Tubuläre Rektumresektion vs. transanale RR

  • Ich strebe gar nicht an, irgendeine/n spitzfindige/n Richter/in zu suchen, die meine Interessen durchboxt


    Hallo riol,

    ich glaube nicht, dass die Richterin "spitzfindig" war. Sie hat sich einfach von der Systematik und gesunden Menschenverstand leiten lassen. Dann hatte sie das Thema ausgiebig recherchiert und ihr Urteil gefällt.

    Der Post von ET.gkv: "Es genügt vielleicht wenn Sie - s. post von Fndus - eine Juristin mit speziellen Kenntnissen finden", hat einen etwas faden Beigeschmack und drückt für mich aus, dass sie nur eine/n Richter/in ordentlich beschwatzen müssen und schon läuft die Sache. Dem ist durchaus nicht so. Gefragt sind doch hier die Mediziner und ihre Fachgesellschaften selbst. Wenn Sachverhalte unklar sind oder genaue Definitionen fehlen, dann ist es doch an ihnen, diesen Missstand zu beseitigen und klare Grenzen, Größen, Mengen.... zu definieren und dies per Vorschlag beim DIMDI einzureichen. Das würde dem gesamten System warscheinlich gut tun und eine nicht unerhebliche Kodiersicherheit bringen. Und sie hätten ihr momentanes Problem nicht.

    MfG findus

    MfG findus

  • Servus zusammen,

    besten Dank für die "juristisch-formelle" Antwort. :huh:

    Gibt es denn noch eine/n versierte/n, interessierte/n (Viszeral-)Chirurge/in, der/die mir ein rein "fachliches" Statement gibt zu diesem Problem am letzten Arbeitstag dieser Woche. :thumbup:

    Merci

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    ich habe übrigens in einem Text noch eine Unterscheidung bzgl. "tubulär" und "segmental" bzgl. Rektumanatomie gefunden:

    "Tubulär" bedeutet die Resektion ohne anhängendes Fettgewebe (z.B. Paraproktien), "segemental" beinhaltet auch Anteile des Fettgewebes (also Paraproktien oder Meso).

    Naja, richtig weiter komme ich damit bei dem Problem: "5-482.b0 Vollwand/Stapler/peranal/zirkulär" oder "5-484.27 tubuläre Rektumresektion .."

    auch nicht. ?(

    Werde die Sache ad acta legen .... Soll der MDK eben auch mal wieder gewinnen :thumbdown:

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • hallo riol!


    zur gleichen erkenntnis bin ich vor kurzem hinsichtlich tubulär auch gekommen. Die zweite erkenntnis aber war, ich hätte mir die suche ersparen können. Der text von 5-484.2 lautet: Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums.


    In gegensatz zu Ihnen kann ich leider keine rücksprache mit chirurgen/ proktologen halten. Mein reim auf Ihr fallproblem ist so:
    Sie haben 2 resektate, zusammen 32 cm2
    Das kann keine volle circumferenz sein, damit können Sie keinen tubus basteln/ kodieren.
    Das gehört noch zu "lokal" >> 5-482


    Sehen Sie dazu bitte auch World J Gastroenterol 2011; 17: 2411-2416 (free über pubmed)
    Für einen tubus sind ca. 5 resektate/ kartuschen/ firings notwendig beim curved stapler.


    mfg ET.gkv

  • Hallo,

    aus dem OP-Bericht und der Histo (wenn ich die cm-Angaben richtig verstehe) geht doch hervor, dass Sie einen Transtar gemacht haben, dass das zu resezierende Gewebe nicht in den Stabler eingezogen wurde, sondern zunächst mit einem linearen Stabler längs und dann schrittweise an der Basis mit einem gebogenen Stapler durchtrennt wurde.
    Wenn ich die Ausführungen von Herrn Dr. Bartkowski im Chirurgen nach den OPS-Änderungen richtig verstanden habe, ist der Kode 5-484.27 doch genau für diese Fälle gedacht; für die Fälle, bei denen nicht nur ein Segment mit einem zirkulär schneidenden Stapler entfernt wird.

    Gruß

    B.W.


    Gruß
    B.W.

  • Servus zusammen,

    es ist wieder mal soweit :cursing:

    Pat. mit Rektumprolaps Grad III, durchgeführt "tubuläre Rektumresektion unter belassen der Paraproktien" mit 2x GIA und 7x 30er Contur-Magazinen als 5-484.27 kodiert will der MDK umändern in 5-482.90 "Vollwandexzision, zirkulär [Manschettenresektion]".

    Die Diskusssion verläuft um des Kaisers Bart! :evil: :thumbdown:

    Gibt es neue Erkenntnisse in der Argumentation/Rechtssprechung/DIMDI-Sprüche :?: ?(

    Vielen Dank im voraus für ein feedback :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    traut sich denn keiner ran an dieses Problem :?: :evil:

    Oder ist die Sachlage soooooo klar, dass eine Antwort nur Zeitvergeudung wäre :?: :wacko:

    Dennoch, ich würde mich freuen :rolleyes:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Haaaaaaaaaaaaaalllllooooooooooooo !!!!! 8o 8o 8o ,

    warum traut sich denn keiner :?: :?: :?: :?: ?(

    Alf hätte gesagt: "Null Problemo", oder etwa doch :?: X(

    Wahrscheinlich sind die meisten schon im Urlaub :?: :(

    Also ...?!

    Danke :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    bedauerlicherweise möchte mir keiner zu dem Problem antworten ;(

    Herr Selter oder Herr Bartkowski, darf ich Sie direkt ansprechen?!

    Pat. mit Rektumprolaps Grad III, durchgeführte "tubuläre Rektumresektion unter belassen der Paraproktien" mit 2x GIA und 7x 30er Contur-Magazinen mit 5-484.27 kodiert will der MDK umändern in 5-482.b0 " lokale Vollwandexzision, mit Stapler, zirkulär".

    Ich finde keinerlei Hinweise, wie hier weiter fachchirurgisch argumentiert werden kann.

    M. E. beschreibt der Kode 5-482.b0 die partielle Rektumvollwandresektion, wie sie ihm Rahmen einer Rektozele als s.g. STARR-OP durchgeführt wird.

    Hingegen beinhaltet m. E. 5-484.27 in der Tat eine Rektumresektion, die eben "tubulär", also direkt an der Rektumwand entlang erfolgt, unter Belassen der Paraproktien. Letztere werden ja erst im Rahmen von Karzinomeingriffen (z.B. 5-484.3 oder -.5) im Sinne einer TME onkologisch mit entfernt

    Warum sollte es sonst diese differenten Kodes geben?

    Dieser Eingriff ist doch bei Rektumprolaps nicht selten in Deutschland. Hat denn sonst niemand Probleme mit der Kodeauswahl?

    Herzliche Bitte um ein Statement :rolleyes:

    Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg