Misslungene medikamentöse Geburtseinleitung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgendem Geburtsverlauf:

    Pat. wird zur Geburtseinleitung mit Cytotec stationär aufgenommen, da eine Übertragung vorliegt. In Folge dessen geht die Geburt voran (Blasensprung, zunehmende Wehen). Die Wehen bleiben konstant, reichen aber nicht aus => Oxy-Tropf wird angehangen. Es kommt zum Geburtsstillstand in der AP, mit hohem Geradstand und V.a. Missverhältnis Fet/Becken. Entschluss zur sek. Sectio. Hier zeigt sich zusätzlich noch eine Nabelschnurumschlingung.

    Meine Kodierung:

    HD:
    O63.1 Protahierte Geburt AP

    ND:
    O48.0 übertragene Schwangerschaft
    O62.1 sek. Wehenschwäche
    O69.2 Nabelschnurumschlingung
    O64.0 Hindernis durch unvollst. Drehung Kopf (Hoher Geradstand)
    O09.7! SSW
    Z37.0 Lebendg. Einling

    Ich würde nun gerne auch die O61.0 kodieren, da wir ja den Aufwand für die Geburtseinleitung hatten. Oder darf ich sie nicht kodieren, weil der Grund für den Geburtsstillstand in der AP auf die Einstellungsanomalie des Kindes zurückzuführen ist und nicht auf die medikamentöse Einleitung.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Süden
    M. Dierkes

  • Hallo,
    weder ,beide genannten Diagnosen haben das Exkl. der O61.
    Dadurch ist nach meiner Meinung die Kodierung der O61 als ND legitim, erhöhter Aufwand gleich Kodierung.

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Hallo,
    warum glauben Sie, dass die Geburtseinleitung misslungen ist? Sie hatten doch erfolgreich Wehen erzeugt und die Geburt eingeleitet. Dass die Geburt dann nicht vaginal beendet werden konnte bedeutet doch keine misslungene Einleitung, allenfalls eine misslungene vaginale Geburt.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Ziel der Einleitung war eine vaginale Geburt. Diese ist nicht erfolgt, da die Wehen nicht ausgereicht haben, die Pat. erschöpft war und zusätzlich eine Einstellungsanomalie des Kindes vorlag.

    Ich bin noch nicht allzu lange dabei und würde gerne Tipps erhalten, wann eine medikamentöse Einleitung als misslungen gilt.

    Liebe Grüße
    M. Dierkes

  • Hallo,
    die medikamentöse Geburtseinleitung ist aus meiner Sicht dann mißlungen, wenn es nicht gelingt, muttermundswirksame Wehen zu erzielen.
    Damit ist sowohl der Fall \"keinerlei Wehen erzielt\" als auch die Situation \"es tut zwar weh, der Muttermund bleibt aber geschlossen\" erfasst.
    Wenn allerdings regelmäßige Wehen nach Geburtseinleitung den Muttermund öffnen und diese Öffnung plötzlich zum Stillstand kommt oder aus anderem Grund eine vaginale Geburt unmöglich wird, ist die medikamentöse Einleitung eindeutig gelungen. Das hinzugekommene Hindernis ist entsprechend zu kodieren, die O61 entfällt.

    Gruß von Gyns-Tiger

    Gruß aus dem hohen Norden! :thumbup:
    GynsTiger

  • Hallo zusammen,

    wenn am ersten Tag Zytotec gegeben wird, aber daraus keine Wehen entstehen, jedoch am nächsten Tag nach erneuter Zytotecgabe die Entbindung erfolgt, ist dann die erste Gabe mit O61.0 misslungene medikamentöse Geburtseinleitung zu werten?

    Wir hatten ja den Aufwand mit der Medikamentengabe und der regelmäßigen CTG-Überwachung.

    Danke für die Bemühungen

    Seine

  • Hallo zusammen!
    Mir ist auch nicht ganz klar wo der Unterschied ist zwischen 'der Muttermund öffnet sich gar nicht' und 'der Muttermund öffnet sich nur gering' liegt, wenn doch in beiden Fällen trotz Wehen fördernden Medikamenten letzendlich eine Sectio erfolgen muss.
    Der Aufwand bleibt doch der gleiche und die entstandenen Kosten auch, egal ob sich nun der Muttermund gering weitet oder nicht oder ob die werdende Mutter starke Wehen hat oder nicht.

    Und die Kodierung soll doch den Aufwand wiederspiegeln und letzendlich in die passend bewertete DRG führen.

    Oder gibt es eine Diagnose, in der Art "medikamentöse Geburtseinleitung, die aber nicht für die vaginale Geburt ausgereicht hat" , mit der ich meinen Aufwand abbilden kann ?(

  • Hallo zusammen,

    meine Frage bezog sich eher darauf, ob ich die misslungene Einleitung auch kodieren darf, wenn erst nach mehrmaliger Gabe an mehreren Tagen die vaginale Entbindung erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Seine

  • Hallo Seine...

    also ich glaube dann kann man die misslungene Einleitung nicht kodieren, weil sie ja letzendlich nicht misslungen war sondern am Ende doch zur vaginalen Entbindung geführt hat.