Zitat
Original von Blaschke:
Wenn man \"umgehend\" im 8-98b also streng auslegt, wären die Anforderungen an die \"umgehende\" Untersuchung höher als bei der \"großen\" Komplexbehandlung, und das kann m. E. auch nicht ernsthaft gemeint sein.
V. Blaschke
Hallo Herr Blaschke,
ich fürchte genau so ist es gemeint.
Nach meinem Eindruck geht es hier nicht um medizinische Versorgung als solche, sondern um die Verteilung der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Und ob ein niedergelassener Neurologe, der formal die Kriterien erfüllt, da er FA für Neurologie ist, besser in er Beurteilung von Schlaganfällen ist als ein in der Stroke unit tätiger Kollege der das seit Jahren macht, mag dahingestellt bleiben.
Mir sind jetzt schon Fälle zu Ohren gekommen, wo pensionierte Neurologen als Konsilärzte am Wochenende (Tägliche Präsenz eines Neurologen) sich ein Zubrot verdienen sollen - aber das sind sicher nur Gerüchte.
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: die neurologische Erstuntersuchung hat durch einen Neurologen zu erfolgen. Und ob hier eine Rufbereitschaft ausreicht, wage ich zu bezweifeln, da ja hier tariflich keine Zeitvorgaben gemacht werden können.