Guten Tag zusammen,
es ist auffällig, dass die OPS-Kodes für die psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen grundsätzlich mit Einschränkungen im Bezug auf die Berufsgruppen versehen sind, nur der Kode 9-640 nicht.
Eine Nachfrage beim DIMDI ergab, dass die im Kode 9-640 genannte Betreuung nur durch Personen mit abgeschlossener Aubildung für die Kodierung berücksichtigt werden kann. Damit fallen z.B. die Krankenpflegeschüler weg.
Außerdem zählen nur die Tätigkeiten, die direkt mit oder am Patienten durchegeführ wurden, d.h. eine reine Bewachung zählt nicht mit.