neurologische Komplexbehandlung ohne Apoplex / TIA kodierbar?

  • Zitat


    Original von ochpowi:
    Hallo liebe Mitstreiter,

    darf bei einer I62.00 /01 Subdurale Blutung (nichttraumatisch): (Sub)akut oder I62.02 - Subdurale Blutung (nichttraumatisch): Chronisch, die 8-981.0 / 1 (Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls kodiert werden ?

    Mit freundlichem Gruß

    ochpowi


    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich würde mich sehr freuen, zum o. g. Thema, von den neurologischen Fachmediziner, eine kurze Stellungnahme zu bekommen.
    Ganz lieben Dank.

    Mit freundlichem Gruß
    ochpowi

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,
    diese Frage stellt sich uns auch gerade.Fallen die Diagnosen unter I60,I61,I62 auch unter den Oberbegriff \"Schlaganfall\" oder nur unter I63/I64?
    Vielen Dank.

  • Zitat


    Original von Robert100:
    Sehr geehrte Forumsmitglieder,
    diese Frage stellt sich uns auch gerade.Fallen die Diagnosen unter I60,I61,I62 auch unter den Oberbegriff \"Schlaganfall\" oder nur unter I63/I64?
    Vielen Dank.

    Hallo Robert100,

    folgt man der DKR 0601i, sind Kodes aus den Kategorien I60-I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) unter dem Oberbegriff \"Schlaganfall\" klassifiziert.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Liebes Forum,

    gibt es zu diesem Thema neue Erkenntnisse? Kann man die 8-981 kodieren bei Fällen die bei Verdacht auf Schlaganfall auf die Stroke Unit aufgenommen wurden, sich aber im weiteren stationären Aufenthalt diese Diagnose nicht bestätigt?

    Ich greife diese Problematik aus folgendem Grund noch einmal auf, da ich mit einer KK momentan Meinungsverschiedenheiten zu dieser Problematik habe. Die KK schickt (seit 2012) über den §301 die Rechnungen mit der Bemerkung zurück, dass die behandlungsrelevante Nebendiagnose in Bezug zum OPS 8-981.0 fehlt. (Ich möchte hier bemerken, dass der OPS keinen Einfluss auf die DRG hat).Ich bin der Ansicht, dass man den OPs mitkodieren kann da wir den Aufwand hatten und die entsprechenden Mindestmerkamle auch erfüllt haben. Bin ich mit meiner Meinung völlig auf dem Holzweg? Hat die KK Recht? Ist es wirklich ein formeller Fehler? ?(

    Vielen Dank im voraus

    Tweety :whistling:

  • Hallo tweetyCo,

    zunächst denke ich, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, §301-Daten "zurück zu schicken" und mit irgendwelchen Kommentaren zu versehen. Das scheint eine viel geübte aber dadurch nicht automatisch erlaubte Vorgehensweise mancher KK zu sein. Warten Sie entspannt den Ablauf der 6-Wochen-Frist ab und klagen Sie. Oder, wenn Sie freundlich zur KK sein möchten, informieren sie diese, dass fristgerecht der MDK einzuschalten ist, falls an der Abrechnung etwas unklar sein sollte.

    Ich bin überzeugt davon, dass die Einschätzung, ob die Behandlung auf der Stroke Unit gerechtfertigt war oder nicht, nur durch die Ärzte des MDK im Einzelfall erfolgen kann.

    Wenn durch das Fehlen der passenden ICD-Ziffer der OPS-Code nicht erlöswirksam wird, ist es natürlich fraglich, ob man sich darum streiten sollte.
    Trotzdem: eine durchgeführte Prozedur kann (bzw. muss) kodiert werden, auch wenn eine ungewöhnliche med. Situation vorliegt.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,
    die Problematik liegt wohl eher in der Definition des Kodes, der da lautet: "neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls".
    Genauso wie ich eine Komplexbehnadlung bei multiresistenten Keimen nur kodiere, wenn ich auch den Keimnachweis habe, so hätte die Kasse gerne hier auch den Nachweis des Insultes.
    Wenn der Kode nur heissen würde "neurologische Komplexbehandlung" wäre die Debatte obsolet. Aber so scheinen hier irgendwelche Prüfprogramme aufzuleuchten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    ich habe schon mit der Mitarbeiterin gesprochen und konnte sie nicht überzeugen. ;(

    Ich habe ebenfalls mit dem Gedanken gespielt, die 6 Wochen-Frist verstreichen zulassen. Mir stellt sich nur die Frage ob es ein formeller Fehler ist und somit eine "Abweisung" der Rechnung über §301 gerechtfertigt ist.

    Ich wünsche einen guten Start ins Wochenende

    Tweety

  • Hallo,

    nach meiner Einschätzung handelt es sich um einen formalen Fehler, da aus der OPS-Beschreibung hervorgeht, dass es sich um eine Komplexbehandlung bei ak. Schlaganfall handelt.

    Solange der nicht kodiert ist, ist es eine Fehlkodierung.

    Falls der Kode angegeben ist, kann man die Sache dann nur über 275er-Verfahren prüfen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660