Hallo ET.gkv
Aber ein akutes Nierenversagen ist doch kein Symptom, sondern hier eine Manifestation der Hantavirusinfektion. Deshalb kann aus meiner Sicht nicht die Symptomregel der DKR angewandt werden.
Andererseits gibt es einen Kode der sowohl den Infekt als auch die Nierenschädigung beinhaltet.
Hier kann man sich dann sicherlich streiten, ob mit diesem Kode das aktute Nierenversagen ausreichend abgebildet ist (der Kode also im Sinne eines Kombikodes anzuwenden ist) oder ob das akute Nierenversagen und die A98.5 konkurrierende Diagnosen sind.
Gruß
B.W.