Der MDK Gutachter moniert das eine kapilläre BGA nicht ausreichend ist für die Kodierung der J96.0. Der Gutachter könne nur noch arterielle BGA`s akzeptieren!
Habe ich da was verpasst oder ist das nur wieder eine Richtlinie des MDKs zur Sicherung der KK-Erlöse?
Für Ihr Feedback wäre ich Ihnen dankbar