Guten Tag,
wer kann mir bitte eine eindeutige Antwort zu den Abschlägen bei externen Verlegungen geben?
1. Habe ich richtig verstanden, dass alle in Spalte 12 gekennzeichneten DRG\'s von den Abschlägen ausgenommen sind und wie berechnet sich dann die Verlegungsfallpauschale hierfür?
2a. Gilt die Abschlagsregelung grundsätzlich bei Verlegungen in ein anderes Haus oder nur bei Verlegungen in ein anderes Krankenhaus?
2b. Wäre z.B. die Rehabilitation im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus davon ausgenommen?
3. Ist es richtig, dass am Tag ds Erreichens der Mittleren Verweildauer grundsätzlich ohne Abschläge verlegt werden kann oder sollte erst ein Tag nach Erreichen der MVD verlegt werden?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße ADDS