Fallzusammenführung unter ORBIS

  • Einen schönen (sonnigen) guten Tag,

    ich habe ein Problem bei der Fallverkettung unter ORBIS und sehe im Augenblick nicht meinen Fehler:

    Folgende Aufenthalte stehen zur Fallverkettung an:
    22.01.-29.01. somatisch
    01.02.-10.02. operativ Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel, Abrechnung G17Z

    10.02. abends Wiederaufnahme wegen Aufplatzen einer Operationswunde => Komplikation

    Ich würde die Fälle gerne zusammenführen, im DRG-Workplace wird mir aber keine Fallzusammenführung angeboten und sehe nicht warum! Kann ein Forumteilnehmer meine Blockade durchbrechen?

    MfG und ein angenehmes WE
    di-stei

  • Hallo,

    Zusammenführungen von mehr als 2 Aufenthalten werden ja immer ausgehend vom ersten Fall chronologisch vorgenommen. In Ihrem Fall bedeutet das:
    Aufenthalt 1 und 2, Zusammenführung wg. Partitionswechsel (30 Tage).
    Aufenthalt 1 und 3, Zusammenführung wg. Komplikation. Obere Grenzverweildauer der DRG von Aufenthalt 1 evtl. überschritten?

    Falsch wäre hingegen: Zusammenführung von Fall 1 und 2, dann Prüfung der neuen DRG gegen Fall 3.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    war auch meine erste Intention, aber die G17Z hat eine oGVD von 29 Tagen, erster Fall Aufnahme am 22.01., Komplikationsaufnahme am 10.02. also innerhalb der oGVD. Ich sehe keinen logischen Fehler.
    MfG di-stei

  • Hallo,

    haben Sie es mal technisch anders rum probiert?
    Vorschlag: 2+3 wg. Kompl. und erst danach mit 1 wg. PW
    Ich weiß nicht ob es geht.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo di-stei,

    hatten mit 3-fach Fällen mehrfach Probleme unter Orbis in den letzten Wochen.
    Ein Fall konnte erst nach einem neuen release freigegeben werden.
    Würde mal Kontakt mit Agfa aufnehmen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo,

    Zitat

    war auch meine erste Intention, aber die G17Z hat eine oGVD von 29 Tagen


    nochmal: Sie dürfen Fall 3 nicht gegen die schon zusammengeführte DRG aus den Fällen 1 und 2 prüfen, sondern nur gegen die DRG von Fall 1. Und da ja der erste Aufenthalt nach Ihren Angaben \"somatisch\" (gemeint war wohl: \"medizinisch\") war, wäre das vermutlich die DRG G60A mit einer oberen Grenzverweildauer von 14 bzw. die G60B mit 8 Tagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Tag Herr Hollerbach,

    genauso wie Sie es als falsch beschreiben lautet die Fallkettenbegründung der Krankekasse (Fall 1 und 2 zusammenführen und Prüfung gegen neue DRG), die ich heute per Post erhalten habe. Die Chronologie der Prüfung ist in meinem Kopf, aber wo kann ich dies schriftlich als Argumentationsgrundlage herausziehen (in den Fallpauschalenverordnungen ist dieser Passus nicht so genau beschrieben, die kombinierten Fallzusammenführungen der FPV beschreiben diesen Sachverhalt auch nicht).
    Für einen Link wäre ich sehr dankbar.

    MfG di-stei

  • Guten Morgen Forum, Hallo di-stei

    wie schon beschrieben ist diese Art der Fallzusammenführung (Fall 1 u. 2 zusammenführen und Prüfung gegen neue DRG) falsch.

    Die chronologische Prüfung (als \"Neuerung\" in der FPV 2010) ergibt sich aus dem § 2 Abs. 4 Satz 3 FPV (\"Hierbei ist eine chronologische Prüfung vorzunehmen\"). Ebenfalls wird in den \"Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung\" Punkt 1 und Punkt 5 darauf hingewiesen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo di-stei,

    der folgende Satz bezieht sich zwar noch auf die KFPV 2004, ist aber meines Wissens nach immer noch gültig:
    [f2]Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig.[/f2]
    Aus \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004\" des BMGS.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach