1:1 Behandlung allgemein

  • Guten Tag zusammen,

    es ist auffällig, dass die OPS-Kodes für die psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungen grundsätzlich mit Einschränkungen im Bezug auf die Berufsgruppen versehen sind, nur der Kode 9-640 nicht.
    Eine Nachfrage beim DIMDI ergab, dass die im Kode 9-640 genannte Betreuung nur durch Personen mit abgeschlossener Aubildung für die Kodierung berücksichtigt werden kann. Damit fallen z.B. die Krankenpflegeschüler weg.
    Außerdem zählen nur die Tätigkeiten, die direkt mit oder am Patienten durchegeführ wurden, d.h. eine reine Bewachung zählt nicht mit.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von TWaK:
    Eine Nachfrage beim DIMDI ergab, dass die im Kode 9-640 genannte Betreuung nur durch Personen mit abgeschlossener Aubildung für die Kodierung berücksichtigt werden kann. Damit fallen z.B. die Krankenpflegeschüler weg.

    Wenn das so gewollt wäre, dann hätte es auch so in den OPS geschrieben werden müssen. \"Person\" ist keine Berufsgruppe! In anderen Kodes war es auch kein Problem, die Berufsgruppen wiederholt zu bennen. Wenn hier keine Berufsgruppe und keine Ausbildungsstatus benannt ist, dann gibt es dahingehend auch keine Einschränkung.

    Erstens kann es nicht sein, dass man nur durch Nachfragen beim DIMDI korrekt kodieren kann und zweitens gibt es vom Dimdi ja auch inzischen widersprüchliche Aussagen z. B. zum Thema Intensivbehandlungskriterien. So lange das DIMDI solche Aussagen nicht als offizielle Ergänzung oder wenigstens als FAQ veröffentlicht (wie in anderen Fällen durchaus geschehen), sind sie nicht verbindlich!


    Zitat


    Original von TWaK:
    Außerdem zählen nur die Tätigkeiten, die direkt mit oder am Patienten durchegeführ wurden, d.h. eine reine Bewachung zählt nicht mit.

    Im OPS steht als Definition der 1:1 Betreuung, dass eine Person einen einzelnen Patienten ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut

    Auch hier gilt für mich lediglich der strenge Wortlaut des OPS. In anderen OPS werden mögliche Therapieverfahren benannt, hier steht lediglich die \"Betreuung\". Betreuen ist etwas anderes als therapieren. Und bei einem fixierten Patienten aufzupassen, dass er sich nicht selbst verletzt, fällt für mich eindeutig unter die \"Betreuung\".

    Wenn das DIMDI oder ein Autor des OPS anderer Meinung ist, dass muss das zukünftig auch so we gemeint im OPS stehen. Regeln sind dafür da, dass sich alle daran halten, das geht aber nur, wenn diese Regeln eindeutig sind und auch das geregelt ist, was mit der Regel beabsichtigt war. Das müssen dann eben auch das DIMDI oder die Autoren dieser Regeln durch diese Diskussion hier lernen. Deshalb sind wir ja auch noch in der Lernphase.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Guten Tag Herr Schaffert,

    Was die Definition, die Aussage des Kodes und Regeln betrifft, bin ich Ihrer Auffassung.

    In der Tat fand ich es zunächst etwas merkwürdig, dass im Gegensatz zu den anderen Kodes in 9-640 mit der Wortwahl „Person“ keine Einschränkungen in den Berufsgruppen vorhanden sind. Mit „Betreuung“ wurden die Tätigkeitsfelder erweitert, so dass z.B. der Aufwand der Pflegekräfte mehr berücksichtigt werden kann als die Behandlung.
    In Gesprächen stellte sich in diesem Zusammenhang besonders den Pflegekräften die Frage, ob eine Überwachung eines fixierten Patienten auch zur Betreuung gehört. Hierzu gab es verschiedene Ansichten.

    Um es ein wenig auf die Spitze zu treiben, könnte nach dem Wortlaut dieses Kodes eine Putzfrau auf einen fixierten Patienten aufpassen und ihm ggf. ein Glas Wasser reichen - und dieses wäre bei Erfüllung der Mindestmerkmale als eine erbrachte Leistung kodierbar. Das ist wahrscheinlich vom DIMDI bzw. vom Verfasser nicht so gewollt bzw. gemeint. Meiner Ansicht nach öffnet dieser Kode für findige Männchen Tür und Tor, um teilweise unsachgemäße Kodierung vorzunehmen, was ich grundsätzlich niemanden unterstellen möchte.

    Im Großen und Ganzen sind die Psych-OPS weitgehend unkommentiert, die FAQ auf der Internetseite des DIMDI fällt eher mager aus, so dass Fragen an das Institut oder Fachgesellschaften nötig sind. Viel schlimmer ist es jedoch, dass, wie dieses Beispiel zeigt, die Antworten vom DIMDI ein anderes Bild abgeben können, als das, was im Kode steht. Im Gegenzug wird eine korrekte Kodierung von den Kliniken erwartet. Es wäre besonders in der Lernphase wünschenswert, wenn neben den Kodierrichtlinien auch andere amtliche oder offizielle Beiwerke wie Kommentare vorhanden wären, um zumindest Missverständnisse zu reduzieren, wenn die Regeln dehnbar formuliert sind.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Schönen guten Tag Herr TWaK

    Zitat


    Original von TWaK:
    Es wäre besonders in der Lernphase wünschenswert, wenn neben den Kodierrichtlinien auch andere amtliche oder offizielle Beiwerke wie Kommentare vorhanden wären, um zumindest Missverständnisse zu reduzieren, wenn die Regeln dehnbar formuliert sind.

    Ich stimme Ihren Ausführungen weitgehend zu, genau in dieser Schlussfolgerung bin ich jedoch anderer Auffassung. Wir brauchen nicht noch (mehr) Kommentare, denn diese sind letztlich immer Interpretationen der Autoren und je nach dem aus welcher Ecke der Autor kommt auch entsprechend gefärbt.

    Was ich fordere ist, dass die Fachgesellschaften, die Gremien und das DIMDI ihre Aufgaben handwerklich korrekt machen und die Kodes so klar, unmissverständlich und vor allem ohne Widersprüche formulieren! Dann wird den freien Interpretationen die Grundlage entzogen und auch die (rechtlich unverbindlichen) Kommentare werden überflüssig. Dass hier auch eine Lernkurve vorliegt und nicht von Anfang an alles perfekt sein kann, ist mir klar. Gleichzeitig finde ich allerdings, dass die Psych-OPS bisher nach meiner Wahrnehmung einige recht grobe handwerkliche Mängel gezeigt haben.

    Dass hier die Mitarbeiter des DIMDI letztlich nur umsetzen, was in den Gremien beschlossen wird, ist mir klar. Dennoch wünsche ich mir dann von diesen Mitarbeitern, dass sie sich in die Formulierung mit einbrigen und den Gremien aus ihrer Erfahrung heraus Hinweise geben, wo Formulierungen missverständlich sind. Vermutlich geschieht das ja auch, offensichtlich jedoch erst im Nachhinein.

    Was ich jedoch vor allem erwarte ist, dass wenn eine Formulierung im OPS sich als unklar und missverständlich herausstellt, die Mitarbeiter des DIMDI sich hinsichtlich eigener Interpretationen und Aussagen zurückhalten und eine enstprechende, abgestimmte Klarstellung dann offiziell vom DIMDI erfolgt und veröffentlicht wird. Dass ich in der Frage der Intensivbehandlungsmerkmale beim OPS 9-61 (\"gesetzliche Unterbringung\" als alleiniges Merkmal\" ) trotz ausdrücklichen Bittens keine schriftliche Stellungnahme bekommen habe und trotz meines Hinweise an das DIMIDI auf unterschiedliche Aussagen von Mitarbeitern des DIMDI zu diesem Thema noch immer keine offizielle Stellungnahme vorliegt, bringt mich ein wenig in Schwingung. (siehe OPS211 - Intensivmerkmale)

    Und deshalb werde ich hier im Forum - von dem ich denke, dass es einen Teil der interessierten Fachöffentlichkeit und vor allem einen Teil der Anwender repräsentiert - immer wieder die Verschlüsselung anhand des OPS-Wortlautes propagieren. Nur wenn so verschlüsselt wird, wie es im OPS steht, bekommen DIMDI und Fachgesellschaften auch mit, dass hier Maßnahmen verschlüsselt werden, die vielleicht so gar nicht gemeint waren.

    Und daher propagiere ich auch weiterhin, dass jede Person (also auch die Putzfrau) die verschlüsselbare Leistung einer 1:1-Betreuung erbringen kann, wenn diese Maßnahme indiziert und ärztlich angeordnet ist, diese Person dafür eingesetzt wird und eine entsprechede Dokumentation der Maßnahme vorliegt.

    Wenn dies mit diesem OPS so nicht gemeint war, dann muss aus meiner Sicht eine offizielle und öffentliche Klarstellung dazu erfolgen und der OPS in der nächsten Fassung entsprechend geändert werden.

    Für den nächsten OPS können und sollten wir unsere Kritik und Anregungen auch in das Vorschlagsverfahren einbringen:
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…/news_0114.html

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Guten Tag zusammen,

    da es 2011 keine 2:1 Behandlung mehr gibt, stellt sich bei uns die Frage, wie nun eine -wenn auch selten vorgkommende- Betreuung durch gleichzeitig zwei MA kodiert werden kann. Spräche etwas dagegen, daß Zeiten, an denen gleichzeitig zwei Personen einen Patienten betreuen, verdoppelt werden?

    Vielen Dank für Rückmeldungen aus anderen Häusern.

    Freundliche Grüße

    Eva Rahlke

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo Frau Rahlke,
    in dem Psychiatrie Modul mit dem wir die OPS Kodes erfassen wird automatisch bei Eingabe von 2:1 Betreuung der 1:1 Kode mit Verdopplung der Zeit generiert. Aber ich denke, auch das ist eine Interpretation die so nicht im OPS steht.
    Viele Grüße
    Suse

  • Hallo allerseits!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Was ich fordere ist, [...]
    Was ich jedoch vor allem erwarte ist, [...]
    Und deshalb werde ich hier im Forum immer wieder die Verschlüsselung anhand des OPS-Wortlautes propagieren. Nur wenn so verschlüsselt wird, wie es im OPS steht, bekommen DIMDI und Fachgesellschaften auch mit, dass hier Maßnahmen verschlüsselt werden, die vielleicht so gar nicht gemeint waren.


    @ Herr Schaffert, Respekt für Ihr Engagement und Ihre Fachkenntnis! Dennoch sollten Sie meiner Meinung nach nicht hier im Forum Anwendern Ratschläge aus didaktischen Gründen gegenüber dem DIMDI erteilen.

    Ich finde, daß man hier auch den Kontext berücksichtigen sollte, eine rein buchtabentreue Interpretation reicht hier nicht. Im Zusammenhang betrachtet, ergibt sich meiner Ansicht nach, daß auch für die Zusatzinformationen gilt, daß für die Leistungserbringer ihrer Tätigkeit entsprechende Ausbildungsstände und Gehaltsstufen verlangt werden, wie bei den Komplexkodes 9-60 bis 9-63 beschrieben.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hi zusammen!

    Zitat

    Original von Suse: in dem Psychiatrie Modul mit dem wir die OPS Kodes erfassen wird automatisch bei Eingabe von 2:1 Betreuung der 1:1 Kode mit Verdopplung der Zeit generiert. Aber ich denke, auch das ist eine Interpretation die so nicht im OPS steht.


    @ Suse, dieses Vorgehen läßt sich meiner Ansicht nach nicht aus dem OPS-Katalog ableiten, dort ist nur noch eine 1:1-Betreuung vorgesehen. Warum die 2:1-Betreuung gestrichen wurde, verstehe ich allerdings nicht, jemand kenntnisreicheres vielleicht?

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac,

    Zitat


    Original von TicTac:
    Dennoch sollten Sie meiner Meinung nach nicht hier im Forum Anwendern Ratschläge aus didaktischen Gründen gegenüber dem DIMDI erteilen.

    Ich denke, da verstehen Sie mich nicht ganz richtig, deshalb zur Klarstellung:

    1.
    Das ich bei der Verschlüsselung grundsätzlich und insbesondere bei den Komplexkodes in Somatik und Psychiatrie eng nach dem Wortlaut der Klassifikationen gehe, resultiert aus der Erfahrung (aus der Somatik) dass so eine einheitliche Verschlüsselung möglich ist. Insbesondere bei der Rechnungsprüfung ist diese dann auch gut und nachvollziehbar zu vertreten und wird auch anerkannt. Der MDK fordert von uns, dass wir die in den Klassifikationen angegebenen Voraussetzungen exakt erfüllen. Genau so sehe ich nicht genannte Elemente dann auch nicht als Voraussetzungen an. In dem Augenblick, in dem eine oder die andere Seite anfängt zu argumentieren, dass etwas gemeint sein könnte was nicht dort steht, ist der freien Interpretation und damit Konflikten Tür und Tor geöffnet. Vor allem deshalb bleibe ich dabei, dass genau das gilt, was in den Klassifikationen steht - nicht mehr und nicht weniger!

    2.
    Der OPS wird sich für die Psyhiatrie in den nächsten Jahren noch ändern und weiter entwickeln. Es macht für mich keinen Sinn, gegenüber meinen Mitarbeitern oder hier im Forum allein die Inhalte der jetzt besehenden Kodes zu vermitteln. Es geht eher darum, die Arbeit mit dem OPS grundsätzlich darzustellen.

    3.
    Ich mache also keine Aussagen hier, nur um dem DIMDI eine Botschaft zukommen zu lassen, sondern das ist allenfalls ein zusätzlicher Aspekt. Allerdings ist das m.E. auch nicht zu unterschätzen. Wenn wir nämlich Anfangen, mangelhaft formulierte oder aus unserer Sicht unzureichende Kodes so zu interpretieren, dass wir sie trotzdem für uns anwenden können, fehlt auch der Anreiz bzw. überhaupt die Kenntnis bei den Verantwortlichen darüber, dass hier ein Handlungsbedarf besteht. Das ist auch nicht der einzige Weg dazu, sondern ich werbe vielmehr auch dafür, sich am Vorschlagsverfahren zu beteiligen.


    Zitat


    Original von TicTac:
    Im Zusammenhang betrachtet, ergibt sich meiner Ansicht nach, daß auch für die Zusatzinformationen gilt, daß für die Leistungserbringer ihrer Tätigkeit entsprechende Ausbildungsstände und Gehaltsstufen verlangt werden, wie bei den Komplexkodes 9-60 bis 9-63 beschrieben.

    Das sehe ich nicht so. Formal, weil es nicht so bei den Zusatzkodes steht, wohl aber bei den Komplexkodes. Wäre es so gemeint, müsste es meiner Ansicht nach da stehen. Alles andere ist Interpretation.

    Auch inhaltlich denke ich, dass es keinen Sinn macht, bei der 1:1 Betreuung ausschließlich Personal mit einer abgeschlossenen Ausbildung zuzulassen. So wie ich das aus unserer Klinik und auch aus vielen anderen Kliniken höre, mit denen ich kontakt habe (und das sind auch außerhalb des Forums eine ganze Menge), geht es bei der 1:1 Betreuung vor allem darum, den Patienten oder seine Umwelt zu schützen - und zwar nicht therapeutisch (das wäre eher die Krisenintervention) , sondern physisch. Und dazu brauche ich andere Voraussetzungen, als die Berufsausbildung. Da würde ich als Kriterium dann besser ein absolviertes Deeskalationstraining oder ähnliches fordern.

    Ich werde jedenfalls dabei bleiben und dies hier und an anderen Stellen auch so verteten: Der OPS sollte gerade bei Komplex-OPS eng am Wortlaut angewendet werden und Interpretationen oder nicht im OPS aufgeführte Analogschlüsse sollten so weit als möglich vermieden werden.


    Übrigens spiegelt diese Diskussion auch ein grundsätzliches Problem der Komplex-OPS wieder: Hätte man die in der Psychiatrie angewendeten Maßnahmen als einzelkodes aufgeführt, hätte man sich viele Ausführungen und Mindesvoraussetzungen sparen können, weil die entsprechenden Therapien medizinisch definiert sind. Genau so, wie einem Chirurgien klar ist, was eine Appendektomie ist, ist es wohl auch einem Psychiater oder Psychologen klar, was eine Psychotherapie ist.

    Die Komplex-OPS mit ihren vielen Worten und Mindestvoraussetzungen sollen bestimme Qualitätsmaßstäbe setzen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Anwendung in der Somatik und Diskussionen hier zeigen, dass nun der Anreiz besteht, die Mindesvoraussetzungen gerade so formal zu erfüllen. Alles, was darüber hinaus geht, kostet nur mehr Geld. Dies wiederum führt dazu, dass die Spirale der Mindestvoraussetzungen weiter gedreht wird - siehe Komplexbehandlung des Schlaganfalls.

    Meines Erachtens ist hier von vornherein der falsche Weg eingeschlagen worden. Viel einfacher - sowohl für die Klassifikationsverantwortlichen als auch für uns als Anwender - wäre es aus meiner Sicht gewesen, die einzelnen Therapieformen und sonstige Leistungen als einzelne Kodes abzubilden. Komplexe Leistungen hätten dann über die Kombination von Kodes innerhalb der Grouperlogik abgebildet werden können. So geschieht dies z. B. in der Somatik bei komplexer oder mehrzeitiger Frakturversorgung. Ich fürchte jedoch, das der einmal betretene Weg nicht mehr verlassen wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert und alle zusammen,

    Zitat

    Original von R. Schaffert: ich werbe vielmehr auch dafür, sich am Vorschlagsverfahren zu beteiligen.

    Das ist ein sehr guter Hinweis. Könnten Sie Sie noch einmal zum besseren Verständnis erläutern, wie man sich daran beteiligen könnte?

    Zitat

    Original von R. Schaffert: geht es bei der 1:1 Betreuung vor allem darum, den Patienten oder seine Umwelt zu schützen - und zwar nicht therapeutisch (das wäre eher die Krisenintervention) , sondern physisch. Und dazu brauche ich andere Voraussetzungen, als die Berufsausbildung. Da würde ich als Kriterium dann besser ein absolviertes Deeskalationstraining oder ähnliches fordern.

    Eine 1:1-Betreuung sollte man aus meiner Sicht nicht einer ungelernten Kraft überlassen. Eine suizidale Borderlinerin in die Chirurgie begleiten, einen Patienten mit floridem Wahn auf der Station beruhigen, einen agitierten Demenzpatienten strukturieren, dazu gehören eine auf Erfahrung gründende Antizipationsfähigkeit und ein professionell geschultes Feingefühl, neben der genauen Kenntnis der Krankheitsbilder und der gerade erforderlichen Interventionen. Auch einen fixierten Patienten zu überwachen kann man nicht einfach einer ungelernten Kraft oder einem allzu jungen Azubi überlassen, alleine schon nicht, um auch den Mitarbeiter vor seelischen Schäden zu bewahren. Dies habe ich jetzt nicht aus dem OPS-Katalog abgeleitet, sondern rein fachlich-inhaltlich begründet.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: grundsätzliches Problem der Komplex-OPS ... Viel einfacher wäre es aus meiner Sicht gewesen, die einzelnen Therapieformen und sonstige Leistungen als einzelne Kodes abzubilden.

    Hier stimme ich Ihren interessanten Ausführungen voll zu.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Tag,

    ich möchte Herrn Schaffert und TicTac sehr für Ihre Statements danken, da Sie sehr gut wiederspiegeln, daß Kodierung auch unmittelbar Überlegungen zu Behandlungsformen und Behandlungsqualität auslösen können. Es wäre sicher nicht im Sinn der Entwickler des Entgeltsystems, wenn - überzeichnet formuliert - eine fehlende professionelle Mindestvoraussetzung einer scheinbar kostengünstigen 1:1 Behandlung zu nicht mehr aktuellen Standards entsprechender stationärer psychiatischer Pflege/Therapie führen würde . Ich hoffe nicht, daß dadurch Errungenschaften moderner Psychiatrie - quasi durch die Hintertür - gefährdet werden. Wie Herr Schaffert schon sagte, löst dies eine unselige Spirale der Mindestvoraussetzungen aus, ist aber wohl nicht zu vermeiden.

    Eine ganz banale Anmerkung zur Frage des Ausbildungsstandes: Impliziert die Bezeichnung \"multi p r o f e s s i o n e l l e Behandlung\" (=1. Mindestvoraussetzung für 9-64) nicht schon eine entsprechend b e r u f l i c h e Qualifikation (eben nicht Auszubildende)? Wenn das bei der Erstellung des Kodes so beabsichtigt war, ist es wünschenswert, wenn es bei der nächsten Fassung eine explizite Nennung zu finden wäre.

    Ein schönes Wochende und freundliche Grüße

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin