Abschläge bei externer Verlegung / Verlegungsfallpauschale

  • Guten Tag,

    wer kann mir bitte eine eindeutige Antwort zu den Abschlägen bei externen Verlegungen geben?

    1. Habe ich richtig verstanden, dass alle in Spalte 12 gekennzeichneten DRG\'s von den Abschlägen ausgenommen sind und wie berechnet sich dann die Verlegungsfallpauschale hierfür?

    2a. Gilt die Abschlagsregelung grundsätzlich bei Verlegungen in ein anderes Haus oder nur bei Verlegungen in ein anderes Krankenhaus?
    2b. Wäre z.B. die Rehabilitation im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus davon ausgenommen?

    3. Ist es richtig, dass am Tag ds Erreichens der Mittleren Verweildauer grundsätzlich ohne Abschläge verlegt werden kann oder sollte erst ein Tag nach Erreichen der MVD verlegt werden?

    Vielen Dank im Voraus

    Liebe Grüße ADDS

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von ADDS:
    1. Habe ich richtig verstanden, dass alle in Spalte 12 gekennzeichneten DRG\'s von den Abschlägen ausgenommen sind und wie berechnet sich dann die Verlegungsfallpauschale hierfür?


    Da die in Spalte 12 (Hauptabteilung) gekennzeichneten DRGs keine Bewertungsrelationen für einen Abschlag bei Verlegung vorgesehen haben, wird bei Verlegung kein Abschlag sondern die normale DRG berechnet. Es handelt sich um DRGs die entweder die Verlegung im Text berücksichtigen oder deren Definition eine hochpreisige Leistung beinhaltet, die auf jeden Fall erbracht wurde (z. B. \"Beatmung ... Stunden\")

    Zitat


    Original von ADDS:
    2a. Gilt die Abschlagsregelung grundsätzlich bei Verlegungen in ein anderes Haus oder nur bei Verlegungen in ein anderes Krankenhaus?
    2b. Wäre z.B. die Rehabilitation im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus davon ausgenommen?


    Die Abschlagsregelung gilt nur bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Sinne des KHG bzw. § 107 Abs. 1 SGB V. Reha ist davon ausgenommen.


    Zitat


    Original von ADDS:
    3. Ist es richtig, dass am Tag ds Erreichens der Mittleren Verweildauer grundsätzlich ohne Abschläge verlegt werden kann oder sollte erst ein Tag nach Erreichen der MVD verlegt werden?


    Die Anzahl der Abschlagstage bei Verlegung berechnet sich entsprechen FPV § 3 Abs. 1 aus:

    [center]Abschlagstage = Runden([Mittlere VWD Katalog]) - [Ist VWD][/center]
    Wenn also die IST Verweildauer der gerundeten mittleren Katalog Verweildauer entspricht, ist kein Abschlag fällig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo ADDS und Forum,
    ein kurzer Hinweis von einem Nichtmediziner: Es sollte dann verlegt werden, wenn es medizinisch erforderlich und sinnvoll ist und nicht dann, wenn eine bestimmte Verweildauer erlösoptimierend erreicht ist!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Ach, Herr Bauer,

    Sie haben ja in der Sache recht. Wir haben allerdings das Thema \"medizinsche begründung für Verlegung\" doch eigentlich hinter uns.

    Die Kostenträger vermuten da eine Erlösoptimierung der KH, die aber nciht gegeben ist.

    Im Einzelfall mag dem Kostenträger auffallen,d ass er 2 FP zu zahlen hat. Es ist aber Fakt, dass der weitere Verlauf unplanbar ist. Es gibt zahlreiche Konstellationen, die eine Verlegung für die Kasse sogar günstiger macht, ich spare mir Beispiele, weil Sie mit Ihrer Erfahrung deise selbst zusammenstellen können.

    Wir haben sogar SG-Fälle, bei denen sich zeigt, dass das Ansinnen einer durchgehenden Behandlung etweder für den KTR teurer geworden wäre, oder auch nur 1-2 Tag länger ausgereicht hätten, um es teurer zu machen.

    Wir haben unlängst 2 Plankrankenhäuser administrativ fusioniert. Zwischen denen waren aus Versorgungs- und Kapazitätsgründen auch Patienten verlegt worden. Immer wieder haben wir uns angehört, dass wir damit Erlöse optimieren. Bis wirs fast selbst geglaubt haben. Nun haben wir das ganze im Vorfeld hin und her gedeht und 1000 Mal simuliert, und einen solchen Effekt nicht gesehen.

    Und jetzt, nachdem alles zusammengeführt ist, haben wir auch keinen Effekt.

    Die Einzelfälle mögen dem KTR-Sachbearbetier oder Teamleiter ja Kopfschmerzen bereiten, aber der schaut sich ja nicht die Fälle an, die in einem gemeinsamen Aufenthalt für ihn teurer geworden wären. Das kann der gar nicht simulieren, weil ihm dafür die Informationen fehlen (z.B. Beatmungsstunden unter 96 Stunden oder Summation unterschwelliger ZE.

    Lassen Sie uns also bitte diese alte Diskussion nicht angesichts einer solchen Anfrage wieder aufbrühen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    um diese Diskussion geht es mir gar nicht und hier fasse ich die Fälle auch tatsächlich gar nicht mehr an. Aber mir schien es so, als würde ADDS überlegen, ob Patienten nicht doch einen Tag länger liegen sollten, um den Verlegungsabschlag zu vermeiden. Das finde ich halt nicht so toll. Ansonsten - da haben Sie vollkommen recht - ist das Thema Verlegung tot!

    Herzliche Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • @ Michael Bauer
    Im Vordergrund steht natürlich der Patient und seine Genesung :) Das wird auch bei mir als MDA (ehmals Krankenpfleger) immer präsent sein. Wissen über bestimmte Steuerelemente für bestimmte Berufsgruppen im Krankenhaus ist natürlich trotzdem unentbehrlich.
    LG ADDS

  • Hallo ADDS,
    ich wollte Ihnen bestimmt nicht unterstellen, dass Sie Ihre Behandlung erlösoptimiert und nicht patientenzentriert durchführen/planen, sondern hatte mich nur an der Formulierung gestört! Und zwar alleine aus Prinzip! Also nichts für ungut und noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,
    wir haben einen Sonderfall, die Kasse möchte einen Verlegungsabschlag:

    Patient mit Endoprothesen-OP. Verlegung in eine Rehaklinik. Dort entwickelt der Patient kardiale Probleme und wird in ein Krankenhaus weiterverlegt.
    Zwischen Entlassung bei uns und Aufnahme in der Kardiologie der anderen Klinik liegen 23 Std. und 20 Minuten Reha-Klinik.
    Die Kasse möchte einen Verlegungsabschlag.

    Meine Frage lautet, ob dies rechtens ist, da wir in eine Reha verlegt haben und nicht in ein anderes KH.

    Bin gespannt auf die Antworten, vielen Dank!

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Schemmann,

    ja, das gibt einen Abschlag. laut § 1 FPV gilt:
    \"Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.\"

    ist zwar ärgerlich, aber es sind nun mal weniger als 24 h.

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Herr Bern,

    davon bin ich ausgegangen. Hatte nur einen leisen Funken Hoffnung, das es noch irgendwo eine Klausel gibt.

    Vielen Dank!

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U