Psychiatrie und ZE

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben gerade einen Patienten auf einer psychiatrischen Station (17d), der ein sehr kostenintensives Chemotherapiemedikament benötigt. Im Rahmen der 17d- Kostenerstattung sind diese ja leider nicht abrechenbar. Andererseits sind den Bundespflegesatzpauschalen die Kosten für die psychiatrische Behandlung zu Grunde gelegt, nicht (Mehr-)Kosten für somatische Behandlungen. Wie handhaben Sie das in Ihren Häusern? Lösen Sie das über Einzelabsprachen mit den Kostenträgern, ggf. Verlegungen in 17b- Bereiche oder Entlassung/ Wiederaufnahme? Oder übernehmen Sie die Mehrkosten zu Lasten der Klinik? Ich freue mich sehr über eine kurze Rückinfo. Danke!

    mfG
    NZi

    PS: Sehen Sie perspektivisch im Zuge des Entgeltsystems Veränderungen in dieser Richtung?

  • Hallo NZi,

    wie Sie völlig richtig bemerkt haben, wird im psychiatrischen Bereich noch nach Bundespflegesatzverordnung abgerechnet.
    Die Möglichkeit, Zusatzentgelte abrechnen zu können, wurde m.E. erst mit Einführung der DRGs geschaffen. Deshalb gilt diese Abrechnung leider noch nicht für die Psychiatrie.
    Wenn es mit der psychiatrischen Grunderkrankung vereinbar ist, verlegen wir den Pat. für die Dauer der Chemo in die jeweilige somatische Abteilung bzw. anschließend in die Psychiatrie zurück.
    Allerdings ist diese Verlegung nicht immer vertretbar, so dass es auch vorkommt, dass z.B. Dialysen nicht separat abgerechnet werden können, weil der Patient nicht verlegungsfähig ist.

    Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass ZEs und NUBs von Anfang an eine Rolle im neuen Entgeltsystem spielen.

    Freundliche Grüße RoMi

  • Hallo NZi,

    um was für eine Größenordnung geht es denn bei dem benötigten Chemotherapeutikum? Ich gehe davon aus, daß der Pflegesatz eine Art Pauschale darstellt, die mal etwas zu viel, mal zu wenig ist für die Kosten, die ein Patient verursacht. Dieser Ihr Patient gehörte dann zu der Gruppe, bei welcher der pauschale Pflegesatz nicht alle Kosten abdeckt. Wäre allerdings das Chemotherapeutikum so teuer wie sieben Pflegesatztage, dann würde ich mit der Krankenkasse telefonieren, denn dann käme das Haus bei der heutigen knappen Kalkulation vielleicht doch in Schwierigkeiten.

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo TicTac,

    Die Krankenkasse teilte unsere Auffassung, dass in der Pauschale alle Aufwände rund um psychiatrie Grunderkrankung abgebildet sind, jedoch nicht solche individuellen Kosten anderer Fachgebiete. Wir haben jetzt vom Kostenträger für diesen Einzelfall eine Zusage, diese Kosten separat zu übenehmen- ist ja schon mal positiv!
    Ich hoffe dennoch, dass vielleicht eine Form der ZE des DRG- Bereichs zur Anwendung kommt und dann solche Zusatzkosten automatisiert abgerechent werden könnten...

    mit vielem Dank für die Antworten
    NZi

  • Hallo,

    gibt es die Möglichkeit ein Zusatzentgelt nach FPV Anlage 4/6 neben einer psychiatrischen vollstationären Behandlung nach Bundespflegesatz abzurechnen?

    Meiner Meinung nach ist gemäß FPV § 5 Abs. 1 (Zusatzentgelte) die Abrechnung von bundesweiten Zusatzentgelten (s.FPV) sowohl bei Fallpauschalen als auch bei Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Pflegesätze) möglich.

    Trifft das zu? Falls nein - weshalb nicht?


    Für Ihre Antwort(en) vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    rn

  • Hallo,

    die FPV gilt doch nur für § 17b KHG und nicht für dazu gehört die psychiatrische vollstationäre Behandlung nach Bundespflegesatzverordnung nicht.

    Gruß
    B.W.