Verrechnung nach 3 Jahren - was tun?

  • Elsa,

    es gibt durchaus Landesverträge mit der Verrechnungsmöglichkeit, oder halt -wie hier in NRW- ohne Verrechnungsmöglichkeit.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo DRG-Rowdy,
    das sehe ich nicht so - siehe in meinem Beitrag weiter oben - Die Verrechnung ist in BaWü ausdrücklich statthaft. Und das Gericht wird in diesem Fall eine fachliche Prüfung durchführen müssen.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,
    den Aspekt mit BaWü hatte ich nicht mehr vor Augen, da wir in NRW diese Möglichkeit (offiziell) nicht haben.
    Daher würde ich als KK auch aufrechnen. Allerdings nicht erst nach 3 Jahren sondern zeitnah.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo Herr Schaffert,
    hallo Herr Merguet,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich bin noch neu in diesem Bundesland (BaWü) und mache mich gerade mit den Landesverträgen vertraut. Es gibt den Passus:\"Bei Beanstandungen sachlicher oder rechnerischer Art kann der Differenzbetrag verrechnet werden.\"

    In meinem alten Bundesland gab es ein Verrechnungsverbot (was aber viele Kassen nicht davon abhielt, trotzdem zu verrechnen). Leider werden ja rechtliche / vertragliche Vorgaben durch konsequente Verstöße langsam aufgeweicht, so dass irgendwann niemand mehr weiß, was Recht und was Faustrecht ist.

    Beste Grüße
    NV

    P.S. da kamen zahlreiche posts, während ich geschrieben habe. Danke an Hr. Bauer für den Hinweis, dass auch Rückforderungen beklagt werden können. Das war mir neu.

  • Hallo NuxVomica,
    tja, ist schon eine komplizierte Sache mit den Landesverträgen.
    Zum Thema Faustrecht gab es gestern abend einen recht guten Western im ZDF. Zum Thema Aufrechnen trotz Verbot gibt es Sozialgerichte. Jede KK wird es sich dann zukünftig zwei Mal überlegen, ob sie aufrechnet, wenn das Sozialgericht ohne fachliche Prüfung wegen formaler Fehler gegen sie entscheidet.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Nux Vomica,
    die Verrechnung nach 3 Jahren ist in ihrem jetztigen Bundesland nicht ungewöhnlich und sie werden sich daran gewöhnen. Die Zweit- und ggf. Drittgutachten ziehen sich oft schon über mehrere Jahre hin. Entscheidend ist die 4 jährige Verjährungsfrist.
    Wir klagen auch erst, wenn wir das Geld nicht mehr haben - vorher haben wir ja auch keinen echten Grund.
    @Hr. Bauer
    Es ist immer eine bessere Möglichkeit den Fall im direkten Gespräch zu lösen. Leider muss ich feststellen, dass je größer die Kassenverbünde werden die Entscheidungskometenzen und auch der Wille zum Gespräch bei den Kostenträgern abnimmt. Mag es an zentral gesteuerten Direktiven liegen, oder daran, dass eine Rechtabteilung weit entfern sich der Sache annimmt. Es wird bei uns aber zunehmend anonymer und nicht unbedingt qualifizierter.

    Gruß Elsa

  • Hallo Elsa,
    da haben Sie wahrscheinlich recht. Wir sind eine relativ kleine Einheit und können dafür alles selbst entscheiden. Bin wie ein kleiner König hier vor Ort! :biggrin:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von DRG-Troll:
    Gerne wiederhole ich mich nocheinmal: Den Fall einfach aussitzen ist weder Kollegial, noch werden Sie damit bei den zuständigen Richtern auf wohlwollendes Verständnis stoßen. So wie Herr Schaffert und das BSG es auch sieht: Es sollte ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kostenträger und Leistungsträger bestehen.

    Aussitzen ist da fehl am Platze! Einfach den Hörer in die Hand nehmen und das Gepräch suchen wirkt oft Wunder.

    DRG-Troll:
    Ich verstehe nicht, warum Sie dies an das Krankenhaus adressieren. Wenn hier jemand etwas ausgesessen hat, dann die Krankenkassen. So lange das Geld beim Krankenhaus auf dem Konto ist, sehe ich aus Sicht des Krankenhauses keinen Handlungsbedarf. Üblicherweise setzen die Krankenkassen mit Ihrer Aufforderung, die Rechnung zu ändern, eine Frist. Wenn die Frist abgelaufen ist, ohne dass das Krankenhaus die Rechnung von sich aus ändert, hätte die Krankenkasse unmittelbar danach aufrechnen können. Dies wäre für mich vollkommen nachvollziehbar gewesen.

    NuxVomica:
    Dass die Krankenkasse es erst nach drei Jahren macht, ist meines Erachten formal nicht zu beanstanden (da innerhalb der Verjährungsfrist) . Es gibt auch ein Urteil dazu, dass die Krankenkassen das grundsätzliche Recht zur Aufrechnung haben. Einzig im Hinblick auf den vom BSG formulieren Grundsatz von Treu und Glauben wäre die späte Aufrechnung kritisch. Allerdings - wie gesagt - wäre dies als alleiniges Argument für mich nicht ausreichend.

    Wenn das Gespräch mit der Krankenkasse - das natürlich immer und zu jedem Zeitpunkt geführt werden sollte - nichts fruchtet, dass muss der Fall inhaltlich vor Gericht. Wenn Sie sich Ihrer inhaltlichen Argumentation doch nicht so sicher sind oder wenn die Dokumentation eher dünn ist, dann wäre es besser, die Aufrechnung zu akzeptieren.

    Zusammengefassst: Weder dem Krankenhaus, noch der Krankenkasse ist juristisch oder gar moralisch etwas vorzuwerfen. Allenfalls der Zeitraum zwischen Aufforderung und Aufrechnung könnte im Hinblick auf Treu und Glauben ein - allerdings eher schwaches - Argument sein.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert,

    wir sind uns ja offensichtlich einig, dass die Verrechnung der Kasse im Rahmen der gesetzlichen Regelung erfolgt ist.

    Allerdings sehe ich tatsächlich das Krankenhaus am Zug, wenn die Krankenkrankasse eine Rückforderung stellt.

    Es ist mir einfach nicht verständlich, weshalb es immer noch Leistungserbringer gibt, die sich Kontraproduktiv gegenüber einer Zusammenarbeit zeigen. Ein freundlicher und kollegialer Austausch ist das A & O einer fähigen Rechts- und Geschäftsbeziehung.

    Viele Grüße aus Wiesbaden in den benachbarten Main-Kinizig-Kreis

  • Nun aber mal langsam DRG-Troll,
    wir sind uns hier im Forum überwiegend einig, dass alle Spieler auf dem Feld des Gesundheitswesens das Beste wollen und nur einzelne aus der Art schlagen. Und vor allem, dass es diese einzelnen auf allen Seiten gibt. Die \"moralische Pflicht\" zur Kommunikation alleine auf seiten des Leistungserbringers zu sehen halte ich für einseitig.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,
    konkreter Fall aus meiner Praxis:
    Patient wir behandelt, Rechnung wird bezahlt und geprüft.
    MDK sagt Kodierung falsch, KH sagt Kodierung richtig.
    diverse Widersprüche etc.
    Dann Entschluß des KHs den Fall gerichtlich klären zu lassen und Übergabe an den Anwalt.
    Der sagt: \"so lange die Kasse nicht verrechnet und Sie (also das KH) das Geld haben, besteht kein Handlungsbdearf und auch keine Handlungsmöglichkeit. Sie müssen auf die Verrechnung warten.\"

    Andererseits:
    wenn die Kasse sich so sicher ist, warum klagt sie dann nicht?

    Ich bin jetzt von einer Kasse verklagt worden, wegen nicht vorgenommener Fallzusammenlegung. Ist auch eine ganz neue Erfahrung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch