Liebe Kollegen,
wer praktiziert aktuell Patienten bei gdrs. als AOP zu erbringenden Interventionen diese präoperativ bei Vorliegen von F - Kriterien (insbesondere fehlende häusliche Versorgung) vorab an die jeweilige Krankenkasse zwecks Kostenübernahmeerklärung für stationäre Behandlung zu verweisen?
Mit welchem Erfolg?
Viele Grüße und Dank vorab
Stephan Wegmann