Stationäre Drainage Überwachung

  • Liebes Forum,

    Wie begründe ich die stationäre Überwachung einer AOP Leistung die von uns eine Drainage gelegt bekommen haben.
    Leider wird vom MDK es nicht anerkannt, mit dem Kommentar Drainagen können auch zu Hause überwacht werden.
    Standards werden ebenfals nicht anerkannt.
    Wie läuft es in anderen Kliniken?
    Lieben Dank :sterne:

  • Hallo Hütti,
    es kommt natürlich auf die Art und Lokalisation der Drainage an. Sollte es sich um eine einfache subkutane Laschendrainage o.ä. handeln, z.B. bei Wundversorgung oder kleineren Eingriffen (Handchirurgie, Abszesspaltungen), ist eine ambulante Versorgung in der Regel problemlos möglich.
    Bei Vakuumdrainagen (Sogdrainagen, z.B. Redon) ist eine häusliche Überwachung jedoch nur unter besonderen Umständen vertretbar, in der Regel sind auch Hausärzte nicht dafür vorbereitet, eventuell erforderliche Systemwechsel sachgerecht durchzuführen. Bei tiefer Lage im Weichteilgewebe, in Gelenken oder Körperhöhlen sowie in Nachbarschaft zu größeren Blutgefäßen ist eine kontinuierliche Überwachung und Interventionsmöglichkiet unabdingbar und nur unter stationären Bedingungen zu leisten. Dies gilt natürlich erst recht für offene Drainagesysteme.
    Der lapidare MDK-Kommentar, Drainagen könnten auch zu Hause überwacht werden, ist in dieser undifferenzierten, verallgemeinernden Form nicht akzeptabel. Sie sollten die Besonderheiten des Falls beschreiben und z.B. die Gefahren durch Blutungen, aufsteigende Infektionen oder Störungen der Wundheilung durch nicht- oder zu spät erkannte Fehlfunktion der Drainage darstellen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Landessozialgericht Hamburg, L 1 KR 96/05, 14.06.2006

    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…l=esgb&id=59457

    \"Auch die Redondrainage hinderte die Entlassung nicht. Sie hätte ambulant entfernt oder kontrolliert werden können. Die von der Klägerin angeführten möglichen Komplikationen wie \"operationsbedingte Immobilität, Schwell- und Nachblutungsneigung sowie unvorhersehbare postoperative Schmerzintensität\" stellen allgemeine Risiken dieser Operation dar und beziehen sich ersichtlich nicht auf diesen Einzelfall. Auch insoweit legt der Senat seiner Entscheidung die gutachtlichen Äußerungen der gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zugrunde. Dass die bloße Möglichkeit derartiger Komplikationen die ambulante Versorgung im Krankenhaus nicht ausschließt, folgt schon aus der Systematik des AOP-Vertrages.\"

    Viele Grüße,
    J.Helling

    PS: Natürlich kommt es auf Art und Lage der Drainage und das tatsächliche Nachblutungsrisiko an.
    Davon abgesehen sei mir der Hinweis erlaubt, dass die meisten Drainagen-Einlagen nicht evidenzbasiert sind - aber was ist das in der Chirurgie schon... Vgl. auch: http://www.bmj.com/cgi/content/full/327/7429/1459

  • Das zitierte Sozialgerichtsurteil ist nicht geeignet, verallgemeinert zu werden und als Maßstab für alle Fälle der Redondrainagenversorgung zu gelten.
    Der Arzt muss hier die Entscheidungshoheit behalten. Im Falle von Komplikationen durch liegende Drainagen bleibt er verantwortlich und wird sich von anderen Gutachtern und Richtern vorhalten lassen müssen, dass er den Patienten hätte stationär beobachten müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Lieber Dr. Bartkowski,
    Schön von Ihnen zu Lesen!!! Habe Ihren Namen des öfteren hier schon vernommen!
    Hier handelt es sich immer um Redondrainagen z.B. bei Hernien Versorgung, Bursitis, Kreuzbändern.
    Es ist auch nur eine Kasse die uns damit auf Trapp hält.
    Wir haben in unserer Klinik einen Standard der besagt Stündliche Kontrolle der Drainage! Von uns wird zusätzlich der Überwachungsbogen verlangt der die stündliche Kontrolle belegt. Wir beziehen uns auf den Standard. Angemerkt vom MKD wird nur das es sich um eine Bülau Drainage handelt muß, dann wären
    G- AEP Kriterien ausergefecht gesetzt.
    Ich bin mit meinem Latein echt am Ende. Gruß Hütti

  • Hallo zusammen,
    Eine kleine wahre Gegebenheit aus dem echten Leben. Arthroskopie mit Redondrainage, ambulant. Patient kommt am nächsten Tag mit blutverschmierten Verband zum VW.
    Begründung: Die Drainage sei voll gewesen, die Ehefrau habe die abgemacht und in den Papierkorb ausgeleert. Dann wieder angeschraubt. In der Zwischenzeit hat es etwas geblutet.
    Für so einfältig hatten wir den Patienten nicht gehalten.

    Meine Meinung zur Redon und ambulanten OP hat sich seither etwas geändert. So ausführlich kann keine Sicherungsaufklärung sein um alle Dummheit zu bedenken.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Morgen,

    hat Ihnen diese Erfahrungen in der Diskussion mit dem MDK jemals was gebracht?

    Auch die Kollegen des MDK´s können solche Erfahrungen aus eigener Anschauung zum Besten bringen, aber in der Forderung nach AOP hat sich dadurch nichts geändert.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    Bedingt. Eher die Menge der Flüssigkeit in der Redonflasche, beispielsweise 100 ml Blut 4 h pop. nach partieller Synovektomie eines Kniegelenks. Dies wurde als Begründung von MDK zweifelsfrei anerkannt. In diesem Fall auch noch die gesamte Liegedauer der Redon (2d) bei entsprechender Dokumentation.
    Wobei wir normalerweise großzügig auch mit Redon entlassen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Liebe Kollegen,

    das Problem ist doch, daß einerseits die Einlage einer Drainage medizinisch nicht unumstritten ist. Und daß es andererseits eine hohe Streubreite bei der Anwendung dieser Methode gibt. Wenn links der Operateur nach der Arthroskopie nie eine Drainage einlegt und die Patienten immer am gleichen Tag nach Hause gehen, dann hat der Operateur rechts, der immer eine Drainage einlegt und dessen Patienten deshalb immer stationär bleiben, bei gleichen Ergebnissen einen sehr schweren Stand.
    Es empfiehlt sich deshalb, Drainagen und Patienten, wenn überhaupt, dann nur kurz und mit guter Doku liegen zu lassen.

    ps.: eine partielle Synovektomie läuft verbreitet ohne Drainage ambulant.

    Gruß

  • Hallo Willis,

    im Prinzip gebe ich Ihnen recht. Eine partielle Synovektomie kann von minimal bis ausgedehnt (subtotal) reichen. Von daher wird diese häufig auch ambulant erbracht.

    Weiterhin ist es unerheblich was man operiert hat. Wenn es vermehrt nachblutet ist die Indikation zur stationären Überwachung aus ex ante Sicht zu treffen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Damit liegen dann formal zwei G-AEP-Kriterien vor. Dies wurde im Rahmen von MDK-Prüfungen bisher auch zu 100 Prozent akzeptiert.

    Andererseits darf nicht alles was ambulant operiert wird zur Argumentation herhalten. Im ambulanten Bereich wird viel nach dem Motto \"es wird schon gut gehen\" (z.B. ASA IV, BMI > 40, etc.) operiert. Dann steht der behandelnde Arzt alleine da und jeder wundert sich, warum solche Patienten denn nicht stationär behandelt wurden.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Guten Tag Herr Schemmann, Hallo Forum,,

    seien wir doch mal ehrlich:
    In Deutschland wird vieles teuer stationär behandelt, was anderswo auf der Welt
    Verblüffung bereitet.
    Ich kann mich aber diesbezüglich outen: auch ich würde mich lieber bei bestimmten Operationen (z.B. Arthroskopien) stationär als ambulant behandeln lassen.

    Dennoch: Entscheidend ist aber immer noch der Einzelfall:
    Wenn ambulante OP eigentlich möglich ist, weshalb dann nicht ein sondern gleich mehrere Tage?
    Wieso sind \"alle\" Verläufe im Bericht komplkationslos, bei Kürzung der Verweildauer dann aber hochproblematisch?

    Weshalb wird nicht dokumentiert, wenn eine Drainage viel fördert.
    Weshalb wird eine Synovektomie nicht nur dann als solche angegeben, wenn dies so auch war? Dann würde niemand - der sich auskennt - eine ambulante OP fordern.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei differenzierter Vorgehensweise und sachgerechter Dokumentation keine großen Probleme mit MDK oder anderen Kontrolleuren entstehen.
    Und wenn eine ambulant geplante Op Probleme macht, wird doch ernsthaft kaum ein Widerspruch gegen die stationäre Überwachung erfolgen.

    Gruß

    P. Host