• Hallo an ALLE.. ;)

    Lt. DKR muss der Aufwand größer Null sein, um eine ND kodieren zu dürfen.

    Unser Problem:
    MDK schreibt uns vor, dass bei Kodierung O24.- (Gestationsdiabetes)

    1.) mind. 3 BZ- Messungen vor der Geburt erfolgen müssen, was oft garnicht umsetzbar ist
    2.) die Patientin nachweislich Diätkost (15 BE) bis zum 1. postpartalen Tag erhält
    3.) mindestens 24 Std. postpartal 3 BZ- Messungen erfolgen. :cursing:

    Sonst handelt es sich nur um eine Befundkontrolle! Ist es aber auch nicht, da es sich beim Gestationsdiabetes ja wohl um eine Erkrankung handelt.

    Ich kann mich mit diesen Forderungen nicht anfreunden, wozu gibt es denn die DKR?! ?(

    Bitte um zahlreiche nützliche Rückmeldungen
    Vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was waren dann denn Ihre Maßnahmen > 0?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • oh Sorry..

    unser Aufwand z.Zt. wie vom MDK gefordert! :evil:

    m.EA reicht jedoch die BZ-Kontrolle 1x präpartal und 1x postpartal (vorausgesetzt nicht pathologisch) aus!! ?( Aufwand wäre dann > 0

    MfG 8|