• Einen schönen guten Abend,

    im neuen OPS-Katalog werden ja die Gruppen hinsichtlich der Größe differenziert.

    Das DIMDI schreibt nun:

    \"Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich.\"

    Hier stellt sich mir die Frage, sind nur Gruppenpsychotherapien bei einer Gruppengröße von mehr als 12 Patienten möglich, die dann mit zwei ärztlichen oder psychologischen Therapeuten geführt werden?

    Würde damit die Möglichkeit entfallen, beispielsweise eine Suchtgruppe die von den Sozialarbeitern geleitet wird, als Großgruppe durchzuführen, selbst wenn sie von zwei Spezialtherapeuten durchgeführt wird?

    Freundliche Grüße RoMi

  • Schönen guten Tag RoMi,

    wie sie richtig zitieren heißt es im OPS:

    Zitat

    Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich.

    In dem einen Satz ist von Gruppentherapie ganz allgemein, im nächsten Satz speziell von der Psychotherapie die Rede. Somit bezieht sich die Einschränkung nur auf das spezielle, auch nur unter der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppe genannte Verfahren der Psychotherapie.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben recht, sicher wurde der zweite Satz speziell für die Verschlüsselung des psychotherapeutischen Komplexcodes aufgeführt. Auf jeden Fall ist es gut, dass die Gruppengröße allgemein festgelegt ist.

    Nochmals vielen Dank

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo an alle,

    besteht die Möglichkeit, auch für die Psychiatrie NUBs zu beantragen oder liege ich jetzt falsch und NUBs gelten nur für 17b?

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo, RoMi

    NUB´s können Sie nur im Geltungsbereich des KHEntgG beim INEK anfragen, denn es handelt sich um Entgelte nach §6 Abs.2 KHEntgG.

    Gruß
    AnMa

  • Hallo AnMa,

    vielen Dank für Ihre Info. So wie ich es herauslese, kann man NUBs nur bei der Abrechnung nach Fallpauschalen beantragen. Das heißt, für die Psychiatrie würde das nicht zutreffen.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Schönen guten Tag,

    dieses Thema des Gehalts möchte ich nochmals aufgreifen. Wie handhaben Sie jetzt die Zeiterfassung bei den Psychologen im Praktikum?
    Eine \"übliche Bezahlung\" in unserem Haus gibt es, die aber deutlich unter dem Gehalt eines Psychologen liegt. Eine tarifliche Festlegung ist mir nicht bekannt.

    Grüße

    Caro

  • Hallo caro,

    Zitat

    Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen


    bedeutet für mich, dass die Leistungen eines PiP nur dann bezahlt werden, wenn er soviel verdient, wie unsere \"noch fertigeren\" Psychologen. Und so handhaben wir das bislang auch.

    Liebe Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    mit dem neuen OPS haben sich auch die in den Komplexcodes 9-60... dargestellten Verfahren geändert. Das wirft wieder neue Fragen auf:

    Als Therapieeinheit werden nun bei der ärztlichen und psychol. Berufsgruppe auch Gespräche mit Richtern und Behördenvertretern genannt. Damit wird, wie ich finde die Definition von Therapie \"immer in Anwesenheit des Patienten\" aufgebrochen\". Außerdem gibt es auch noch andere Berufsgruppen, die im Sinne des Patienten, aber ohne ihn, Gespräche mit Behörden führen (z.B. Sozialarbeiter). Bei den Spezialtherapeuten gibt es dieses Verfahren aber nicht.

    Das Verfahren Behandlung durch die spezialisierte psychiatrische Pflege wurde geändert in \"...spezialisierte psychosoziale Pflege\". Das ist mir unverständlich. Haben Sie Kenntnis darüber, warum dies umbenannt wurde.

    Ich war gestern in Berlin auf einer Schulung zu den neuen psych. OPS bei Herrn Godeman. Dort wurde wieder propagiert, dass jede grundpflegerische Tätigkeit auch als Therapieeinheit dokumentiert werden darf. Wir verfahren nicht so. Ich frage mich nun, wie hier kalkuliert werden soll, wenn so wenig Eindeutigkeit, Einheitlichkeit und Interpretationsspielraum besteht.

    Es wäre nett, wenn Sie Ihre Meinung mitteilen könnten.
    Viele Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Strangf

  • Hallo Stranf,
    ich bin zwar nicht Herr Schaffert, ich fange aber trotzdem mal einen Ihrer Fäden auf.

    Zitat


    dass jede grundpflegerische Tätigkeit auch als Therapieeinheit dokumentiert werden darf


    Ohne Herrn Godemans Kompetenz in Frage stellen zu wollen, gibt es zum Glück auch (immerhin minimale) Kodierrichtlinien, die genau das verbieten:

    Zitat


    PP014a:
    Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines
    Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt,[...]


    Alles Andere ist Upcoding, wenn nicht ganz offensichtlicher Betrug.


    Oh, da fällt mir noch ein...

    Zitat


    Außerdem gibt es auch noch andere Berufsgruppen, die im Sinne des Patienten, aber ohne ihn, Gespräche mit Behörden führen[...]


    Das stimmt. Da muss man sich aber fragen, was ich eigentlich von welcher Berufsgruppe erwarte. Ein Arzt soll sich um die psychiatrischen Probleme der Patienten kümmern. Er soll sie medizieren und psychotherapieren (oder psychosomatizieren ;) ). Ich erwarte nicht, dass er stundenlange Gespräche mit Behörden und Richtern führt.
    Von einem Sozialpädagogen erwarte ich jedoch genau das! Es ist seine Aufgabe sich um die Belange der Patienten zu kümmern (Herr Prof. Brühl hat hierzu ein interessantes Klassifikationssystem entwickelt). Warum sollte also ein Sozialarbeiter ein Behördengespräch extra abrechnen können?

    Wir wollen doch mit dem OPS-System Kosten trennen und keine Leistungsvollbeschreibung durchführen. Also darf mein Arzt auch die 25 Minuten Behördengespräch dokumentieren - ebenso, wie mein Sozialarbeiter, der in der Not 45 Minuten auf einen akut(!) suizidalen Patienten aufpasst, dies extra abrechnen lassen darf.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.