Die "andere neurologische Komplexbehandlung" 2011

  • Liebe Kollegen,
    ich darf mich vorstellen, ich bin als Neurologin in einem KH der Regelversorgung (sonst Innere/Chirurgie/Gyn) festangestellt, mit dem Schwerpunkt der Schlaganfallversorgung, habe aber auch eigene Pat. mit den verschiedensten neurologischen Erkrankungen. Gab nie ein Problem mit der Abrechnung (Stichwort Fehlbelegung oder Versorgungsauftrag).
    Seit 2009 ist nach Hausbegehung durch den MDK auch die Strukturvoraussetzung zur Abrechnung der OPS 8-98b.xx, der sog.
    \"anderen neurologischen Komplexbehandlung beim Schlaganfall\" anerkannt.
    Wir haben das durch Rufdienst geregelt, der bei meiner Abwesenheit durch einen Vertretungsarzt auf Honorarbasis (auch FA für Neurologie natürlich) geleistet wird. Jeder Schlaganfall/TIA-Pat. wird telefonisch bei mir angemeldet. Instabile Pat. oder potentielle Lysekandidaten werden innerhalb von 30 min auch rund um die Uhr neurologisch gesehen, bei länger bestehender Symptomatik (z.B. 1-2 Tage Symptome, oder Ankunft symptomfrei), wird der Pat. durch den internistischen Dienstarzt nach neurologischen Standards erstversorgt und innerhalb der ersten 24 h neurologisch gesehen, meist aber auch gleich in der Notaufnahme. Schlaganfallpat. werden zudem täglich neurologisch visitiert, auch wenn die Komplexbehandlung länger als 1 Tag dauert.
    Für 2009 und 2010 hatten wir damit mit dem MDK kein Problem.

    Nun meine Frage:
    Für 2011 wurde im OPS ein Passus eingeführt: \" Pat. wird UMGEHEND von einem FA für Neurologie untersucht\".

    Gibt es aus anderen Bereichen evtl. Erfahrung damit, wie die Formulierung UMGEHEND vom MDK ausgelegt wird. Reichen dafür 30 min, bzw. 1-2 h bei stabilen oder symptomarmen Pat.? Dauert ja in neurologischen Fachabteilungen oft auch wesentlich länger, bis ein FACHarzt den Pat. sieht.

    Bin dankbar für Rückmeldungen!

    Liebe Grüße aus Kitzingen,
    Sandra Rückert

  • Hallo Frau Rückert,

    das ist wieder mal so eine schwammige Ausdrucksweise, wie wir sie gewohnt sind. Interpretationsbedürftig wie immer. Wenn \"unverzüglich\" geschrieben wäre, wüßten wir besser woran wir sind. Ich denke aber, daß es darauf hinausläuft im Sinne von \"ohne schuldhaften Verzug\". \"Umgehende\" Antwort z.B. kann auch Tage oder Wochen dauern. Siehe die vielen Definitionen in diversen Wörterbüchern. Was mir mehr Sorgen macht, ist die Einbindung mit täglichen Visiten usw. Kann das der niedergelassene Neurologe leisten?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    erstaunlich ist, daß diese \"umgehende\" Untersuchung nur in der \"kleinen\" Komplexbehandlung gefordert wird, nicht aber in der \"großen\". Daher kann man m. E. den Schluß ziehen, daß die Anforderungen hier nicht höher als bei der großen Komplexbehandlung sein können mit ihrem Schichtdienst. Auch dort wird natürlich nicht jeder Apoplex sofort von einem Facharzt gesehen, denn nicht jeder Schichtdienst ist fachärztlich besetzt. Daher muß man sich schon über die Formulierung wundern und fragt sich, warum es nicht möglich war, mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen. Was daraus gemacht wird, wird sich im kommenden Jahr zeigen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,
    wir werden ab 2011 darüber diskutieren, ob der Patient zuerst vom Neurologen gesehen wird oder ob zuerst das CT gemacht wird.

    Ob ein Neurologe ohne CT überhaupt eine adäquate Stellungnahme abgeben kann, sei dahingestellt. es geht hier nicht um Medizin, sondern um Geld.

    Solche Diskussionen hatten wir doch schon mal bei der Diskussion mit dem mitgebrachten frischem CT.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    ich hatte heute mehrere Telefonate mit Personen aus Telemedizinischen Zentren.
    Dabei wurde mir gesagt, dass vom DIMDI in einer FAQ festgelegt werden soll, dass auch beim Telekonsildienst eine tägliche neurologische (körperliche) Anwesenheit und Visitenteilnahme erfoderlich ist.

    Diese Formulierung sei lediglich redaktionell bei der OPS-Formulierung vergessen worden und soll jetzt so nachgeholt werden.

    Weiss da jemand was darüber?
    Hat jemand Ähnliches schon vernommen?
    Wäre ja für die Leistungsplanung 2011 nicht so ganz uninteressant.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ja, es wird eine FAQ hierzu kommen. Da aber noch nicht offiziell verabschiedet, ist noch etwas Geduld aufzubringen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,
    die FAQs zum Thema sind jetz da.
    sind interessanterweise unter OPS Version 2010 eingestellt.

    FAQ OPS 2010

    Ein frohes neues Jahr allseits.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Frohes neues Jahr!

    Vielleicht übersehe ich ja etwas, aber die wirklich relevante Frage, was mit \"umgehend\" gemeint ist, scheint mir dort nicht beantwortet.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,
    auf die Frage:
    Wie ist zu verstehen, dass \'der Facharzt für Neurologie im Team fest eingebunden ist und umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung steht\'?

    erfolgt die Antwort:
    Lediglich die primäre neurologische Untersuchung kann telekonsiliarisch durch eine als Beratungszentrum fungierende überregionale Stroke Unit erfolgen.

    daraus folgt für mich als durchschnittlich gebildeten Internisten, dass mit umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung umgehend telemedizinisch am Krankenbett zur Verfügung \" die \"primäre neurologische Untersuchung \" gemeint ist, also die neurologische Erstbefundung. Eine zeitliche Limitation ist damit nicht verbunden

    Ob das der MDK und die Gerichte auch so sehen, wissen wir in ein paar Jahren.

    Aber die Problematik in den telemedizinischen peripheren Kliniken wird wohl eher der zusätzliche tägliche neurologische Präsenzdienst darstellen.

    Ob die zusätzlich damit verbundenen Kosten in Kombination mit den Telekonsilkosten, den Ergo/Logo/etc-Kosten und den Dokumentationskosten den erzielbaren Erlös nicht deutlich übersteigen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielleicht war das mißverständlich, es geht um den nicht-telemedizinischen Bereich, s. auch im ersten Beitrag von Frau Rückert. Wenn man also z. B. einen neurologischen Rufdienst hat, bedeutet das, daß der Kollege aus der Rufbereitschaft sofort ins Haus kommen muß, um den Patienten zu untersuchen, oder reicht es, wenn er mit dem normalen Dienstbeginn erscheint?

    Vergleichen Sie hierzu bitte die Anforderungen an die \"große\" Komplexbehandlung. Dort wird der Schichtdienst i. d. R. überwiegend von Nicht-Fachärzten geleistet, es findet sich dort aber im OPS keine Forderung nach umgehender Untersuchung durch einen Facharzt. Das heißt, daß bei der \"großen\" Komplexbehandlung der Hintergrund nicht hereinkommen muß, um den neuen Apoplex zu untersuchen.

    Wenn man \"umgehend\" im 8-98b also streng auslegt, wären die Anforderungen an die \"umgehende\" Untersuchung höher als bei der \"großen\" Komplexbehandlung, und das kann m. E. auch nicht ernsthaft gemeint sein. Es bleibt aber m. E. unklar und sollte daher unbedingt klargestellt werden.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke