OPS2011 - Intensivmerkmale

  • Hallo tomkue,

    da gibt es sicherlich etwas Spielraum, was ich auch ganz gut finde. Letztlich liegt es in der Entscheidung des Behandlungsteams, wo ein Patient einzustufen ist.

    Eine Morddrohung ist meiner Ansicht nach schon eine sehr manifeste Fremdgefährdung, während ein RR von 140/90 und eine Frequenz von 100 nicht in jedem Fall eine vitale Gefährung darstellt (im Einzelfall vielleicht schon)!

    Aber das ist meine private Einschätzung - sicher gibt es andere Ansichten.

    Schöne Grüße - NV

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich gebe zwischen den Zitaten meine persönliche Meinung ab:

    Zitat


    Original von NuxVomica:
    da gibt es sicherlich etwas Spielraum, was ich auch ganz gut finde.

    Es ist die Frage, wie groß dieser Spielraum ist…

    Zitat


    Original von NuxVomica:
    Letztlich liegt es in der Entscheidung des Behandlungsteams, wo ein Patient einzustufen ist.

    Wenn das Entgeltsystem in Kraft ist und die Einstufung Auswirkung auf den Erlös hat, dann werden Krankenkassen und MDK da noch ein Wörtchen mitreden wollen.

    Zitat


    Original von NuxVomica:
    Eine Morddrohung ist meiner Ansicht nach schon eine sehr manifeste Fremdgefährdung,

    Das hängt meines Erachtens sehr von den Umständen ab. Eine Morddrohung kann einfach dahergesagt oder auch sehr bedrohlich sein. Die Frage ist auch, ob eine akute Fremdgefährdung vorliegt, das heißt der Patient tatsächlich willens und in der Lage ist, Gewalt anzuwenden.

    Zitat


    Original von NuxVomica:
    während ein RR von 140/90 und eine Frequenz von 100 nicht in jedem Fall eine vitale Gefährung darstellt (im Einzelfall vielleicht schon)!

    Diese Parameter allein sind sicherlich keine vitale Gefährdung (für viele Menschen eher Normalzustand). Dazu gehört für mich schon ein eindeutigerer Nachweis, dass der Entzug lebensbedrohlich ist und natülich die entsprechende (somatisch-intensive) Behandlung.

    Zitat


    Original von NuxVomica:
    …sicher gibt es andere Ansichten.

    Und genau dies ist das Problem und zeigt uns, wie weit wir noch von einer einheitlichen Kodierung - als zwingende Voraussetzung eines Entgeltsystems - entfernt sind.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Um genau diesen Spielraum geht es mir ja!
    Diesen soweit als möglich einzugrenzen und zu definieren! Damit das Behandlerteam einen Leitfaden an die Hand bekommt.

    Einen sonnigen Tag noch,
    Thomas K.

  • Schönen guten Tag tomkue,

    es ist jedoch meines Erachtens nur bedingt Aufgabe der Anwender, den Spielraum der Kodierung zu definieren. Vielmehr sollten meiner Ansicht nach die Kodes eindeutig genug sein, um eine einigermaßen einheitliche Kodierung zu gewährleisten. Die Diskussion unter anderem in diesem Forum über die Psychiatrie-Kodes zeigt mir jedoch, dass wir davon noch weit entfernt sind. Wenn ein Entgeltsystem auf einer so unterschiedlich interpretierten Kodierung aufbaut, dann wird es erhebliche Probleme in der einheitlichen Abbildung von Leistugen geben. Ganz abgesehen davon, dass Auseinandersetzungen mit dem MDK vorprogrammiert sind. Dies entzieht aus meiner Sicht jedoch nur noch mehr Ressourcen der Patientenversorgung.

    Aus diesen Gründen wäre ich daran interessiert, so einfache, klar definierte und übersichtliche Kodes zu haben, wie möglich.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    was sollen die Anwender machen wenn die Kodes nicht eindeutig sind? :d_gutefrage:
    Bis Ende des Jahres warten bis der OPS 2012 kommt! :d_neinnein:
    Deswegen sind wir ja hier im Forum, stellen Fragen, suche Antworten und dritte können daraus lernen. :d_zwinker:
    Wir brauchen ja auch jetzt die Antworten für die tägliche Arbeit.

    Einen schönen Tag,
    Thomas.

  • Einen schönen guten Tag!

    Bei uns ergab sich gerade folgende Diskussion:
    Ein Patient (privat) mit FDH/DRGH \"Schwere Depression...\", gleichzeitig stark alkoholisiert. Nebendiagnose F10.2.
    Dieser Patient wird nach PsychPV auf A2 gestuft. Kann dennoch das Intensivmerkmal \"Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung\" angeklickt werden? Denn dies lag eindeutig vor, der Patient wurde letztenendes noch in die Somatik verlegt. Nach dem die PsychPV ja von der OPS zu trennen ist (was unser System übrigens auch nicht macht), sollte das kein Problem darstellen. Oder mache ich einen Denkfehler?

  • Hallo butterblume,
    da die PsychPV nichts mit den Psych-Behandlungsbereichen des OPS zu tun haben, müssen Sie beide auch entsprechend getrennt einstufen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo butterblume,
    zwar habe ich im Posting zuvor bereits mit einem versteckten \"ja\" geantwortet, aber okay...

    Ja.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Das eben war ein formales \"ja\". Ob das inhaltlich korrekt ist, muss im Grunde der behandelnde Arzt entscheiden (also ob eine Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung vorlag...).

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Butterblume,

    Zitat


    Original von butterblume:
    Dieser Patient wird nach PsychPV auf A2 gestuft. Kann dennoch das Intensivmerkmal \"Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung\" angeklickt werden?

    Wo, bitte, ist den dass Problem: PsychPV A2 = Intensivbehandlung <--> OPS 9-61 Kennzeichen erfüllt = Intensivbehandlung


    Zitat


    Original von butterblume:
    Denn dies lag eindeutig vor, der Patient wurde letztenendes noch in die Somatik verlegt.

    Das muss natürlich entsprechend dokumentiert sein und daher frage ich einfach mal - was wohl auch der MDK fragen würde - woran Sie das fest machen (vitale Gefährdung) ?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • @ B.Gohr
    Dann habe ich das nicht richtig gelesen, sorry. Es ging ja auch um das formal Richtige, ob das generell gemacht werden kann. Inhaltlich klar, ist eine andere Sache.

    @ Herrn Schaffert
    Das Problem liegt darin, daß ich die Kodierung erst seit wenigen Woche mache und deben diesbezüglich unsicher war.
    Eine vitale Gefährdung sehe ich durchaus auch in Blutdruckentgleisungen (alle 30 Minuten RR-Messung), Prüfung der Vigilanz, Blutzuckermessungen. Das alles ordentlich dokumentiert.