Hallo tomkue,
da gibt es sicherlich etwas Spielraum, was ich auch ganz gut finde. Letztlich liegt es in der Entscheidung des Behandlungsteams, wo ein Patient einzustufen ist.
Eine Morddrohung ist meiner Ansicht nach schon eine sehr manifeste Fremdgefährdung, während ein RR von 140/90 und eine Frequenz von 100 nicht in jedem Fall eine vitale Gefährung darstellt (im Einzelfall vielleicht schon)!
Aber das ist meine private Einschätzung - sicher gibt es andere Ansichten.
Schöne Grüße - NV