Hallo Gemeinde,
es geht um einen Fall aus 2007, der fristgerecht geprüft wurde, Gutachten mit Kürzung, Kasse schickt eine Rückforderung (wir sollen die Rechnung korrigieren).
Das haben wir nicht getan, sondern abgewartet.
Erst im Dezember 2010 hat die Kasse den Fall nun verrechnet.
Wir sind in BaWü, der Landesvertrag sieht vor, dass \"Einwendungen gegen die Abrechnungen nur innerhalb von 6 Mon. nach Rechnungszugang\" gemacht werden können. Allerdings hat uns das Schreiben mit der Rückforderung bzw. der Aufforderung zur Rechnungskorrektur innerhalb dieser 6 Monate erreicht.
Frage: gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen eine Verrechnung nach so langer Zeit, könnte man z.B. mit dem längst abgeschlossenen Geschäftsjahr oder anderen Fristen argumentieren?
Vielen Dank
Beste Grüß
NV