Fallzusammenlegung in diesem fall??

  • Hallo Hr. Selter,
    nichts für ungut aber ich möchte es gerne selbst entscheiden, welche Diskussionen ich für sinnvoll halte und welche nicht.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nichts für ungut, Herr Bauer. Ich entscheide weiterhin in meiner Funktion als Moderator, wann und wem ich den Hinweis darauf gebe, dass nach meiner Meinung Inhalte einer Diskussion wenig zielführend sind.

  • Hallo miteinander,

    ich möchte hierzu nach Ostern doch auch mal noch meinen Senf hinzugeben.
    Auch wenn in den geschilderten Fällen (übersehene Frakturen- wo auch immer), die anscheinend doch nicht so selten sind, wie man denken mag, die Regelungen zur FZ nach §2 FPV nicht greifen, dann gibt es ja immer noch die nicht abgeschlossene Behandlung nach §1 Abs.7. Diese kann doch nicht so schnell negiert werden, auch wenn Her Schaffert den Wortlaut hier in einem anderen Thread schon mal formal auseinandergenommen hat.
    Ich würde in einem Fall, wo die Fraktur im ersten Aufenthalt \"übersehen\" wurde genau prüfen, ob hier wirklich kein Anhalt bei sorgfältiger und indizierter Diagnostik bestand, bzw gerade beim SHT kein Grund für CT vorlag. Dann kann ich mir das \"Übersehen\" vorstellen. Ansonsten bleibt die Frage nach einem Haftungsschaden im Hintergrund und wollen wir das auch bei getrennten Sachverhalten (Abrechnung und Haftung) wirklich vorm SG diskutieren?

    Schöne neue Arbeitswoche.

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Neiser,

    der Begriff der \"nicht abgeschlossenen Behandlung\" in § 1 Abs. 7 bezieht sich ausschließlich auf die Beurlaubung. Ich denke, wir alle gehen davon aus, daß im o. g. Fall keine Beurlaubung vorgelegen hat.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • hallo forum!

    Ich verstehe das nicht mehr.
    Warum gibt sich Herr Selter soviel mühe, die letzten hier verbliebenen KK-mitarbeiter aus dem forum zu drängen?

    Es genügte zu sagen, in diesem forum wären nur beiträge von Kh-seite erwünscht.

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ETgkv,

    mir ist nicht ganz verständlich, was Sie damit sagen wollen. Niemand will, ich schon gar nicht, Krankenkassenmitarbeiter aus dem Forum drängen. Ich habe lediglich angemerkt, dass hier die Formalien ganz klar sind und diese Fälle nicht zusammenzuführen sind. Mir ist es dann unbegreiflich, warum man eine andere Diskussion um Inhalte eröffnet, die dann gerade \"Anfänger\" wieder verunsichert und sie dann ggf. sich wieder auf unnötige Diskussionen mit Kostenträgern einlassen, um Fälle zusammen zu legen, die einfach nicht zusammen zu legen sind. Mehr habe ich nicht gesagt. Was dann die Reaktion von Herrn Bauer betrifft, muss ich feststellen, dass diese wohl nicht in dieser Art nötig war. Weder habe ich ihm vorgegeben, was er persönlich für richtig halten soll, noch sonst etwas persönlich Angreifendes formuliert. Vielleicht überdenken Sie Ihre haltlosen Vorwürfe in diesem Kontext und bringen nicht eine völlig unnötige Schärfe in diese Diskussion.

  • Guten Morgen zusammen,
    um den Formalien die Ehre zu geben: Diese Fälle sind nicht formal zusammen zu führen. Und das war ja auch schließlich die Fragestellung und nichts anderes. Dass die getrennte Abrechnung dieser beiden Fälle vor dem Sozailgericht Bestand hätte wage ich sehr stark zu bezweifeln. Aber darauf kommt es wohl nicht an. Ich würde Anfängern lieber eine Abrechnungsweise ans Herz legen, die auch gerichtsfest ist.
    Meine Reaktion war sehr wohl nötig und angemessen. Es kommt hier im Forum tagtäglich vor, dass sich Threads infolge angeregter Diskussion in eine andere Richtung entwickeln, als dies der Titel des Threads vielleicht nahelegt. Nichts anderes war hier der Fall. Die geführte Diskussion grundlos abzubrechen empfinde ich hier als unangemessen und unnötig.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    bitte einfach mal oben Dargestelltes noch mal lesen und feststellen, dass weder etwas abgebrochen, noch sonst etwas anderes in dieser Art formuliert wurde. Dass es in diesen Fall wenig zielführend ist, eine erneute allgemeine Diskussion um \"Gerechtigkeit\" zu führen und damit wieder die \"Rechtmäßigkeit\" der getrennten Abrechnung prinzipiell in Frage zu stellen, ist nun mal ganz sicher meine Meinung. Herr Balling wies auch schon völlig zu Recht auf andere Sachverhalte mit Nachteilen für die KHs hin.

    Zitat


    Original von RolandBalling:
    Aber wie hier im Forum schon öfter bemerkt wurde, ist die Frage der Fallzusammenlegung einer der wenigen Punkte im DRG-System, der weitgehend erschöpfend über formale Kriterien geregelt wurde. Und formal (gemäß FPV) ist hier eben keine Zusammenlegung erforderlich.
    Denken Sie nur an Fallzusammenlegungen gemäß der Abfolge medizinisch-operativ innerhalb von 30 Tagen, bei denen medizinisch keinerlei Zusammenhang besteht. In solchen Fällen frage ich mich auch immer, weshalb ich den Kostenträgern einen Fall gönnen soll – mais c´est la vie.


    Wie Sie den Ausgang vor einem SG in so einem Fall beurteilen können, vermag ich nicht einzuschätzen. Haben Sie denn schon so einen Fall mit rechtskräftigen Urteil? Aber, wie auch immer: Seien Sie versichert, dass ich Ihre Meinung und Kommentare sehr schätze, aber in diesem Fall hier eine klare (wie in ihrem letzten Beitrag ja dann doch formuliert) Aussage, zu der eigentlichen Frage besser gefunden hätte. Wie Sie oben ebenfalls lesen können, hat es dann diese Verunsicherung bei J. Berger gegeben, was aber hier völlig unnötig ist. Eine klare Aussage von Seiten eines Kostenträgers, dass hier keine Fallzusammenlegung erfolgt, wäre in meinen Augen angemessen gewesen. Die Frage nach \"Gerechtigkeit\" im Einzellfall ist doch wirklich müßig, nicht?

  • Hallo Hr. Selter,
    mir geht es hier überhaupt nicht um Gerechtigkeit, weil die im DRG-System nur pauschal und nicht im Einzelfall vorhanden ist. Es geht einfach darum, dass eine DRG-Fallpauschale die Vergütung für eine abgeschlossene Krankenhausbehandlung darstellt. Dies war hier nicht der Fall.
    Ich war Beteiligter bei zwei erstinstanzlichen Urteilen (die allerdings nicht rechtskräftig sind) in denen der Tenor des Gerichts jeweils ganz klar darauf abzielte, dass das KH, das eine Behandlung nicht zu Ende führt, nicht eine höhere Vergütung erhalten darf, als das KH, das die Behandlung gewissenhaft zu Ende führt. Wer will da widersprechen?

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    ..... dass das KH, das eine Behandlung nicht zu Ende führt, nicht eine höhere Vergütung erhalten darf, als das KH, das die Behandlung gewissenhaft zu Ende führt. Wer will da widersprechen?

    Jetzt drehen wir uns dann wieder im Kreis..... und da wird dann mit zweierlei Maß gemessen:
    1) Es verhält sich also so, dass im Falle einer nachträglich festgestellten schweren Verletzung Fälle zusammenzuführen sein sollen, auch wenn die Regeln gar nicht tangiert sind, aber umgekehrt, Krankenhäusern Fehlbelegung (primär oder sekundär) vorgehalten wird (und dann entsprechende Abschläge \"verrechnet\" werden), wenn Sie Patienten zur Beobachtung stationär aufnehmen, um genau so Fälle dann eben nicht zu haben.....
    2) Wenn also eine Fallzusammenlegung wie von Herrn Balling dargestellt, resultiert, sollten wohl die Kliniken klagen, weil ja ein SG die Bezahlung eines abgeschlossenen Falles fordert. Wir haben dann ja einen neuen, 2. Fall. Im Umkehrschluss sollte dann bitte dieses SG inhaltlich an seine von Ihnen dargestellte Begründung anknüpfen.

    Wir setzten dann also die Regeln außer Kraft, wenn es einem gerade halt nicht als gerecht erscheint?

    Das System ist nun mal nicht gerecht, für den Einzellfall, und von Ihnen völlig zu Recht als pauschalisierend bezeichnet (klar, ist ein Fallpauschalensystem). In solchen Fällen der Rechtsweg zu beschreiten, halte ich für das falsche Signal.
    Sind den Ihre 2 Fälle wirklich inhaltlich gleich zu setzen?

  • Hallo Hr. Selter,
    noch einmal: es geht mir hier nicht um eine wie auch immer geartete Gerechtigkeit. Es geht mir wie Ihnen um die Umsetzung der Regularien in diesem Fall der gesetzlichen Vorschriften. Die DRG-Fallpauschale ist die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehört alle Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankungfür die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. (§ 2 Abs. 2 KHEntgG) Wenn das KH diesen Leistungsinhalt nicht erbring, hat es keinen Anspruch auf eine Fallpauschale. Ich halte das für ziemlich eindeutig und werde natürlich in solchen Fällen den Rechtsweg beschreiten, weil es einfach nicht sein kann, dass ich denjenigen benachteilige, der seine Arbeit besser macht als andere.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt