde dann bereichten.
    Viele Grüße