Blutung nach Polypabtragung

  • Hallo,

    kann mir bitte jemand helfen? Ein Patient wurde nach auswärts durchgeführter Polypabtragung mit Nachblutung stationär aufgenommen. Ist meine HD die T81.0 oder K92.2?

    Vielen Dank

  • Hallo Poeppel,

    Lt. DKR D002: wenn möglich als HD keine ICD aus T80-T88, damit ist die K92.2 (oder K92.1) die HD.
    Dazu gab es aber bestimmt schon andere Beiträge hier im Forum (Suchfunktion!)

    Viele Grüße,
    LT

  • Hallo Poeppel,

    der Grund der stationären Aufnahme ist doch die Nachblutung, oder? Dann sollte doch die Codierug T81.0 als Hauptdiagnose korrekt sein.

    Gruß
    Okidoki

  • Hallo Okidoki,

    lt. dieser DKR D002 soll man so spezifisch wie möglich kodieren und wenn möglich (und unter Beachtung der Exklusiva) keine HD aus den T80-T88 oder K91.ff.
    Wenn ein Pat. nach einer Polypektomie aus dem Gastrointestinaltakt blutet, soll das mit K92.ff kodiert werden. Ich würde die T80.0 gerne als ND kodieren, das sieht der MDK aber anders.

    Viele Grüße
    LT

  • Hallo Poeppel,

    ich sehe es genauswo wie Okidoki.
    Zwar hat LT grds. mit der DKR auch recht, allerdings würde ich hier tatsächlich sagen, der Pat. kommt zur Behandlung einer Blutung nach einem Eingriff.
    Es ist ja keine Abklärung/Behandlung einer unklaren GI-Blutung erfolgt, sondern eine Behandlung der durch einen Eingriff entstandenen Blutung erfolgt.

    Daher auch meiner Meinung nach HD T81.0

    LG

  • Hallo,

    also im Sinne der DKR D002 HD K92.2 (K91.- ist unspezifischer). Der Kode gibt am genauesten an wo es blutet. Als Nebendiagnose kommt noch T81.0 dazu. Der Kode gibt letztlich die Infomation, dass es sich um eine Blutung nach einem Eingriff handelt und so ist der Fall korrekt abgebildet.

    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Tag

    Meiner Meinung nach ist die HD in diesem Fall ganz klar die T81.0.


    Begründung hierzu:

    DKR 1105d Gastrointestinale Blutung

    ...Wenn bei einer „peranalen Blutung“ die aktuelle Blutungsquelle [c=red]nicht[/code] bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, ist
    K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet zu kodieren.

    Der Kode K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums
    ist in diesem Fall nicht zuzuweisen...


    In diesem Fall ist die Blutungsquelle bekannt und somit nicht mit K92.- zu kodieren. Außerdem beschreibt die T81.0 die Blutung genauer als ein Kode mit nicht näher bezeichnet.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Alle Komplikationen, die als Folge einer medizinischen oder chirurgischen Maßnahme eingetreten sind, sollten mit einem Code aus T80.ff - T88.ff kodiert werden. Nur wenn z. B. eine Blutung spontan entstanden oder auf eine andere Erkrankung zurückzuführen ist, dann ist sie mit eine spez. Code zu kodieren.

    Gruß
    Ordu