Guten Morgen,
kommt es bei Ihnen vor, dass allein das Intensivmerkmal besondere Sicherungsmaßnahmen eingestuft wird? Ich habe diesen Fall öfter und heute wurde darüber diskutiert. Da für die Sicherungsmaßnahme z. B. Stationsgebot, nur begleitete Ausgänge ein Grund vorliegt, müsse dieser sich auch in einem weiteren Intensivmerkmal darstellen lassen. Sehen Sie das auch so?
schönes Wochenende