Hallo Liebes Forum,
trotz Suche bin ich nicht fündig geworden, also hier meine Frage zur MDK-Begutachtung. Wir haben 2 Fälle aus dem Jahr 2010, die im Rahmen einer Begehung als ok begutachtet wurden. Jetzt tauchen diese beiden Fälle erneut in der Liste des MDK für die kommende Begehung auf, mit gleicher Fragestellung. Dürfen die das? Oder kann ich mir die Diskussion gleich sparen mit Hinweis auf das vorliegende GA?