• Hallo Herr Brandl,

    in unsere Klinik gehen wir davon aus, dass beiden Therpeuten
    diese Zeit zuzurechnen ist, da ja beide therapeutisch tätig sind. Entsprechend wird auch kodiert.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von RoMi:
    in unsere Klinik gehen wir davon aus, dass beiden Therpeuten
    diese Zeit zuzurechnen ist, da ja beide therapeutisch tätig sind. Entsprechend wird auch kodiert.

    Das entspricht aber nicht der Definition im OPS. Der OPS ist patientenbezogen, nicht therapeutenbezogen. Das soll heißen, dass die Therapieeinheit dem Patienten zugeordnet ist und dementsprechend pro Zeiteinheit des Patienten auch nur eine Therapieeinheit möglich ist - egal wie viele Therapeuten.

    Zitat


    Original von thbrandl:
    z.B. Gruppe mit 8 Patienten geleitet von 1 Arzt und 1 Pflegekraft 50 min. Dies wären dann 1/2 TE Arzt und 1/2 TE Pflege pro Patient.

    Aus dem oben genannten Grund könnten Sie meiner Meinung nach höchstens sagen, 25 min hat der Arzt geleitet und 25 min. die Pflege, also 1/4 Arzt und 1/4 Pflege. Eine Zeiteinheit kann m. E. nicht doppelt vergeben werden.

    Noch einmal der Hinweis: Die OPS sind derzeit in der Entwicklungsphase. Es ist die Frage, ob die reine Abbildung der Therapieeinheiten in Zukunft überhaupt eine so große Rolle spielt und wenn, ob dann die Zeiteinheiten und Berufsgruppenverteilungen so bleiben. Daher wäre ich mit Anpassungen der Therapie und der Prozesse an den OPS vorsichtig. Allerdings finde ich es auch nicht sinnvoll, Dienge in den OPS hinein zu interpretieren bzw. Dinge abbilden zu wollen, die so nicht drinstecken.

    Mein Rat: Machen Sie weiter so Ihre Therapie, wie sie es für medizinisch-psychiatrisch sinnvoll halten. Was derzeit nicht abzubilden ist, sollte - anstatt den OPS umzubiegen - über das Vorschlagsverfahren eingebracht werden. Das kann jede Klinik für sich tun, oder noch besser die Fachgesellschaften dazu mobilisieren. Aber Vorsicht: Als OPS sind nur diejenenigen Leistungen sinnvoll, die eine Behandlung mit deutlichem Mehraufwand tatsächliche abgrenzen. Dinge zu verschlüsseln, die sowieso bei (fast) jedem Patienten oder einer, auch anders abgrenzbaren Patientengruppe gemacht werden, ist nur unnötiger Aufwand.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Vielen Dank für Ihre interessante Diskussion!

    Ich bin zwar persönlich der Meinung, daß in einer Patientengruppe durchaus beide Therapeuten ihre Therapieeinheiten verschlüsseln. Bin aber jetzt auch nicht ganz sicher, ob meine Auffassung der OPS-Logik entspricht ...

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Zu der oben ins Spiel gebrachten Frage, welche patientenfernen Leistungen mit OPS kodiert werden können:

    • Mindestmerkmale Regelbehandlung und Intensivbehandlung enthält auch:
    ◦ Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation)
    • In der KJP, z.B. 9-65:
    ◦ Elterngespräche, Familiengespräche und Familientherapie und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Jugendhilfe, Pflegefamilie)
    ◦ Aufklärung (Kind und Bezugspersonen)
    ◦ Gezielte Anleitung der Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu
    • Besonderheit 9-67:
    ◦ Interventionen hinsichtlich der geplanten Überleitung in Regelbehandlung oder rehabilitative Anschlussmaßnahmen (z.B. Jugendhilfe)
    • Bei 9-68:
    ◦ Elterngruppentherapie
    ◦ Unterstützung (der Eltern) bei ...

    Das ist letztlich lückenhaft. Meine Arbeit ist mit der reinen Gesprächszeit mit dem Patienten absolut ungerecht dargestellt.

    Das Argument, daß Fremdanamnese, Recherchezeit, Ausarbeitung eines Therapieplans, Koordination mit niedergelassenen oder anderen Kollegen u.v.m. sowieso im Sockel mit drin sind, finde ich schwer haltbar, denn z.B. über den Niedergelassenenbereich erfährt man jeden Tag durch Patienten, durch fehlende Dokumentationen, durch offensichtlichtliche Anamnese- und Therapielücken (auch bei eigenen Arztbesuchen), daß Dinge, die nicht bezahlt werden, nunmal auch nicht gemacht werden.

    Umgekehrt sollte es fairerweise eine Möglichkeit zur Dokumentation und Abrechnung solcher Leistungen geben. Im Gegensatz zur direkten Leistung am Patienten (den die Kasse fragen kann, ob er beim Arzt war) sind diese Leistungen nicht leicht beweisbar.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac,

    Zitat


    Original von TicTac:
    Das ist letztlich lückenhaft. Meine Arbeit ist mit der reinen Gesprächszeit mit dem Patienten absolut ungerecht dargestellt.

    Entschuldigen Sie den Einwand, aber es geht nicht um Sie und Ihre Arbeit und es geht auch nicht um Gerechtigkeit in jedem Einzelfall. Es geht um die Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems. Dafür sind unterscheidbare Patientengruppen unterschiedlicher Kosten zu bilden und nicht jeder Patient einzeln zu betrachten. Folglich ist es sinnvoll, lediglich die Unterscheidungsmerkmale (oder solche, die es sein könnten) als verschlüsselungsrelevant abzubilden und eben nicht jede einzelne, an fast allen Patienten durchgeführte Leistung. Ob die Therapieeineinheiten einem solches Unterscheidungsmerkmal genügen, sei einmal dahingestellt. Der jetzt gültige OPS war im Bereich der Psychiatrie sowieso mit heißer Nadel gestrickt.


    Zitat


    Original von TicTac:
    Das Argument, daß Fremdanamnese, Recherchezeit, Ausarbeitung eines Therapieplans, Koordination mit niedergelassenen oder anderen Kollegen u.v.m. sowieso im Sockel mit drin sind, finde ich schwer haltbar, denn z.B. über den Niedergelassenenbereich erfährt man jeden Tag durch Patienten, durch fehlende Dokumentationen, durch offensichtlichtliche Anamnese- und Therapielücken (auch bei eigenen Arztbesuchen), daß Dinge, die nicht bezahlt werden, nunmal auch nicht gemacht werden.

    Deshalb fordern die Krankenkassen ja auch, dass viel mehr Ergebnisse der Behandlung (z. B. Verbesserung des Depressionsscores o. ä.) abzubilden sind und sich die Vergütung nicht nach der mehr oder weniger willkürlichen Kostenproduktion durch Therapieeineinheiten (deren inhaltlicher Sinn im Zusammenhang mit der jeweiligen Erkrankungen noch nicht einmal Kriterium des OPS ist), sondern nach dem Behandlungsergebnis bzw. der Qualität erfolgt. Angesichts der Neueinführung eines Entgeltsystems halte ich die Frage zumindest für berechtigt, ob man mit den Komplex-OPS wirklich die Auswüchse des DRG-Systems kopieren muss oder ob hier nicht auch neue Ansätze gangbar wären.

    Zitat


    Original von TicTac:
    Umgekehrt sollte es fairerweise eine Möglichkeit zur Dokumentation und Abrechnung solcher Leistungen geben.

    Auf diesem Weg gelangen wir meiner Auffasssung nach zu einer Einzelleistungsvergütung und in eine Dokumentations und Verschlüsselungsfalle. Dokumentation und Verschlüsselung nimmt dann einen immer größeren Teil der Arbeit ein und zieht Zeit vom Patienten ab. Gleichzeitig beschweren wir uns über den immer größer werdenen administrativen Aufwand.

    Konzentrieren wir uns lieber auf die wesentlichen Dinge: Versuchen wir belastbare Kriterien zu finden, die sinnvollerweise die Patientengruppen und die für Ihre behandlung notwendigen Kosten unterscheiden und blocken wir nach Möglichkeit den Unsinn ab, der nur Aufwand ohne Nutzen produziert.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihren interessanten Diskussionsbeitrag!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Entschuldigen Sie den Einwand, aber es geht nicht um Sie und Ihre Arbeit

    Vielen Dank, daß Sie mich auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt haben. ;)
    Ich erlaube mir, darauf zu bestehen, daß ich und meine Arbeit ein ganz wesentlicher Faktor in diesem Spiel sind. Genau darum, daß ich meine Arbeit gerne und qualitativ hochwertig zum hohen Nutzen meiner Patienten durchführen kann, geht es mir persönlich schon. Das geht natürlich nur, wenn das Abrechnungssystem das auch unterstützt.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Deshalb fordern die Krankenkassen ja auch, dass viel mehr Ergebnisse der Behandlung (z. B. Verbesserung des Depressionsscores o. ä.) abzubilden sind ...

    Eine sehr interessante Idee, die aber vermutlich sehr schwer darzustellen ist. Vielleicht sollten Outcome-Merkmale zumindest zu einem zunächst kleinen Prozentsatz in die Abrechnung eingehen.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Auf diesem Weg gelangen wir meiner Auffassung nach zu einer Einzelleistungsvergütung und in eine Dokumentations und Verschlüsselungsfalle.

    Nachdem dieser Versuch, ein pauschaliertes Entgeltsystem zu etablieren, meiner Meinung nach zu extrem komplizierten Erfassungs-Notwendigkeiten, komplexen Regelwerken, Plausibilitätsprüfungen und was noch alles führen wird, wäre mir ein Einzelleistungs-Vergütungssystem vielleicht sogar lieber ... ;)

    Besten Dank und viele Grüße, TicTac

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  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    Würde an dieser Stelle gern ein Originalzitat von Ihnen einfügen, auf das ich mich beziehen möchte, habe allerdings leider keine Ahnung, wie es funktioniert.

    Na ja, dann halt einfach so \"es geht nicht um Sie und Ihre Arbeit \"(R.Schaffert). Doch genau darum geht es in der Psychiatrie. Woran wollen Sie denn \"die für Ihre behandlung notwendigen Kosten unterscheiden\"(R.Schaffert), wenn die Leistungen des Personals nur ungenügend abgebildet werden. Psychiatrie ist nun mal ein Bereich, der ohne große Apparatemedizin auskommt, dafür einen um so höheren ärztlichen, psychologischen, pflegerischen etc., betreungsintensiven Aufwand erfordert. Das heißt für mich, dass der größte Kostenfaktor, das Personal, entsprechend abgebildet werden sollte. Die Psych-PV gestattete es den Kliniken bisher, das Personal zusätzlich vergütet zu bekommen. Auch hier werden Minutenleistungen für jede Behandlergruppe bzw. jeden Behandlungsbereich definiert. Natürlich sollte nicht allein darauf fokussiert werden, sondern noch eine Art Ergebnisscore für den Patienten einfließen.

    Mit freundlichen Grüßen RoMi

  • Schönen guten Abend Herr Schaffert,

    es ist nicht unsere Absicht, den OPS verbiegen zu wollen. Eben weil sich die OPS in der Entwicklung befinden, ist es meiner Meinung nach sinnvoll, die Daten mit den derzeit zur Verfügung stehenden OPS zu übermitteln. Erfolgt die Leistung Gruppentherapie mit zwei Mitarbeitern, jedoch wird nur ein Mitarbeiter abgebildet, dann wird es nach meinem Dafürhalten auch nur mit einem Mitarbeiter kalkuliert werden.

    Mit freundlichen Grüßen RoMi

  • Schönen guten Tag RoMi und TicTac,

    natürlich geht es auch um \"Sie und Ihre Arbeit\", aber wir sind uns vermutlich darin einig, dass im Mittelpunkt der Patient und seine Behandlung steht.

    Mir geht es um folgendes: Mit dem derzeitigen System der Abbildung von Therapieeinheiten und erst Recht mit der Forderung nach der Abbildung auch patientenferner Einzelleistungen bilden wir einen Anreiz, Leistungen zu produzieren ohne dass es darauf ankommt, was diese Leistungen für den Patienten bringen. Das Problem der Komplex-OPS auch im somatischen Bereich ist ja gerade, dass sie nicht einfach eine Leistung abbilden (wie z. B. in der Regel die operativen OPS), sondern durch ihre Hinweise und Mindestmerkmale dazu führen, dass man seine Leistungen an die Definition des OPS anpasst. Ob es für den akut psychotischen Patienten sinnvoll ist, eine 25 minütige Sitzung durchzustehen oder ob für ihn verschiedene Kurzkontakte nicht sinnvoller wären; ob der gerontopsyhiatrische Patient überhaupt etwas von der Gruppentherapie mitbekommt; diese Fragen treten bei der derzeitigen Diskusion gegenüber der Abbildungsmöglichkeit im OPS in den Hintergrund. Darauf wollte ich aufmerksam machen und das kritisiere ich auch (neben dem enormen Dokumentationsaufwand) an dem derzeitigen System und den Vorschlägen, immer mehr auch patientenferne Leistungen erfassen zu wollen.

    Das andere Problem ist die Abbildung von Leistungen mit dem derzeitigen OPS, die nicht im OPS abgebildet sind. Erstens fließen in die Kalkulation die IST-Kosten ein. Wenn also Gruppentherapien mit zwei Therapeuten gemacht werden, dann fließen die entsprechenenden Kosten auch auf die entsprechenden Patienten (vorausgesetzt die Kosten werden korrekt zugeordnet). Mit dem OPS hat das erst einmal gar nichts zu tun. Wenn Sie jetzt die zwei Therapeuten dennoch nur mit einem OPS abbilden, dann kommt es hier zu Unstimmigkeiten: Es gibt Patienten die sind teurer (2 Therapeuten) als andere Patienten (1 Therapeut) obwohl sie die gleiche Anzahl an TE haben. Daher ist es in diesem Fall für das InEK notwendig, ein anderes Unterscheidungskriterium zu finden. Wenn sie jedoch die Therapeuten doppelt abbilden, haben die teuereren Patienten auch mehr TEs; es scheint also kalkulatorisch so in Ordnung, obwohl der OPS das so nicht hergibt. Für das InEK scheint also kein Handlungsbedarf zu bestehen, obwohl ich hier einen deutlichen Handlungsbedarf sehen würde.

    Nur wenn die Probleme und Unzulänglichkeiten des Systems durch eine korrekte Kodierung auch zutage treten, entstehen die Auffälligkeiten in der Kalkulation, die zu einer Weiterentwicklung zwingen.

    Ich plädiere bei der Entwicklung des Systems dafür, nicht zu fragen: \"Was mache ich mit welchem Patienten\", sondern \"Was braucht welcher Patient\". Möglicherweise werden dann die Kosten viel weniger durch die Therapieeinheiten unterschieden, als von vornherein durch die Diagnosen (akut - chronisch; mit - ohne psychose)

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    Zitat

    Original von R. Schaffert: ... im Mittelpunkt der Patient und seine Behandlung ...

    das ehrt Sie, hat aber auch niemand bestritten.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Mit dem derzeitigen System der Abbildung von Therapieeinheiten und ... mit der Forderung nach der Abbildung auch patientenferner Einzelleistungen bilden wir einen Anreiz, Leistungen zu produzieren ohne dass es darauf ankommt, was diese Leistungen für den Patienten bringen.

    Sie kritisieren offenbar grundsätzlich das Abrechnungssystem nach erbrachter Leistung. Mir ging es aber darum, mühevoll auch das vorhandene System sinnvoll zu erfüllen.
    Wenn man Ihre Kritik ernstnimmt, kommt man möglicherweise erst recht zu meiner Einschätzung, daß man das gegenwärtige System zumindest mit den für den Patienten wichtigsten Leistungen anreichern sollte – und darauf zielte wiederum meine Kritik, daß ganz entscheidende Anamnese-Bestandteile mal wieder unter den Tisch gefallen sind und deshalb die Fünfminutenmedizin oder eine Therapieeinheitenmedizin begünstigen.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: ... dass man seine Leistungen an die Definition des OPS anpasst.

    Wenn der Katalog meine Leistungen abbilden würde, müßte ich das ganz bestimmt nicht tun. Aber vergleichen Sie mal die Leistungskataloge im Niedergelassenenbereich (EBM und GOÄ). Dort erhalten Ärzte für die wichtigsten patientennahen Leistungen, nämlich Anamnese und Beratung, Entgelte, für die ein Handwerker nicht mal seine Fahrzeugtür aufschließen würde. In Zeiten von \"Geiz ist geil\" ist es allerdings schwer, Beratungsleistungen oder personalintensive Leistungen höher bewerten zu lassen, als Sachleistungen.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: patientenferne Leistungen

    Ihr Versuch, die Bedeutung einer Leistung für den Patienten mittels \"patientennah\" oder \"patentenfern\" zu differenzieren, ist wahrscheinlich nicht hilfreich. Meine \"patientenferne\" Leistung der Fremdanamnese führt regelmäßig zur Aufklärung grundlegend wichtiger Details, ohne die zuvor teuerste Intensivstationen tagelang horrende \"patientennahe\" Leistungen verpulverten.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Es gibt Patienten die sind teurer (2 Therapeuten) als andere Patienten (1 Therapeut) obwohl sie die gleiche Anzahl an TE haben. Daher ist es in diesem Fall für das InEK notwendig, ein anderes Unterscheidungskriterium zu finden. Wenn sie jedoch die Therapeuten doppelt abbilden, haben die teuereren Patienten auch mehr TEs; es scheint also kalkulatorisch so in Ordnung, obwohl der OPS das so nicht hergibt. Für das InEK scheint also kein Handlungsbedarf zu bestehen, obwohl ich hier einen deutlichen Handlungsbedarf sehen würde.

    In diesem Fall sehe ich persönlich keinen Handlungsbedarf für das InEK, weil die Möglichkeit, entweder einen oder zwei Therapeuten in der Gruppentherapie durch Notierung der durchgeführten TEs durch entweder einen oder zwei Gruppentherapeuten zu kodieren ja vorhanden ist.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: \"Was braucht welcher Patient\". Möglicherweise werden dann die Kosten viel weniger durch die Therapieeinheiten unterschieden, als von vornherein durch die Diagnosen (akut - chronisch; mit - ohne psychose)

    Das finde ich sehr spannend, ist aber eine andere Diskussion, mit der Sie meine Punkte nicht ins Abseits stellen sollten. Ihre Kritik ist immens wichtig – meine aber genauso.

    Beste Grüße, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
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    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac,

    Zitat


    Original von TicTac:
    Das finde ich sehr spannend, ist aber eine andere Diskussion, mit der Sie meine Punkte nicht ins Abseits stellen sollten. Ihre Kritik ist immens wichtig – meine aber genauso.

    Zunächst ist es mir wichtig festzustellen, dass ich Sie oder Ihre Meinung nicht ins abseits stellen möchte - im Gegenteil, ich habe sehr viel Respekt vor Ihrem Engagement u. a. in diesem Forum.
    Gleichzeitig habe ich eine andere Meinung zu einigen Ihrer Argumente. Denn einerseits befürchte ich davon eine immense Steigerung des Dokumentationsaufwandes, ohne das sich das andererseits auf die Vergütung oder auf den Patienten auswirkt.


    Zitat


    Original von TicTac:
    Wenn man Ihre Kritik ernstnimmt, kommt man möglicherweise erst recht zu meiner Einschätzung, daß man das gegenwärtige System zumindest mit den für den Patienten wichtigsten Leistungen anreichern sollte – und darauf zielte wiederum meine Kritik, daß ganz entscheidende Anamnese-Bestandteile mal wieder unter den Tisch gefallen sind und deshalb die Fünfminutenmedizin oder eine Therapieeinheitenmedizin begünstigen.

    Wir stimmen in der Schlussfolgerung überein, dass das derzeitige System falsche Anreize setzt. Wir unterscheiden uns allerdings offensichtlich darin, wie dies geändert werden könnte. Wenn ich Sie richtig verstehe, fordern Sie mehr abbildbare Leistungen. In dieser pauschalen Form befürchte ich einfach mehr Dokumentation und im Nachhinein die Beschwerde, es stünde nicht genügend Zeit für den Patienten zur Verfügung. Ich habe nichts dagegen, auch (und vielleicht sogar vor allem) andere Leistungen als nur Therapieeinheiten abbildbar zu machen. Meine Forderung ist dabei, zu verschlüsselnde Leistungen daraufhin zu überprüfen, ob sie tatsächlich ein Kriterium zur Unterscheidung unterschiedlich aufwändiger Patientengruppen sind. Das trifft für Leistungen, die ich mit nahezu identischem Aufwand bei fast allen Patienten durchführe, schon von vornherein nicht zu. Aus meiner Erfahrung mit dem DRG-System weiß ich, welchen Dokumentationsaufwand jede Verschlüsselung mit sich bringt.

    Zitat


    Original von TicTac:
    Ihr Versuch, die Bedeutung einer Leistung für den Patienten mittels \"patientennah\" oder \"patentenfern\" zu differenzieren, ist wahrscheinlich nicht hilfreich. Meine \"patientenferne\" Leistung der Fremdanamnese führt regelmäßig zur Aufklärung grundlegend wichtiger Details, ohne die zuvor teuerste Intensivstationen tagelang horrende \"patientennahe\" Leistungen verpulverten.

    Es geht mir nicht primär um diese Unterscheidung. Ich habe sie verwendet weil einer der Diskussionspunkte unter anderem war:

    Zitat


    Original von tommix:
    kann bzw. soll man als \"Spezialtherapeut\" nun tatsächlich auch die \"Hilfekoordination\" in Abwesenheit des Patienten verschlüsseln?

    Wie gesagt, sofern eine bestimmte Leistung - patientennah oder patientenfern - eine Möglichkeit bietet, den Aufwand unterschiedlicher Patientengruppen darzustellen und die dafür notwendige Dokumentation im Verhältnis zum Aufwand steht, bin ich ebenfalls dafür, diese Leistung abbildbar zu machen.

    Zitat


    Original von TicTac:
    In diesem Fall sehe ich persönlich keinen Handlungsbedarf für das InEK, weil die Möglichkeit, entweder einen oder zwei Therapeuten in der Gruppentherapie durch Notierung der durchgeführten TEs durch entweder einen oder zwei Gruppentherapeuten zu kodieren ja vorhanden ist.

    Das sehe ich - wie oben beschrieben - anders. Meines Erachtens ist dies durch die derzeitige Definition des OPS nicht gedeckt, da mehrere TEs nicht für den gleichen Zeitraum vergeben werden können. Selbst wenn Sie bei Ihrer Meinung bleiben, stellen Sie sich darauf ein, dass der MDK ebenfalls eine eher restriktive Meinung dazu haben wird und noch dazu hinterfragt, ob überhaupt zwei Therapeuten erforderlich waren.

    Diese Diskussion halte ich jedoch insofern für akademisch, als dass ich davon ausgehe, das zumindest diese Frage im nächsten OPS geklärt sein wird.

    Zitat


    Original von TicTac:
    Sie kritisieren offenbar grundsätzlich das Abrechnungssystem nach erbrachter Leistung. Mir ging es aber darum, mühevoll auch das vorhandene System sinnvoll zu erfüllen.

    Ich setzte mich seit 9 Jahren intensiv mit dem DRG-System auseinander. Ich habe dort eine Entwicklung erlebt, in der - von der \"eigenen\" Seite, nämlich den Krankenhäusern und Fachgesellschaften - eine immer genauere Abbildungsmöglichkeit von Leistungen gefordert wurde. Oft muss dann bei ganz vielen Patienten viel dokumentiert werden, um einige ganz wenige Patienten zu identifizieren und - eventuell - besser bezahlt zu bekommen. Höhepunkt sind die Komplex-OPS, die dazu führen, dass bewährte Abläufe an die OPS angepasst werden ohne Nutzen für den Patienten, nur weil der OPS dies vorschreibt. Dann werden noch Abgrenzungsstreitigkeiten der Fachgesellschaften hineingepackt, weil eine internistische oder ein neurologische Schlaganfallbehandlung ja grundlegend unterschiedlich sind.

    Wir entwickeln jetzt in der Psychiatrie ein neues Abrechnungssystem. Ja, wir - denn auch unsere Diskussionen hier werden ein kleines Stück weit das System mitgestalten. Ich sehe dabei Entwicklungen, die ich problematisch finde. Diese benenne ich, wie ich es im Übrigen trotz des \"sinnvollen Erfüllens\" im DRG-System auch tue. In der Psychiatrie habe ich aber noch eine gewisse Hoffnung, dass auch noch grundlegende Änderungen möglich sind (die aber sicherlich nicht alle in meinem Sinn sein werden). Natürlich soll auch die Leistung und der Aufwand für die Abrechnung eine Rolle spielen - aber die notwendige Dokumentation muss dazu im Verhältnis stehen. Und die Abbildbarkeit von Leistungen führt meiner Erfahrung nach nicht dazu, dass diese Leistungen gründlicher oder besser gemacht werden, sondern eher dazu, dass sie gemacht werden, weil sie Geld bringen - ob im Einzelfall sinnvoll oder nicht.

    Zum Schluss: Es ging mit nicht um eine Abwertung Ihrer Argumente oder gar Ihrer Arbeit. Ich habe hohen Respekt vor Ihrer Arbeit und ich verstehe gut, dass Sie ein System möchten, dass Ihnen dafür eine ausreichende und gerechte Vergütung ermöglicht. Ich habe dabei - vielleicht aus einer gewissen Distanz heraus - einen anderen Ansatz als Sie.

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag