Hallo liebes Forum,
wir haben gerade einen Patienten auf einer psychiatrischen Station (17d), der ein sehr kostenintensives Chemotherapiemedikament benötigt. Im Rahmen der 17d- Kostenerstattung sind diese ja leider nicht abrechenbar. Andererseits sind den Bundespflegesatzpauschalen die Kosten für die psychiatrische Behandlung zu Grunde gelegt, nicht (Mehr-)Kosten für somatische Behandlungen. Wie handhaben Sie das in Ihren Häusern? Lösen Sie das über Einzelabsprachen mit den Kostenträgern, ggf. Verlegungen in 17b- Bereiche oder Entlassung/ Wiederaufnahme? Oder übernehmen Sie die Mehrkosten zu Lasten der Klinik? Ich freue mich sehr über eine kurze Rückinfo. Danke!
mfG
NZi
PS: Sehen Sie perspektivisch im Zuge des Entgeltsystems Veränderungen in dieser Richtung?